Fehlerbeseitigung. Die Pflicht zur Fehlerbeseitigung bezieht sich auf das je- weils neueste freigegebene Release der Standardsoft- wareprodukte. Sie endet für ein altes Release achtzehn Monate nach Freigabe eines neuen Release; es sei denn, dass dessen Übernahme für den Lizenznehmer unzumutbar ist. In diesem Fall wird der Lizenzgeber die Pflege gegen angemessen erhöhte Vergütung fortfüh- ren. Der Lizenzgeber wird Xxxxxx innerhalb angemessener Frist beseitigen und beginnt mit der Prüfung des gemel- deten Fehlers und Einleitung von erforderlichen Beseiti- gungsmaßnahmen bei betriebsverhindernden oder be- triebsbehindernden Fehlern spätestens innerhalb einer Reaktionszeit von vier Stunden. Die Reaktionszeit läuft innerhalb der Supportzeiten. Abweichend zu den Fehlerklassen des Bitkom gelten die folgenden Fehlerklassen: Klasse 1: Einstellung der auf USU Service Management basierten Geschäftstätigkeit • Die Nutzung der Software ist nicht möglich oder un- zumutbar eingeschränkt für mehr als einen An- wender, und der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und • es gibt keinen Workaround (Umgehungslösung). Klasse 2: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist erschwert • Die zweckmäßige Nutzung eines Teils des Sys- tems ist wesentlich bzw. massiv eingeschränkt, und der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung. • Im Einzelfall existieren Workarounds (Umge- hungslösungen). Klasse 3: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist betroffen, laufendes Geschäft wird nicht eingeschränkt. • Die Ausführung von Geschäftsprozessen ist nicht betroffen. • Die Symptome betreffen einzelne Teile des Sys- tems. • Spezifische Funktionen stehen nicht zur Verfü- gung. Klasse 4: die auf USU Service Management basierte Ge- schäftstätigkeit ist von erkennbaren Problemen nicht be- troffen • Die Symptome betreffen nur einen kleinen Teil o- der Bereich. • Geschäftsprozesse sind nicht betroffen.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Fehlerbeseitigung. blueAlpha wird Fehler der Software, die während der Laufzeit des IT-Supportvertrages auftreten, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beseitigen. blueAlpha wird die Fehlerbeseitigung ausschließlich innerhalb der folgenden Servicezeiten erbringen: Werktags von Montag bis Xxxxxxx von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Pflicht zur Fehlerbeseitigung bezieht sich auf das je- weils neueste freigegebene Release in den folgenden Absätzen genannten Reaktions- und Beseitigungsfristen laufen nicht außerhalb der Standardsoft- wareprodukteServicezeiten. Sie endet für ein altes Release achtzehn Monate An Servern bzw. der Systemlandschaft auftretende Fehler sind in die nachfolgenden Kategorien einzuordnen und anschließend nach Freigabe eines neuen Release; es sei dennden Reaktionszeiten und Wiederherstellungszeiten abzuarbeiten. • Kritischer Fehler (Priorität 1): Die ordnungsgemäße Nutzung der Server bzw. der Systemlandschaft oder wesentliche Teile sind ausgeschlossen. Der Betriebsablauf ist derart beeinträchtigt, dass dessen Übernahme für den Lizenznehmer unzumutbar eine sofortige Abhilfe notwendig ist. In diesem Fall wird • Wesentlicher Fehler (Priorität 2): die Nutzung der Lizenzgeber die Pflege gegen angemessen erhöhte Vergütung fortfüh- renServer bzw. Der Lizenzgeber wird Xxxxxx innerhalb angemessener Frist beseitigen und beginnt mit der Prüfung des gemel- deten Fehlers und Einleitung von erforderlichen Beseiti- gungsmaßnahmen bei betriebsverhindernden Systemlandschaft sind derart beeinträchtigt, dass eine vernünftige Arbeit nicht mehr oder be- triebsbehindernden Fehlern spätestens innerhalb einer Reaktionszeit von vier Stundennur unter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist. Die Reaktionszeit läuft innerhalb der SupportzeitenEine kurzfristige Abhilfe ist erforderlich. Abweichend Das gleichzeitige Auftreten mehrerer wesentlicher Fehler kann zu den Fehlerklassen des Bitkom gelten die folgenden Fehlerklassen: Klasse 1: Einstellung der auf USU Service Management basierten Geschäftstätigkeit einem kritischen Fehler führen. • Sonstiger Fehler (Priorität 3): Die Nutzung der Software Server bzw. der Systemlandschaft ist nicht möglich oder un- zumutbar eingeschränkt für mehr als einen An- wenderwesentlich beeinträchtigt, eine Behebung ist zwar notwendig, jedoch nicht dringlich. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer solcher Fehler kann zu einem wesentlichen bzw. kritischen Fehler führen. Die Einordnung der Fehler in die verschiedenen Kategorien erfolgt durch blueAlpha nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Auswirkungen, die der betreffende Fehler auf den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers hat und der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf Interessen des Auftraggebers. Für die Geschäftsabwicklung und • es gibt keinen Workaround (Umgehungslösung). Klasse 2: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist erschwert • Die zweckmäßige Nutzung eines Teils des Sys- tems ist wesentlich bzw. massiv eingeschränkt, und Beseitigung der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklunggelten folgende Parameter: Zeitspanne, bis zu deren Ablauf blueAlpha mit der Behebung der Fehler begonnen haben muss („Reaktionszeit“) • Bei kritischen Fehlern innerhalb 4 Stunden nach Kenntnis der Meldung. • Im Einzelfall existieren Workarounds (Umge- hungslösungen). Klasse 3: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist betroffen, laufendes Geschäft wird nicht eingeschränktBei wesentlichen Fehlern innerhalb 12 Stunden