Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren Musterklauseln

Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren. Einzelne Wertpapiergeschäfte werden in Form von Kommissionsgeschäften erfüllt. Die Erfül- lung erfolgt über den Abschluss eines entsprechenden Geschäftes mit der den jeweiligen Fonds verwaltenden Kapitalverwaltungsgesellschaft innerhalb der für den jeweiligen Fonds innerhalb der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft vorgegebenen Ausgabe- und Rückgabefristen. Die gehandelten Anteile oder Aktien an Fonds werden dem Depot gutgeschrieben (Kauf) bezie- hungsweise belastet (Verkauf); entsprechend wird der zu zahlende Betrag dem vom Anleger angegebenen Verrechnungskonto belastet beziehungsweise gutgeschrieben. Sofern bei einem Kauf oder Verkauf von Anteile beziehungsweise Aktien an Fonds ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die USB bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Einzelheiten der Erfüllung von Kommissions- und Festpreisgeschäften finden sich in Ziffer 7 der Bedingungen für UnionDepots.
Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren. Der Anleger kann verschiedene Transaktionen (Käufe, Verkäufe und/oder Umschichtungen von Anteilen oder Aktien an Fonds) bei der USB in Auftrag geben. Er kann dabei zwischen einer einmaligen Transaktionsausführung und einer wiederholten Transaktionsausführung in regelmäßigen Abständen wählen. Die USB leitet die Aufträge an die jeweiligen die Fonds verwaltenden Kapitalverwaltungsgesellschaften weiter. Details können den jeweiligen Ver- kaufsprospekten und den vorgenannten Bedingungen für UnionDepots und den Sonderbe- dingungen entnommen werden. Die USB erbringt keine Beratungsleistungen und nimmt keine Risikoklassifizierung des Anlegers vor. - Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise - Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko beziehungsweise Insolvenzrisiko) des Emittenten - Totalverlustrisiko Der Preis eines Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die USB keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (zum Beispiel Zinsen, Dividenden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen über die Risiken der marktüblichen Wertpapiergattungen enthal- ten die Kapitel C und D der beigefügten Broschüre “Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen”. Dabei informiert Kapitel C über die Basisrisiken jeder Ver- mögensanlage in Wertpapieren, während Kapitel D die zusätzlichen speziellen Risiken der einzelnen Wertpapiergattung erläutert. Der Anleger sollte Wertpapiergeschäfte nur dann selbständig ohne Beratung tätigen, wenn er über ausreichende Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der entsprechenden Wertpapieranlage verfügt.
Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren. Einzelne Wertpapiergeschäfte werden wie folgt erfüllt und bezahlt: Für Aufträge zum wiederholten, zukünftigen Erwerb von Wertpapieren (Wertpapier-Sparplan) gilt gleiches für den jeweiligen Erwerbsvorgang. Die weitere Ausführung von Kaufaufträgen kann ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Die Einzelheiten der Erfüllung von Kommissions- und Festpreisgeschäften werden in den Nr. 10 bis 12 der „Sonderbedingungen für Wertpapierge- schäfte“ geregelt.
Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren. Der Kunde kann Wertpapiere aller Art, insbesondere verzinsliche Wert- papiere, Aktien, Genussscheine, Investmentanteilsscheine, Zertifikate, Optionsscheine und sonstige Wertpapiere über die Bank erwerben oder veräußern: Anlegern steht jedoch nur dann ein Widerrufsrecht zu, wenn sie ihre Zusage zum Erwerb bereits vor Veröffentlichung des Nachtrages erteilt haben und sofern die Wertpapiere den Anlegern vor Eintritt oder Fest- stellung des nachtragsauslösenden Umstandes noch nicht geliefert wurden. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Arbeitstage nach Veröffentlichung des Nachtrages. Die Frist kann vom Emittenten verlängert werden und wird im Nachtrag angegeben. Die Einzelheiten zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die Bank werden in den Nr. 1 bis 9 der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“ geregelt. Handelt es sich bei dem Wertpapier um ein Finanztermingeschäft oder um ein mit vergleichbaren Risiken ausgestattetes Wertpapier, behält sich die Bank vor, Aufträge zum Erwerb vom Vorliegen einer von allen Depotkontoinhabern unterzeichneten Risikoaufflärungsschrift abhängig zu machen. Der Erwerb oder Verkauf ist auch im Rahmen eines Anspar- oder Auszahlplanes möglich, bei dem der Kunde einmalig die Bank mit dem fort- gesetzten Erwerb oder Verkauf von Wertpapieren beauftragt. Wertpapier- und Devisengeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen: • Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise, • Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten, • Totalverlustrisiko • Bei Devisengeschäften/Wertpapieren, die in ausländischer Währung notieren: Risiko der Zinssatzänderung, hoheitliche Handelsbe- schränkungen • Liquiditätsrisiko (fehlende Handelsmöglichkeit) • Risiko der Rückabwicklung beim Zustandekommen von Geschäften zu nicht marktgerechten Preisen („Mistrade“) Der Preis eines Wertpapieres unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank und der Kunde keinen Einfluss haben. Ein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzrecht besteht nicht bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankun- gen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusam- menhang mit Aktien, Anteilscheinen, die von einer Verwaltungsgesellschaft eines Investmentvermögens und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Deriva...
Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren. Einzelne Wertpapiergeschäfte werden wie folgt erfüllt und bezahlt:
Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren. Der Kunde kann die bei dem GENO Broker zur Auswahl stehenden Wertpapiere über den GENO Broker erwerben und die auf seinem beim GENO Broker geführten Depot verbuchten Wertpapiere veräußern:
Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren. Einzelne Geschäfte in Wertpapieren werden wie folgt erfüllt und bezahlt: Für die Abrechnung von Wertpapiergeschäften gelten Sonderbedingungen („Sonderbedingungen für die Abrechnung von Wertpapieraufträgen“), die als deren Nr. 8 Teil der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Brokers sind. Darin ist insbesondere geregelt, dass die Abrechnung über das vom Kunden benannte, bei einem kooperierenden Institut geführte Verrechnungskonto erfolgt.
Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren. Der Kunde kann über die Vereinbarung Online- und Telefon-Brokerage die bei dem GENO Broker zur Auswahl stehenden Wertpapiere über den GENO Broker erwerben und die auf seinem beim GENO Broker geführten Depot verbuchten Wertpapiere veräußern:
Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren. Der Kunde kann Wertpapiere aller Art, insbesondere verzinsliche Wert- papiere, Aktien, Genussscheine, Investmentanteile, Zertifikate, Options- scheine und sonstige Wertpapiere über die S Broker AG & Co. KG erwerben und veräußern (auch im Intraday-Handel):
Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren. Sie können Wertpapiere aller Art, insbesondere verzinsliche Wertpa- piere, Aktien, Genussscheine, Investmentanteilsscheine, Zertifikate, Optionsscheine und sonstige Wertpapiere über die Bank erwerben oder veräußern: