Europäischer Weizen CIF, C&F und FOB. Für Käufe von europäischem Weizen auf CIF-, C&F- und FOB-Basis gelten Konditionen gemäß GAFTA Contract 79/GAFTA Contract 80/ GAFTA Contract 64 und GAFTA Contract 79A in der je- weils aktuellen Fassung, soweit sie mit den nachste- hend aufgeführten Sonderbedingungen vereinbar sind. Alle Kontrakte vom Typ GAFTA 80 C&F enthalten den am 1.5.2006 von der GAFTA eingeführten Zusatz GAFTA Xx. 00X.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Europäischer Weizen CIF, C&F und FOB. Für Käufe von europäischem Weizen auf CIF-, C&F- und FOB-Basis gelten Konditionen gemäß GAFTA Contract 79/GAFTA Contract 80/ GAFTA Contract 64 und GAFTA Contract 79A in der je- weils jeweils aktuellen Fassung, soweit sie mit den nachste- hend nachstehend aufgeführten Sonderbedingungen vereinbar sind. Alle Kontrakte vom Typ GAFTA 80 C&F enthalten den am 1.5.2006 von der GAFTA eingeführten Zusatz GAFTA Xx. 00X.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Europäischer Weizen CIF, C&F und FOB. Für Käufe von europäischem Weizen auf CIF-, C&F- und FOB-Basis gelten Konditionen gemäß GAFTA Contract 79/GAFTA Contract 80/ GAFTA Contract 64 und GAFTA Contract 79A in der je- weils aktuellen Fassung, soweit sie mit den nachste- hend aufgeführten Sonderbedingungen vereinbar sind. Alle Kontrakte vom Typ GAFTA 80 C&F enthalten den am 1.5.2006 von der GAFTA eingeführten Zusatz GAFTA XxNo. 00X.23B.
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