nach Kenntnis der Meldung. • Die Ausführung Bei Auftreten eines sonstigen Fehlers innerhalb 32 Stunden nach Kenntnis der Meldung. Zeitspanne, bis zu deren Ablauf der Mängel behoben sein muss („Beseitigungszeit“) • Kritische Fehler innerhalb von Geschäftsprozessen ist nicht betroffen12 Stunden nach Kenntnis der Meldung. • Die Symptome betreffen einzelne Teile des Sys- temsWesentliche Fehler innerhalb von 36 Stunden nach Kenntnis der Meldung. • Spezifische Funktionen stehen Sonstige Fehler innerhalb von 30 Werktagen nach Kenntnis der Meldung, spätestens aber mit der nächsten Programmversion der Software-Komponenten. Sofern absehbar ist, dass sich ein kritischer oder wesentlicher Fehler nicht innerhalb der in vorstehendem Absatz definierten Zeiträume beheben lässt, wird blueAlpha dies dem Auftragnehmer mitteilen und eine Schätzung des Zeitraums zur Verfü- gungBehebung des Fehlers abgeben. Klasse 4: Sofern blueAlpha möglich, wird diese eine Behelfslösung bereitstellen. blueAlpha ist berechtigt, die auf USU Service Management basierte Ge- schäftstätigkeit Supportleistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose zu erbringen, sofern dies für den Auftraggeber keinen Nachteil darstellt, insbesondere den zeitlichen Rahmen einer Erbringung der entsprechenden Supportleistung vor Ort nicht überschreitet, keine Risiken für die IT-Sicherheit bestehen und die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Der Auftraggeber ist von erkennbaren Problemen nicht be- troffen • Die Symptome betreffen nur verpflichtet, einen kleinen Teil o- Root-Remote-Zugang über VPN SSH zur Verfügung zu stellen, welcher blueAlpha die Erbringung der Bereich. • Geschäftsprozesse sind nicht betroffenSupportleistungen uneingeschränkt ermöglicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fehlerbeseitigung. 2.1. Mettenmeier behebt alle Fehler, die die Tauglichkeit der Lizenz- programme/Individualsoftware zu dem vertraglich vereinbarten Zweck aufheben oder nicht nur unerheblich mindern, indem sie nach ihrer Xxxx den Fehler beseitigt, Ersatz oder eine Umge- hungslösung mit gleicher Funktionalität liefert.
2.2. Im Falle des Auftretens von Xxxxxxx steht Mettenmeier dem Kunden während der normalen Geschäftszeiten (zz. werktags, Montag - Xxxxxxx von 09:00 bis 17:00 Uhr) für eine unmittelbare Kontaktaufnahme über eine spezielle Hotline, via E-mail oder tele- fonisch zur Verfügung. Bei Problemen des Kunden mit den Lizenz- programmen/Individualsoftware, die im Wege einer telefonischen Beratung nicht umgehend gelöst werden können, wird Metten- meier den Fehler analysieren und Möglichkeiten der Fehlerbesei- tigung ausarbeiten. Die Pflicht zur Fehlerbeseitigung bezieht sich auf das je- weils neueste freigegebene Release der Standardsoft- wareprodukteFehlerbehebung erfolgt grundsätzlich bei Mettenmeier. Sie endet für ein altes Release achtzehn Monate Sofern in Ausnahmefällen "Vor-Ort-Besuche" notwendig sind, wird Mettenmeier die hierbei entstehenden Reisekosten sowie zusätz- lich entstehender Aufwand nach Freigabe eines neuen Release; es sei dennihren jeweils gültigen Stundens- ätzen in Rechnung stellen.
2.3. Die Fehlerbehebung durch Mettenmeier setzt voraus, dass dessen Übernahme für den Lizenznehmer unzumutbar istdie jeweiligen Lizenzprogramme/Individualsoftware in einer unter- stützten Version und auf einem unterstützten Release-Stand in- stalliert sind. In diesem Fall Ist zu Beginn der Wartung kein unterstützter Versi- ons- bzw. Release-Stand installiert, wird der Lizenzgeber die Pflege gegen angemessen erhöhte Vergütung fortfüh- ren. Der Lizenzgeber wird Xxxxxx innerhalb angemessener Frist beseitigen und beginnt mit der Prüfung des gemel- deten Fehlers und Einleitung von erforderlichen Beseiti- gungsmaßnahmen bei betriebsverhindernden oder be- triebsbehindernden Fehlern spätestens innerhalb einer Reaktionszeit von vier StundenMettenmeier diesen ge- gen besondere Berechnung liefern. Die Reaktionszeit läuft innerhalb Installation obliegt in die- sem Fall dem Kunden.
2.4. Bei nachweislich unbegründeten Fehlermeldungen, die beispiels- weise auf einen Hardwarefehler oder einen Bedienungsfehler zu- rückzuführen sind, kann Mettenmeier die aufgrund der Supportzeiten. Abweichend Fehler- meldung erbrachten Leistungen zu den Fehlerklassen zum Zeitpunkt der Leis- tungserbringung jeweils gültigen Listenpreisen und Konditionen von Mettenmeier gesondert in Rechnung stellen.
2.5. Hat ein gemeldeter Xxxxxx seine Ursache darin, dass die Lizenz- programme/Individualsoftware durch den Kunden oder einen Dritten im Auftrag des Bitkom gelten Kunden bearbeitet oder geändert wurden, ist Mettenmeier berechtigt, den entstehenden Mehraufwand nach den jeweils allgemein gültigen Listenpreisen und Konditio- nen gesondert in Rechnung zu stellen. Erkennt Mettenmeier, dass ein angezeigter Fehler seine Ursache darin haben könnte, dass die folgenden Fehlerklassen: Klasse 1: Einstellung der auf USU Service Management basierten Geschäftstätigkeit • Die Nutzung der Software ist nicht möglich Lizenzprogramme/Individualsoftware geändert oder un- zumutbar eingeschränkt für mehr als einen An- wenderbearbeitet worden sind, und der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und • es gibt keinen Workaround (Umgehungslösung). Klasse 2: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist erschwert • Die zweckmäßige Nutzung eines Teils wird Mettenmeier den Kunden darauf unter Angabe des Sys- tems ist wesentlich voraussichtlich zur Beseitigung des Fehlers erforderlichen Aufwandes hinweisen, bzw. massiv eingeschränktdie Beseitigung des Fehlers ablehnen.
