Common use of Exklusivität Clause in Contracts

Exklusivität. Für 7 Jahre ab dem ersten Inverkehrbringen der FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN ist der AG zur ausschließlichen Ver- wertung der FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN, insbesondere daraus resultierender Neuerungen, berechtigt. Der AG räumt dem AN nach Ablauf dieser 7 Jahre oder nach Entscheidung des AG, die FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN nicht gemeinsam mit dem AN zu verwerten, auf schriftliche Anfrage des AN eine einfache, zeitlich und räumlich unbe- schränkte und zu marktüblichen Bedingungen kostenpflichtige, unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Neu- erungen und der daraus entstandenen gewerblicher Schutzrechte sowie eine einfache, zeitlich und räumlich unbe- schränkte und zu marktüblichen Bedingungen kostenpflichtige, unterlizenzierbare Rücklizenz hinsichtlich der Urhe- berrechte ein.

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Exklusivität. Für 7 Jahre ab dem ersten Inverkehrbringen der FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN ist der AG zur ausschließlichen Ver- wertung Verwertung der FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN, insbesondere daraus resultierender Neuerungen, berechtigt. Der AG räumt dem AN nach Ablauf dieser 7 Jahre oder nach Entscheidung des AG, die FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN nicht gemeinsam mit dem AN zu verwerten, auf schriftliche Anfrage des AN eine einfache, zeitlich und räumlich unbe- schränkte unbeschränkte und zu marktüblichen Bedingungen kostenpflichtige, unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Neu- erungen Neuerungen und der daraus entstandenen gewerblicher Schutzrechte sowie eine einfache, zeitlich und räumlich unbe- schränkte unbeschränkte und zu marktüblichen Bedingungen kostenpflichtige, unterlizenzierbare Rücklizenz hinsichtlich der Urhe- berrechte Urheberrechte ein.

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Exklusivität. Für 7 Jahre ab dem ersten Inverkehrbringen der FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN ist der AG zur ausschließlichen Ver- wertung Verwertung der FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN, insbesondere daraus resultierender Neuerungen, berechtigt. Der AG räumt dem AN nach Ablauf dieser 7 Jahre oder nach Entscheidung des AG, die FAHRZEUGBEZOGENEN LEISTUNGEN nicht gemeinsam mit dem AN zu verwerten, auf schriftliche Anfrage des AN eine einfache, zeitlich und räumlich unbe- schränkte unbeschränkte und zu marktüblichen Bedingungen kostenpflichtige, unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Neu- erungen Neuerungen und der daraus entstandenen gewerblicher Schutzrechte sowie eine einfacheeinfa- che, zeitlich und räumlich unbe- schränkte unbeschränkte und zu marktüblichen Bedingungen kostenpflichtige, unterlizenzierbare unterlizen- zierbare Rücklizenz hinsichtlich der Urhe- berrechte Urheberrechte ein.

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