Exklusivität. Für 7 Jahre ab dem ersten Inverkehrbringen der FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN ist der AG zur ausschließlichen Verwertung der FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN, insbesondere daraus resultierender Neuerungen, berechtigt. Der AG räumt dem AN nach Ablauf dieser 7 Jahre oder nach Entscheidung des AG, die FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN nicht gemeinsam mit dem AN zu verwerten, auf schriftliche Anfrage des AN eine einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte und zu marktüblichen Bedingungen kostenpflichtige, unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Neuerungen und der daraus entstandenen gewerblicher Schutzrechte sowie eine einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte und zu marktüblichen Bedingungen kostenpflichtige, unterlizenzierbare Rücklizenz hinsichtlich der Urheberrechte ein.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Exklusivität. Für 7 Jahre ab dem ersten Inverkehrbringen der FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN ist der AG zur ausschließlichen Verwertung Ver- wertung der FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN, insbesondere daraus resultierender Neuerungen, berechtigt. Der AG räumt dem AN nach Ablauf dieser 7 Jahre oder nach Entscheidung des AG, die FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN nicht gemeinsam mit dem AN zu verwerten, auf schriftliche Anfrage des AN eine einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte unbe- schränkte und zu marktüblichen Bedingungen kostenpflichtige, unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Neuerungen Neu- erungen und der daraus entstandenen gewerblicher Schutzrechte sowie eine einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte unbe- schränkte und zu marktüblichen Bedingungen kostenpflichtige, unterlizenzierbare Rücklizenz hinsichtlich der Urheberrechte Urhe- berrechte ein.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Exklusivität. Für 7 Jahre ab dem ersten Inverkehrbringen der FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN ist der AG zur ausschließlichen Verwertung der FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN, insbesondere daraus resultierender Neuerungen, berechtigt. Der AG räumt dem AN nach Ablauf dieser 7 Jahre oder nach Entscheidung des AG, die FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN nicht gemeinsam mit dem AN zu verwerten, auf schriftliche Anfrage des AN eine einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte und zu marktüblichen Bedingungen kostenpflichtige, unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Neuerungen und der daraus entstandenen gewerblicher Schutzrechte sowie eine einfacheeinfa- che, zeitlich und räumlich unbeschränkte und zu marktüblichen Bedingungen kostenpflichtige, unterlizenzierbare unterlizen- zierbare Rücklizenz hinsichtlich der Urheberrechte ein.
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Samples: Einkaufsbedingungen