2.6. Fehlermeldungen in Textform werden spätestens am Nachmittag des dem Eingang folgenden Werktages bearbeitet. Soweit mög- lich, und erfolgt dies zum Zwecke der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die GeschäftsabwicklungBeschleunigung via E-mail bzw. • Im Einzelfall existieren Workarounds (Umge- hungslösungen). Klasse 3: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist betroffen, laufendes Geschäft wird nicht eingeschränkt. • Die Ausführung von Geschäftsprozessen ist nicht betroffen. • Die Symptome betreffen einzelne Teile des Sys- tems. • Spezifische Funktionen stehen nicht zur Verfü- gung. Klasse 4: die auf USU Service Management basierte Ge- schäftstätigkeit ist von erkennbaren Problemen nicht be- troffen • Die Symptome betreffen nur einen kleinen Teil o- der Bereich. • Geschäftsprozesse sind nicht betroffentelefonisch.
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Samples: Maintenance Agreement
Fehlerbeseitigung. 2.1 GIS Consult behebt alle Fehler, die die Tauglichkeit der Programme zu dem vertraglich vereinbarten Zweck aufheben oder nicht nur unerheblich mindern, indem sie nach ihrer Xxxx den Fehler beseitigt, Ersatz oder eine Umgehungslösung mit gleicher Funktionalität liefert.
2.2 Im Falle des Auftretens von Fehlern steht GIS Consult dem Kunden an Werktagen zwischen 9.00 und 17.00 Uhr für eine unmittelbare Kontaktaufnahme über eine spezielle Hotline, via E-Mail oder telefonisch zur Verfügung. Bei Problemen des Kunden mit den Programmen, die im Wege einer telefonischen Beratung nicht umgehend gelöst werden können, wird GIS Consult den Fehler analysieren und Möglichkeiten der Fehlerbeseitigung ausarbeiten. Die Pflicht zur Fehlerbeseitigung bezieht sich auf das je- weils neueste freigegebene Release der Standardsoft- wareprodukteFehlerbehebung erfolgt grundsätzlich bei GIS Consult. Sie endet für ein altes Release achtzehn Monate Sofern in Ausnahmefällen "Vor-Ort-Besuche" notwendig sind, wird GIS Consult die hierbei entstehenden Reisekosten sowie zusätzlich entstehenden Aufwand nach Freigabe eines neuen Release; es sei dennihren jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung stellen.
2.3 Die Fehlerbehebung durch GIS Consult setzt voraus, dass dessen Übernahme für den Lizenznehmer unzumutbar istdie jeweiligen Lizenzprogramme in einer unterstützten Version installiert sind, Individualprogramme in der neusten Version und die Basissoftware einen unterstützten Release-Stand hat. In Ist zu Beginn der Wartung kein entsprechender Versions- bzw. Release- Stand installiert, wird GIS Consult diesen gegen besondere Berechnung liefern. Die Installation obliegt in diesem Fall dem Kunden.
2.4 Bei nachweislich unbegründeten Fehlermeldungen, die beispielsweise auf einen Hardwarefehler oder einen Bedienungsfehler zurückzuführen sind, kann GIS Consult die aufgrund der Fehlermeldung erbrachten Leistungen nach den jeweils allgemein gültigen Vergütungssätzen gesondert in Rechnung stellen.
2.5 Hat ein GIS Consult gemeldeter Fehler seine Ursache darin, dass die Programme durch den Kunden oder einen Dritten im Auftrag des Kunden bearbeitet oder geändert wurden, ist GIS Consult berechtigt, entstehenden Mehraufwand nach den jeweils allgemein gültigen Vergütungssätzen gesondert in Rechnung zu stellen. Erkennt GIS Consult, dass ein angezeigter Fehler seine Ursache darin haben könnte, dass die Programme geändert oder bearbeitet worden sind, wird der Lizenzgeber die Pflege gegen angemessen erhöhte Vergütung fortfüh- ren. Der Lizenzgeber wird Xxxxxx innerhalb angemessener Frist beseitigen und beginnt mit der Prüfung GIS Consult den Kunden darauf unter Angabe des gemel- deten voraussichtlich zur Beseitigung des Fehlers und Einleitung von erforderlichen Beseiti- gungsmaßnahmen bei betriebsverhindernden oder be- triebsbehindernden Fehlern spätestens innerhalb einer Reaktionszeit von vier Stunden. Die Reaktionszeit läuft innerhalb der Supportzeiten. Abweichend zu den Fehlerklassen des Bitkom gelten die folgenden Fehlerklassen: Klasse 1: Einstellung der auf USU Service Management basierten Geschäftstätigkeit • Die Nutzung der Software ist nicht möglich oder un- zumutbar eingeschränkt für mehr als einen An- wenderAufwandes hinweisen, und der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und • es gibt keinen Workaround (Umgehungslösung). Klasse 2: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist erschwert • Die zweckmäßige Nutzung eines Teils des Sys- tems ist wesentlich bzw. massiv eingeschränkt, und die Beseitigung des Fehlers ablehnen.
2.6 Schriftliche Fehlermeldungen werden spätestens am Nachmittag des dem Eingang folgenden Werktages beantwortet. Soweit möglich erfolgt dies zum Zwecke der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die GeschäftsabwicklungBeschleunigung via E-Mail bzw. • Im Einzelfall existieren Workarounds (Umge- hungslösungen). Klasse 3: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist betroffen, laufendes Geschäft wird nicht eingeschränkt. • Die Ausführung von Geschäftsprozessen ist nicht betroffen. • Die Symptome betreffen einzelne Teile des Sys- tems. • Spezifische Funktionen stehen nicht zur Verfü- gung. Klasse 4: die auf USU Service Management basierte Ge- schäftstätigkeit ist von erkennbaren Problemen nicht be- troffen • Die Symptome betreffen nur einen kleinen Teil o- der Bereich. • Geschäftsprozesse sind nicht betroffentelefonisch.
