Fahrpreisberechnung Musterklauseln

Fahrpreisberechnung a. Im Geltungsbereich des VVS werden für die Preisberechnung die Prei- se der Angebote KurzstreckenTicket, EinzelTicket Erwachsene (Hand- yTicket), EinzelTagesTicket (Handy-/PrintTicket), StadtTicket 1 Person sowie Zuschlag 1. Klasse Einzelfahrt gemäß den VVS-Tarifbestimmun- gen Nr. 4.1.1, 4.2.10 und 5.1 sowie C. Sonderregelungen Nr. 10 zugrun- de gelegt. b. Mehrere KurzstreckenTickets, EinzelTickets, EinzelTagesTickets und StadtTickets werden bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen nachträglich preislich zu einem oder mehreren KurzstreckenTicket(s), EinzelTicket(s), EinzelTagesTicket(s) bzw. StadtTicket(s) bis zur Höhe eines EinzelTagesTickets (Netz) zusammengefasst, wenn dies für den Nutzer preisgünstiger oder preisneutral ist. Bei der Preisoptimierung werden alle Fahrten bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums eines EinzelTagesTickets berücksichtigt. c. Bei Auswahl der 1. Klasse wird für in S-Bahnen und Zügen des Eisen- bahnverkehrs zurückgelegte Fahrstrecken gemäß den VVS-Tarifbestim- mungen Nr. 5.1 ein Zuschlag für eine einzelne Fahrt für die genutzte Preisstufe berechnet, auch wenn in bestimmten Fahrtabschnitten an- dere Wagenklassen als die 1. Klasse genutzt werden. Für die Nutzung der 1. Klasse ist vor dem Check-in die 1. Wagenklasse auszuwählen. d. Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wird nach Abrech- nung der Fahrt(en) vom Nutzer ein unkorrekt berechneter Tarif oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung festgestellt, ist dies innerhalb des vom App-Anbieter festgelegten Zeitraums nach Beendigung der Fahrt dem Kundenservice des Kun- denvertragspartners zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass ohne eigenes Verschulden des Nutzers ein unkorrekter Preis berech- net wurde, wird der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurücker- stattet.
Fahrpreisberechnung. (1) Das durch den Teilnehmer am VRS-eTarif-Pilotprojekt je Kalendermonat zu ent- richtende Gesamtfahrgeld für alle durchgeführten Fahrten erfolgt auf Basis der Ad- dition der einzelnen Fahrpreise für einzelne Fahrtberechtigungen. (2) Der Fahrpreis für eine Fahrt errechnet sich aus der Addition des Grundpreises mit dem Ergebnis der Multiplikation des Leistungspreises mit der Anzahl der zurück- gelegten Luftlinienkilometer (jeweils die kürzeste Luftlinienentfernung zwischen Start und Ziel der Fahrt). Zur Berechnung des Fahrpreises wird hierzu zwischen Check-In und Check-Out periodisch der Standort des Smartphones über die Or- tungsdienste des Smartphones genutzt. Maßgeblich für die Ermittlung der Anzahl der Luftlinienkilometer sind die angefangenen Kilometer. (3) Der Grundpreis beträgt 1,50 €, pro angefangenem Luftlinienkilometer wird dar- über hinaus ein Leistungspreis von 0,15 € berechnet. Der pro Tag errechnete Ge- samtpreis beträgt maximal 15,00 €. Ein Grundpreis gilt grundsätzlich für die Dauer von 180 Minuten. Ist die Fahrt vor- her nicht durch Check-Out beendet worden, wird ein weiterer Grundpreis berech- net. (4) Rück- und Rundfahrten sind zulässig.
Fahrpreisberechnung. Fahrpreise oder Teile von Fahrpreisen, die einen nicht durch 5 teilbaren Betrag ergeben, werden auf den nächsten vollen 5-Cent-Betrag aufgerundet.
Fahrpreisberechnung. Die Berechnung des Fahrpreises ist in Anlage 12 geregelt.
Fahrpreisberechnung