Fahrkosten Musterklauseln

Fahrkosten. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für den Transport
Fahrkosten. Die nach § 60 Abs. 2 SGB V (siehe Anhang) vorgesehenen Zuzahlungen zu Fahrkosten werden mit 100 % erstattet.
Fahrkosten. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für den Transport zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus, wenn während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder die besonderen Einrichtungen eines Krankenwagens benötigt werden.
Fahrkosten. Die nach § 60 Abs. 2 SGB V (siehe Anhang) vorgesehenen Zuzahlungen zu Fahrkosten werden mit 100 % erstattet. Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar, ermäßigen sich die Höchsterstattungsbeträge für dieses Jahr um jeweils 1/12 für jeden Monat, in dem die Versicherung nicht bestanden hat.
Fahrkosten. Es besteht wie folgt Anspruch auf Ersatz der Fahrkosten:
Fahrkosten. Für Wegstrecken werden die tatsächlichen Beförderungskosten erstattet. Die Organmitglieder haben eigenverantwortlich zu prüfen, welches Beförderungsmittel am zweckmäßigsten ist. Für Bahnfahrten gilt die 1. Klasse. Flugkosten werden in Höhe der Economic- oder Touristenklasse ersetzt. Bei Benutzung des Kraftwagens wird eine Pauschale nach § 5 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz gezahlt. Die mit der Dienstreise in Verbindung stehenden üblichen Nebenkosten wie Parkgebühren werden in voller Höhe erstattet.
Fahrkosten. Fahrkosten zwischen betrieblicher und häuslicher Arbeitsstätte werden nicht erstattet.
Fahrkosten. Teilnehmende, die Arbeitslosengeld I (SGB III) Arbeitslosengeld II (SGB II) Sozialhilfe (SGB XII) Jugendhilfe (SGB VIII, anstelle der Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III beziehen, können einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrkosten erhalten. Entfällt der Leistungsbezug während der Kursteilnahme, hat der Teilnehmende dies dem Kursträger und dem Bundesamt sofort mitzuteilen. Ein pauschaler Zuschuss zu den Fahrkosten wird gezahlt, wenn der kürzeste Fußweg von der Wohnung zur Schulungsstätte und/oder dem Ort der Zertifikatsprüfung mindestens 3 Kilometer beträgt. Der Antrag auf Fahrkostenzuschuss muss über den Kursträger gestellt werden. Gegen eine Ablehnung des Antrags kann der Teilnehmende Widerspruch einlegen oder den Xxxxxx mit einer Vollmacht ausstatten, damit dieser in Vertretung für den Teilnehmenden Widerspruch einlegen kann. Wenn ein Fahrkostenzuschuss vom Bundesamt bewilligt wird, gilt er für den gesamten Kursbesuch. Die Bewilligung ändert sich nicht bei Fahrpreisänderungen. Bei einem Wechsel des Wohnorts oder der Schulungsstätte wird die Bewilligung ungültig. Gegebenenfalls muss dann ein neuer Antrag gestellt werden.
Fahrkosten. Die Schülerbeförderung zwischen Wohnung und Orten schulischer Veranstaltungen im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung außerhalb des Schulgeländes (Schulweg) richtet sich nach der Satzung des zuständigen Trägers der Schülerbeförderung. Über die Kosten für notwendige Wege zwischen Schule und Orten schulischer Veranstaltungen im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung außerhalb des Schulgeländes (Unterrichtswege) entscheidet der Schulträger. Die Schule stimmt sich vor Beginn des Haushaltsjahres mit dem Schulträger ab.
Fahrkosten. 90 v. H.