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Samples: Maintenance Agreement
Fehlerbeseitigung. Die Pflicht zur Fehlerbeseitigung bezieht sich auf das je- weils neueste freigegebene Release Meldet der Standardsoft- wareprodukteAuftraggeber rocon eine nachteilige Abwei- chung der Software von der jeweils gültigen Pro- duktspezifikation („Fehler“), die in der Anwenderdoku- mentation niedergelegt ist, wird rocon diese Abwei- chung durch Einzelmaßnahmen (z. B. durch Fehlerbe- hebung/“Patch“ oder durch sog. Sie endet für ein altes Release achtzehn Monate „Workarounds“) oder durch Lieferung einer neuen Softwareversion („Update“ oder „Release“) nach Freigabe eines neuen Release; es sei dennMaßgabe der nachfolgenden Re- gelungen beseitigen. Fehler der Software sind in die nachfolgenden Katego- rien einzuordnen und anschließend nach den Reakti- onsfristen abzuarbeiten. • Kritischer Fehler (Priorität 1): Störung, die einen Aus- fall des gesamten Systems oder wesentlicher Teile da- von verursacht, so dass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmöglich ist. Der Betriebsablauf ist derart beeinträchtigt, dass dessen Übernahme für den Lizenznehmer unzumutbar eine sofortige Abhilfe unumgäng- lich ist. In diesem Fall • Wesentlicher Fehler (Priorität 2): Störung, die die Nut- zung des Systems derart beeinträchtigt, dass eine ver- nünftige Arbeit mit dem System nicht mehr oder nur un- ter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer wesentlicher Feh- ler kann zu einem kritischen Fehler führen. • Sonstiger Fehler (Priorität 3): Sonstige Störung, die die Nutzung des Systems nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer solcher Fehler kann zu einem wesentlichen bzw. kriti- schen Fehler führen. Die Einordnung der Fehler in die verschiedenen Katego- rien erfolgt durch rocon nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung (i) der Auswirkungen, die der betreffende Fehler auf den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers hat, und (ii) der Interessen des Auftrag- gebers. xxxxx wird auf die Meldung eines Fehlers durch den Auftraggeber innerhalb der Lizenzgeber folgenden Fristen reagieren („Reaktionsfrist“): • Bei kritischen Fehlern innerhalb 8 Stunden nach Er- halt der Meldung • Bei wesentlichen Fehlern innerhalb von 12 Stunden nach Erhalt der Meldung • Bei Auftreten eines sonstigen Fehlers innerhalb 5 Werktagen nach Erhalt der Meldung rocon ist berechtigt, die Pflege gegen angemessen erhöhte Vergütung fortfüh- renSupportleistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose zu erbringen. Die Reaktionsfrist ist gewahrt, wenn rocon innerhalb des Laufes der Reaktionsfrist Maßnahmen zur Fehler- behebung einleitet. Duldet die Erbringung einer Pflegeleistung objektiv kei- nen Aufschub, wird rocon diese auch außerhalb der Ser- vicezeiten („erweiterte Servicezeiten“) erbringen. xxxxx ist berechtigt, für die auf die erweiterten Servicezeiten entfallenden Leistungen einen Vergütungszuschlag zu berechnen. Der Lizenzgeber wird Xxxxxx innerhalb angemessener Frist beseitigen und beginnt mit Zuschlag ergibt sich aus der Prüfung des gemel- deten Fehlers und Einleitung Preisliste von erforderlichen Beseiti- gungsmaßnahmen bei betriebsverhindernden oder be- triebsbehindernden Fehlern spätestens innerhalb einer Reaktionszeit von vier Stundenrocon. Die Reaktionszeit läuft innerhalb Von den Zuschlägen ausgenommen sind Leistungen, deren Veranlassung der Supportzeiten. Abweichend rocon zu den Fehlerklassen des Bitkom gelten die folgenden Fehlerklassen: Klasse 1: Einstellung der auf USU Service Management basierten Geschäftstätigkeit • Die Nutzung der Software ist nicht möglich oder un- zumutbar eingeschränkt für mehr als einen An- wender, und der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und • es gibt keinen Workaround (Umgehungslösung). Klasse 2: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist erschwert • Die zweckmäßige Nutzung eines Teils des Sys- tems ist wesentlich bzw. massiv eingeschränkt, und der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung. • Im Einzelfall existieren Workarounds (Umge- hungslösungen). Klasse 3: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist betroffen, laufendes Geschäft wird nicht eingeschränkt. • Die Ausführung von Geschäftsprozessen ist nicht betroffen. • Die Symptome betreffen einzelne Teile des Sys- tems. • Spezifische Funktionen stehen nicht zur Verfü- gung. Klasse 4: die auf USU Service Management basierte Ge- schäftstätigkeit ist von erkennbaren Problemen nicht be- troffen • Die Symptome betreffen nur einen kleinen Teil o- der Bereich. • Geschäftsprozesse sind nicht betroffenvertreten hat.
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Samples: Service Level Agreement
Fehlerbeseitigung. Die Pflicht zur (1) Wir werden Fehler an der Vertragssoftware, die während der vereinbarten Laufzeit der Softwarewartung auftreten, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beseitigen.
(2) Ziel der Fehlerbeseitigung bezieht ist die Herstellung oder Aufrechterhaltung der vereinbarten Funktionalität der Vertragssoftware. Ein Fehler liegt dementsprechend vor, wenn die Vertragssoftware die vereinbarten Funktionalitäten nicht aufweist und sich auf das je- weils neueste freigegebene Release dies mehr als nur unwesentlich auswirkt.
