Fahrpreisberechnung Musterklauseln

Fahrpreisberechnung a. Im Geltungsbereich des VVS werden für die Preisberechnung die Preise der Angebote KurzstreckenTicket, EinzelTicket Erwachsene (Handy- Ticket), EinzelTagesTicket (Handy-/PrintTicket), StadtTicket 1 Person sowie Zuschlag 1. Klasse Einzelfahrt gemäß den VVS-Tarifbestimmun- gen Nr. 4.1.1, 4.2.11 und 5.1 zugrunde gelegt.
Fahrpreisberechnung. Fahrpreise oder Teile von Fahrpreisen, die einen nicht durch 5 teilbaren Betrag ergeben, werden auf den nächsten vollen 5-Cent-Betrag aufgerundet.
Fahrpreisberechnung. Das durch den Teilnehmer am VRS-eTarif-Pilotprojekt je Kalendermonat zu ent- richtende Gesamtfahrgeld für alle durchgeführten Fahrten erfolgt auf Basis der Ad- dition der einzelnen Fahrpreise für einzelne Fahrtberechtigungen. Der Fahrpreis für eine Fahrt errechnet sich aus der Addition des Grundpreises mit dem Ergebnis der Multiplikation des Leistungspreises mit der Anzahl der zurückge- legten Luftlinienkilometer (jeweils die kürzeste Luftlinienentfernung zwischen Start und Ziel der Fahrt). Zur Berechnung des Fahrpreises wird hierzu zwischen Check-In und Check-Out periodisch der Standort des Smartphones über die Or- tungsdienste des Smartphones genutzt. Maßgeblich für die Ermittlung der Anzahl der Luftlinienkilometer sind die angefangenen Kilometer. Der Grundpreis beträgt 1,50 €, pro angefangenem Luftlinienkilometer wird dar- über hinaus ein Leistungspreis von 0,15 € berechnet. Der pro Tag berechnete Ge- samtpreis beträgt maximal 15,00 €. Ein Grundpreis gilt grundsätzlich für die Dauer von 180 Minuten. Ist die Fahrt vor- her nicht durch Check-Out beendet worden, wird ein weiterer Grundpreis berech- net. Rück- und Rundfahrten sind zulässig. Neben den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW gelten die nachstehenden Ergänzungen für das VRS-eTarif-Pilotprojekt.
Fahrpreisberechnung. (1) Das durch den Teilnehmer am VRS-eTarif-Pilotprojekt je Kalendermonat zu ent- richtende Gesamtfahrgeld für alle durchgeführten Fahrten erfolgt auf Basis der Ad- dition der einzelnen Fahrpreise für einzelne Fahrtberechtigungen.
Fahrpreisberechnung. Die Berechnung des Fahrpreises ist in Anlage 12 geregelt.
Fahrpreisberechnung 

Related to Fahrpreisberechnung

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.