(3) An der Standardsoft- wareprodukteVertragssoftware auftretende Fehler sind in die nachfolgenden Kategorien einzu- ordnen und nach Maßgabe der hier niedergelegten Bedingungen abzuarbeiten. Wir wer- den Sie endet für ein altes Release achtzehn Monate nach Freigabe eines neuen Release; es sei dennüber den Stand und den Erfolg der Abarbeitung laufend informieren. • Fehlerklasse 1 (betriebsverhindernde Fehler): Der Fehler verhindert den Betrieb der Vertragssoftware bei Ihnen, dass dessen Übernahme für eine Umgehungs- lösung liegt nicht vor. • Fehlerklasse 2 (betriebsbehindernde Fehler): Der Fehler behindert den Lizenznehmer unzumutbar istBetrieb der Vertragssoftware bei Ihnen erheblich, die Nut- zung ist jedoch mit Umgehungslösungen oder mit temporär akzeptablen Einschrän- kungen oder Erschwernissen möglich. In diesem Fall wird der Lizenzgeber • Fehlerklasse 3 (sonstige Fehler): Sonstige Fehler, die Pflege gegen angemessen erhöhte Vergütung fortfüh- rendie Nutzung des Systems nicht oder nur unwesentlich bein- trächtigen. Der Lizenzgeber wird Xxxxxx innerhalb angemessener Frist beseitigen und beginnt mit der Prüfung des gemel- deten Fehlers und Einleitung von erforderlichen Beseiti- gungsmaßnahmen bei betriebsverhindernden oder Das gleichzeitige Auftreten mehrerer solcher Fehler kann zu einem be- triebsbehindernden Fehlern spätestens bzw. betriebsverhindernden Fehler führen.
(4) Die Einordnung der Fehler in die verschiedenen Kategorien erfolgt durch uns nach billi- gem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung (i) der Auswirkungen, die der be- treffende Fehler auf Ihren Geschäftsbetrieb und (ii) Ihren Interessen hat.
(5) Wir werden auf Ihre Meldung eines Fehlers innerhalb einer Reaktionszeit der folgenden Fristen reagieren („Reaktionsfrist“) ab Fehlermeldung, jedoch innerhalb der üblichen Arbeitszeit (siehe dazu nachfolgende Ziff. (10)): • Bei betriebsverhindernden Fehlern: innerhalb von vier Stunden; • Bei betriebsbehindernden Fehlern: innerhalb von acht Stunden; • Bei sonstigen Fehlern: innerhalb einer Woche.
(6) Wir werden die Fehler innerhalb eines in der Reaktionsfrist von uns vorgegebenen Zeit- raumes beseitigen. Voraussetzung der Beseitigung ist, dass wir Gelegenheit hatten, die Fehlerursache eingehend zu analysieren und zu finden.
(7) Sofern absehbar ist, dass ein betriebsverhindernder oder betriebsbehindernder Fehler doch nicht innerhalb des jeweils vorgegebenen Zeitraumes behebbar ist, werden wir in- nerhalb des jeweils vorgegebenen Zeitraumes, wenn möglich, eine Zwischenlösung („Workaround“) bereitstellen. Die Reaktionszeit läuft innerhalb Bereitstellung des Workarounds entbindet uns nicht von der SupportzeitenVerpflichtung zur Beseitigung des Fehlers.
(8) Bei gleichzeitigem Vorliegen mehrerer Fehler sind wir berechtigt, die Einordnung von Prioritäten zur Fehlerbeseitigung nach eigenem Ermessen vorzunehmen.
(9) Wir sind berechtigt, die Pflegeleistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose zu erbringen, sofern dies für die Sie keinen Nachteil darstellt, insbesondere den zeitli- chen Rahmen der Erbringung der entsprechenden Pflegeleistungen vor Ort nicht über- schreitet, keine Risiken für die IT-Sicherheit bestehen und die technischen Vorausset- zungen bei Ihnen gegeben sind. Abweichend Sofern die Erbringung von Pflegeleistungen durch uns bei Ihnen vor Ort erforderlich ist, werden die Pflegeleistungen zu den Fehlerklassen des Bitkom gelten die folgenden Fehlerklassen: Klasse zum Zeitpunkt gül- tigen Tagessätzen durchgeführt. Die jeweils gültigen Tagessätze können jederzeit bei uns angefordert werden.
(1: Einstellung der auf USU Service Management basierten Geschäftstätigkeit • ) Die Nutzung Meldung von Fehlern an der Software ist nicht hat grundsätzlich per E-Mail über unseren Helpdesk zu erfolgen. Die Meldung hat den Fehler (insbesondere Bedingungen, unter denen er auftritt, Symptome und Auswirkungen des Fehlers) möglichst präzise zu be- schreiben. Sofern möglich oder un- zumutbar eingeschränkt für mehr als einen An- wenderund zumutbar, sind Sie verpflichtet die Log-Dateien zur Ver- fügung zu stellen. Zur Fehlerbeseitigung und weiteren Fehleranalyse kann es notwendig werden auf Ihre Daten zuzugreifen. Falls dies erforderlich sein sollte, werden wir Ihre explizite Zustimmung einholen. Ggf. abweichende Regelungen können in der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und • es gibt keinen Workaround (Umgehungslösung). Klasse 2: die auf USU Benutzer- dokumentation, insbesondere in Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist erschwert • Die zweckmäßige Nutzung eines Teils des Sys- tems ist wesentlich bzw. massiv eingeschränktLevel Agreements zu der jeweiligen Vertrags- software, und der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung. • Im Einzelfall existieren Workarounds (Umge- hungslösungen). Klasse 3: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist betroffen, laufendes Geschäft wird nicht eingeschränkt. • Die Ausführung von Geschäftsprozessen ist nicht betroffen. • Die Symptome betreffen einzelne Teile des Sys- tems. • Spezifische Funktionen stehen nicht zur Verfü- gung. Klasse 4: die auf USU Service Management basierte Ge- schäftstätigkeit ist von erkennbaren Problemen nicht be- troffen • Die Symptome betreffen nur einen kleinen Teil o- der Bereich. • Geschäftsprozesse sind nicht betroffenenthalten sein.
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Samples: Software License Agreement
Fehlerbeseitigung. 6.1. EMEDIAGROUP wird mit der Behebung von Fehlern der SOFTWARE binnen der Reakti- onszeit (Zeitspanne während der Dienstzeit ab der Mängelrüge, bis zu deren Ablauf EMEDIAGROUP dem Nutzer den Beginn der Beseitigungstätigkeiten berichtet haben muss) beginnen und die Fehler binnen der Beseitigungszeit (Zeitspanne während der Dienstzeit ab der Mängelrüge, bis zu deren Ablauf EMEDIA-GROUP den Mangel beho- ben haben muss) beheben. Die Pflicht zur Fehlerbeseitigung bezieht Reaktions- und Beseitigungszeiten bemessen sich auf für jeden Fehler getrennt.
6.2. Bei betriebsverhindernden Fehlern (Fehlerklasse 1: Der Fehler verhindert die Nutzung des Vertragsgegenstands oder wesentlicher Teile des Vertragsgegenstands) wird EME- DIAGROUP binnen 12 Stunden innerhalb der Dienstzeit mit der Beseitigung beginnen und den Fehler in angemessener Zeit beheben.
6.3. Bei betriebsbehindernden Fehlern (Fehlerklasse 2: Der Fehler behindert die Nutzung des Vertragsgegenstands schwerwiegend, d.h. die Nutzung des Vertragsgegenstands ist nur mit erheblichem Aufwand möglich oder die Nutzung des Vertragsgegenstands stellt ein nicht zumutbares Risiko für die ordnungsgemäße Funktion anderer Systeme des Lizenznehmers da) wird EMEDIAGROUP binnen 24 Stunden innerhalb der Dienst- zeit mit der Beseitigung beginnen und den Fehler in angemessener Zeit beheben.
6.4. Bei Sonstigen Fehlern (Fehlerklasse 3: Die Nutzung ist nicht wesentlich beeinträchtigt) wird EMEDIAGROUP binnen angemessener Frist mit deren Beseitigung beginnen und diese beheben, sobald interne Prozesse bei EMEDIAGROUP (z.B. das je- weils neueste freigegebene nächste Release der Standardsoft- wareprodukteEMEDIAGROUP-SOFTWARE) eine effiziente Beseitigung ermöglichen.
6.5. Ein Fehler kann nach teilweiser Nachbesserung oder nach Aufzeigen einer Umgehungs- lösung von EMEDIAGROUP in eine niedrigere Kategorie eingeordnet werden.
6.6. Die Mängelrüge des Nutzers kann zunächst auch (fern-)mündlich erfolgen. Sie endet ist je- doch spätestens am nächsten Werktag in Textform zu wiederholen und hat den als Fehler gerügten Tatbestand so detailliert wie möglich und auch möglichst reproduzier- bar zu beschreiben (Fehlermeldung). EMEDIAGROUP kann den Nutzer verpflichten, für ein altes Release achtzehn Monate nach Freigabe eines neuen Release; es sei denn, dass dessen Übernahme die Mängelrüge eine von EMEDIAGROUP vorgegebene Kundensupportsoftware zu nutzen.
6.7. Der Nutzer hat EMEDIAGROUP bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen (z.B. durch das Abschalten einzelner Maschine bzw. deren Trennung von der SOFTWARE) und Vor- kehrungen für den Lizenznehmer unzumutbar ist. In diesem Fall wird der Lizenzgeber zu treffen, wenn die Pflege gegen angemessen erhöhte Vergütung fortfüh- ren. Der Lizenzgeber wird Xxxxxx innerhalb angemessener Frist beseitigen und beginnt mit der Prüfung des gemel- deten Fehlers und Einleitung von erforderlichen Beseiti- gungsmaßnahmen bei betriebsverhindernden oder be- triebsbehindernden Fehlern spätestens innerhalb einer Reaktionszeit von vier Stunden. Die Reaktionszeit läuft innerhalb der Supportzeiten. Abweichend zu den Fehlerklassen des Bitkom gelten die folgenden Fehlerklassen: Klasse 1: Einstellung der auf USU Service Management basierten Geschäftstätigkeit • Die Nutzung der Software ist Mängelbeseitigung nicht möglich oder un- zumutbar eingeschränkt für mehr als einen An- wender, und der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und • es gibt keinen Workaround (Umgehungslösung). Klasse 2: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist erschwert • Die zweckmäßige Nutzung eines Teils des Sys- tems ist wesentlich bzw. massiv eingeschränkt, und der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung. • Im Einzelfall existieren Workarounds (Umge- hungslösungen). Klasse 3: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist betroffen, laufendes Geschäft wird nicht eingeschränkt. • Die Ausführung von Geschäftsprozessen ist nicht betroffen. • Die Symptome betreffen einzelne Teile des Sys- tems. • Spezifische Funktionen stehen nicht zur Verfü- gung. Klasse 4: die auf USU Service Management basierte Ge- schäftstätigkeit ist von erkennbaren Problemen nicht be- troffen • Die Symptome betreffen nur einen kleinen Teil o- der Bereich. • Geschäftsprozesse sind nicht betroffenfrist- gerecht durchgeführt werden kann.
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Fehlerbeseitigung. blueAlpha wird Fehler der Software, die während der Laufzeit des SW-Supportvertrages auftreten, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beseitigen. blueAlpha wird die Fehlerbeseitigung ausschließlich innerhalb der folgenden Servicezeiten erbringen: Werktags von Montag bis Xxxxxxx von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Pflicht zur Fehlerbeseitigung bezieht sich auf das je- weils neueste freigegebene Release in den folgenden Absätzen genannten Reaktions- und Beseitigungsfristen laufen nicht außerhalb der Standardsoft- wareprodukteServicezeiten. Sie endet für ein altes Release achtzehn Monate An dem Softwareprodukt auftretende Fehler sind in die nachfolgenden Kategorien einzuordnen und anschließend nach Freigabe eines neuen Release; es sei dennden Reaktionszeiten und Wiederherstellungszeiten abzuarbeiten. • Kritischer Fehler (Priorität 1): Die ordnungsgemäße Nutzung der Software oder wesentlicher Teile ist ausgeschlossen. Der Betriebsablauf ist derart beeinträchtigt, dass dessen Übernahme für den Lizenznehmer unzumutbar eine sofortige Abhilfe notwendig ist. In diesem Fall wird • Wesentlicher Fehler (Priorität 2): die Nutzung der Lizenzgeber die Pflege gegen angemessen erhöhte Vergütung fortfüh- ren. Der Lizenzgeber wird Xxxxxx innerhalb angemessener Frist beseitigen und beginnt Software ist derart beeinträchtigt, dass eine vernünftige Arbeit mit der Prüfung des gemel- deten Fehlers und Einleitung von erforderlichen Beseiti- gungsmaßnahmen bei betriebsverhindernden Software nicht mehr oder be- triebsbehindernden Fehlern spätestens innerhalb einer Reaktionszeit von vier Stundennur unter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist. Die Reaktionszeit läuft innerhalb der SupportzeitenEine kurzfristige Abhilfe ist erforderlich. Abweichend Das gleichzeitige Auftreten mehrerer wesentlicher Fehler kann zu den Fehlerklassen des Bitkom gelten die folgenden Fehlerklassen: Klasse 1: Einstellung der auf USU Service Management basierten Geschäftstätigkeit einem kritischen Fehler führen. • Sonstiger Fehler (Priorität 3): Die Nutzung der Software ist nicht möglich oder un- zumutbar eingeschränkt für mehr als einen An- wenderwesentlich beeinträchtigt, eine Behebung ist zwar notwendig, jedoch nicht dringlich. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer solcher Fehler kann zu einem wesentlichen bzw. kritischen Fehler führen. Die Einordnung der Fehler in die verschiedenen Kategorien erfolgt durch blueAlpha nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Auswirkungen, die der betreffende Fehler auf den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers hat und der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf Interessen des Auftraggebers. Für die Geschäftsabwicklung und • es gibt keinen Workaround (Umgehungslösung). Klasse 2: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist erschwert • Die zweckmäßige Nutzung eines Teils des Sys- tems ist wesentlich bzw. massiv eingeschränkt, und Beseitigung der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklunggelten folgende Parameter: Zeitspanne, bis zu deren Ablauf blueAlpha mit der Behebung der Fehler begonnen haben muss („Reaktionszeit“) • Bei kritischen Fehlern innerhalb 4 Stunden nach Kenntnis der Meldung. • Im Einzelfall existieren Workarounds (Umge- hungslösungen). Klasse 3: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist betroffen, laufendes Geschäft wird nicht eingeschränktBei wesentlichen Fehlern innerhalb 12 Stunden nach Kenntnis der Meldung. • Die Ausführung Bei Auftreten eines sonstigen Fehlers innerhalb 32 Stunden nach Kenntnis der Meldung. Zeitspanne, bis zu deren Ablauf der Mängel behoben sein muss („Beseitigungszeit“) • Kritische Fehler innerhalb von Geschäftsprozessen ist nicht betroffen2 Werktagen nach Kenntnis der Meldung. • Die Symptome betreffen einzelne Teile des Sys- temsWesentliche Fehler innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntnis der Meldung. • Spezifische Funktionen stehen Sonstige Fehler innerhalb von 30 Werktagen nach Kenntnis der Meldung, spätestens aber mit der nächsten Programmversion der Software. Sofern absehbar ist, dass sich ein kritischer oder wesentlicher Fehler nicht innerhalb der in vorstehendem Absatz definierten Zeiträume beheben lässt, wird blueAlpha dies dem Auftragnehmer mitteilen und eine Schätzung des Zeitraums zur Verfü- gungBehebung des Fehlers abgeben. Klasse 4: Sofern blueAlpha möglich, wird diese eine Behelfslösung bereitstellen. blueAlpha ist berechtigt, die auf USU Service Management basierte Ge- schäftstätigkeit Supportleistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose zu erbringen, sofern dies für den Auftraggeber keinen Nachteil darstellt, insbesondere den zeitlichen Rahmen einer Erbringung der entsprechenden Supportleistung vor Ort nicht überschreitet, keine Risiken für die IT-Sicherheit bestehen und die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Der Auftraggeber ist von erkennbaren Problemen nicht be- troffen • Die Symptome betreffen nur verpflichtet, einen kleinen Teil o- Fernzugang (Remote) mit Admin-Rechten (Root) über eine verschlüsselte Übertragung (VPN oder SSH) zur Verfügung zu stellen, welcher blueAlpha die Erbringung der Bereich. • Geschäftsprozesse sind nicht betroffenSupportleistungen uneingeschränkt ermöglicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fehlerbeseitigung. (1) Wir werden Fehler an der Vertragssoftware, die während der vereinbarten Laufzeit der Softwarewartung auftreten, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beseitigen.
(2) Ziel der Fehlerbeseitigung ist die Herstellung der Aufrechterhaltung der vereinbarten Funktionalität der Vertragssoftware. Ein Fehler liegt dementsprechend vor, wenn die Vertragssoftware die vereinbarten Funktionalitäten nicht aufweist und sich dies mehr als nur unwesentlich auswirkt.
(3) An der Vertragssoftware auftretende Fehler sind in die nachfolgenden Kategorien einzu- ordnen und anschließend nach den Reaktionszeiten und Wiederherstellungszeiten ab- zuarbeiten. Wir werden Sie über den Stand und den Erfolg der Beseitigung laufend in- formieren. • Fehlerklasse 1 (betriebsverhindernde Fehler): Der Fehler verhindert den Betrieb der Vertragssoftware bei Ihnen, eine Umge- hungslösung liegt nicht vor. • Fehlerklasse 2 (betriebsbehindernde Fehler): Der Fehler behindert den Betrieb der Vertragssoftware bei Ihnen erheblich, die Nutzung ist jedoch mit Umgehungslösungen oder mit temporär akzeptablen Ein- schränkungen oder Erschwernissen möglich. • Fehlerklasse 3 (sonstige Fehler): Sonstige Fehler, die die Nutzung des Systems nicht oder nur unwesentlich bein- trächtigen. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer solcher Fehler kann zu einem be- triebsbehindernden bzw. betriebsverhindernden Fehler führen.
(4) Die Pflicht Einordnung der Fehler in die verschiedenen Kategorien erfolgt durch uns nach billi- gem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung (i) der Auswirkungen, die der be- treffende Fehler aus Ihrem Geschäftsbetrieb hat, und (ii) Ihren Interessen.
(5) Wir werden auf Ihre Meldung eines Fehlers innerhalb der folgenden Fristen reagieren („Reaktionsfrist“): • Bei betriebsverhindernden Fehlern innerhalb von vier Stunden an einem Arbeits- tag (Montag bis Xxxxxxx, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage) mit der Fehlerbe- seitigung und setzen Sie innerhalb der üblichen Arbeitszeit (siehe dazu nachfol- gende Ziff. (10)) fort. • Bei betriebsbehindernden Fehlern bei Fehlermeldung vor 10:00 Uhr mit der Fehler- beseitigung am gleichen Arbeitstag, bei späterer Fehlermeldung zu Beginn des nächsten Arbeitstages und setzen diese bis zur Beseitigung des Fehlers innerhalb der üblichen Arbeitszeit (siehe nachstehende Ziff. (10)) fort. Wir sind berechtigt, zunächst eine Umgehungslösung aufzuzeigen und den Fehler später zu beseiti- gen, wenn dies für uns bzw. für Sie zumutbar ist. • Bei sonstigen Fehlern innerhalb einer Woche mit der Fehlerbeseitigung bezieht sich auf das je- weils neueste freigegebene Release oder mit der Standardsoft- wareprodukteLieferung des nächsten Programmstandes, wenn dies für uns bzw. für Sie endet für ein altes Release achtzehn Monate nach Freigabe zu- mutbar und die gleichbleibende Qualität der Leistungserbringung gewährleistet.
(6) Wir werden die Fehler innerhalb eines neuen Release; es sei dennin der Reaktionsfrist mit Ihnen zu vereinbarenden Zeitraumes beseitigen.
(7) Sofern absehbar ist, dass dessen Übernahme für den Lizenznehmer unzumutbar ein betriebsverhindernder oder betriebsbehindernder Fehler doch nicht innerhalb der jeweils vereinbarten Beseitigungsfrist behebbar ist. In diesem Fall wird , werden wir innerhalb der Lizenzgeber die Pflege gegen angemessen erhöhte Vergütung fortfüh- ren. Der Lizenzgeber wird Xxxxxx innerhalb angemessener Frist beseitigen und beginnt mit der Prüfung des gemel- deten Fehlers und Einleitung von erforderlichen Beseiti- gungsmaßnahmen bei betriebsverhindernden oder be- triebsbehindernden Fehlern spätestens innerhalb einer Reaktionszeit von vier StundenBeseitigungsfrist eine Zwischenlösung („Workaround“) bereitstellen. Die Reaktionszeit läuft innerhalb Bereitstellung des Workaround entbindet uns nicht von der SupportzeitenVerpflichtung zur schnellst- möglichen Beseitigung des Fehlers.
(8) Bei gleichzeitigem Vorliegen mehrerer Fehler sind Sie berechtigt, uns Prioritäten für die Beseitigung vorzugeben. Abweichend Die Verpflichtung von uns, die für die jeweilige Fehlerkategorie vorgegebene Reaktions- und Beseitigungsfrist einzuhalten, bleibt unberührt.
(9) Wir sind berechtigt, die Pflegeleistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose zu erbringen, sofern dies für die Sie keinen Nachteil darstellt, insbesondere den zeitli- chen Rahmen der Erbringung der entsprechenden Pflegeleistungen vor Ort nicht über- schreitet, keine Risiken für die IT-Sicherheit bestehen und die technischen Vorausset- zungen bei Ihnen gegeben sind. Sofern die Erbringung von Pflegeleistungen durch uns bei Ihnen vor Ort erforderlich ist, werden die Pflegeleistungen zu den Fehlerklassen des Bitkom gelten die folgenden Fehlerklassen: Klasse 1: Einstellung zum Zeitpunkt gül- tigen Tagessätzen durchgeführt. Die jeweils gültigen Tagessätze können jederzeit bei uns angefordert werden.
(10) Wir werden eine Telefonhotline zur Entgegennahme der auf USU Service Management basierten Geschäftstätigkeit • Meldungen bereitstellen. Die Nutzung der Software Hotline ist nicht möglich oder un- zumutbar eingeschränkt für mehr als einen An- wenderan Werktagen (Montag bis Xxxxxxx, und der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und • es gibt keinen Workaround (Umgehungslösung)Feiertage ausgenommen) von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt. Klasse 2: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist erschwert • Die zweckmäßige Nutzung eines Teils des Sys- tems ist wesentlich bzw. massiv eingeschränkt, und der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung. • Im Einzelfall existieren Workarounds (Umge- hungslösungen). Klasse 3: die auf USU Service Management basierte Geschäftstätigkeit ist betroffen, laufendes Geschäft wird nicht eingeschränkt. • Die Ausführung von Geschäftsprozessen ist nicht betroffen. • Die Symptome betreffen einzelne Teile des Sys- tems. • Spezifische Funktionen stehen nicht zur Verfü- gung. Klasse 4: die auf USU Service Management basierte Ge- schäftstätigkeit ist von erkennbaren Problemen nicht be- troffen • Die Symptome betreffen nur einen kleinen Teil o- der Bereich. • Geschäftsprozesse sind nicht betroffenFehlermeldungen können ebenfalls per E-Mail an sup- xxxx@xxxxx.xxx gemeldet werden.
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