Fehlerbeseitigung. 2.1.1. Die folgenden Leistungsbausteine Nr. 2.2 und 2.3 schließen jeweils die Behebung von reproduzierbaren Fehlern in einer von Interflex noch gepflegten Version (s. Nr. 1.4 Service AGB) der in den Konfigurationsblättern aufgeführten Software mit ein. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software die in der zum Abschluss der Vereinbarung gültigen Programmbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, mangelhafte Ergebnisse liefert, ihre Funktionen unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält, sofern dadurch die Nutzung der Software durch den Auftraggeber behindert oder erheblich beeinträchtigt wird und dies bei Interflex reproduzierbar ist. 2.1.2. Die Fehlerbehebung kann von Interflex auch durch Zurverfügungstellen von Updates oder Upgrades (s. Nr. 1.5 Service AGB) mit mindestens der gleichen Funktionalität erfolgen. Ist dafür leistungsfähigere Hardware und/oder eine aktuellere Betriebssystemversion notwendig, sind diese vom Kunden auf eigene Kosten betriebsbereit zur Verfügung zu stellen. 2.1.3. Damit Interflex eine Ferndiagnose über das Vorliegen eines Fehlers treffen kann, ermöglicht der Kunde Interflex einen entsprechenden Remote-Zugriff auf seine Systeme im Sinne der Nr. 2.4.
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Samples: Service Agreements
Fehlerbeseitigung. 2.1.1. Die folgenden Leistungsbausteine Der folgende Leistungsbaustein Nr. 2.2 und 2.3 schließen jeweils schließt die Behebung von reproduzierbaren Fehlern in einer von Interflex noch gepflegten Version Ver- sion (s. Nr. 1.4 Service AGB) der in den Konfigurationsblättern Konfigurationsblättern/Leis- tungsscheine aufgeführten Software mit ein. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software die in der zum Abschluss der Vereinbarung gültigen gül- tigen Programmbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllter- füllt, mangelhafte Ergebnisse liefert, ihre Funktionen unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält, sofern dadurch die Nutzung der Software durch den Auftraggeber behindert oder erheblich beeinträchtigt wird und dies bei Interflex reproduzierbar ist.
2.1.2. Die Fehlerbehebung kann von Interflex auch durch Zurverfügungstellen Zurverfügungs- tellen von Updates oder Upgrades (s. Nr. 1.5 Service AGB) mit mindestens min- destens der gleichen Funktionalität über das Interflex-Kunden-Por- tal erfolgen. Ist dafür leistungsfähigere Hardware und/oder eine aktuellere ak- tuellere Betriebssystemversion notwendig, sind diese vom Kunden auf eigene Kosten betriebsbereit zur Verfügung zu stellen.
2.1.3. Damit Interflex eine Ferndiagnose über das Vorliegen eines Fehlers treffen kann, ermöglicht der Kunde Interflex einen entsprechenden Remote-Zugriff auf seine Systeme im Sinne der Nr. 2.4.
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Samples: Service Agreement
Fehlerbeseitigung. 2.1.1. 2.1.1 Die folgenden Leistungsbausteine Nr. 2.2 und 2.3 schließen jeweils die Behebung von reproduzierbaren Fehlern in einer von Interflex noch gepflegten Version (s. Nr. 1.4 Service AGBAVB Wartung) der in den Konfigurationsblättern aufgeführten Software mit ein. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software die in der zum Abschluss der Vereinbarung gültigen Programmbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, mangelhafte Ergebnisse liefert, ihre Funktionen unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhältverhalten, sofern dadurch die Nutzung der Software durch den Auftraggeber behindert oder erheblich beeinträchtigt wird und dies bei Interflex reproduzierbar ist.
2.1.2. 2.1.2 Die Fehlerbehebung kann von Interflex auch durch Zurverfügungstellen von Updates oder Upgrades (s. Nr. 1.5 Service AGBAVB Wartung) mit mindestens der gleichen Funktionalität erfolgen. Ist dafür leistungsfähigere Hardware und/oder eine aktuellere Betriebssystemversion notwendig, sind diese vom Kunden auf eigene Kosten betriebsbereit zur Verfügung zu stellen.
2.1.3. 2.1.3 Damit Interflex eine Ferndiagnose über das Vorliegen eines Fehlers treffen kann, ermöglicht der Kunde Interflex Inter- flex einen entsprechenden Remote-Zugriff auf seine Systeme im Sinne der Nr. 2.42.5.
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Samples: Wartungsvertrag
Fehlerbeseitigung. 2.1.1. Die folgenden Leistungsbausteine Nr. 2.2 und 2.3 schließen jeweils die Behebung von reproduzierbaren Fehlern in einer von Interflex noch gepflegten Version (s. Nr. 1.4 Service AGB) der in den Konfigurationsblättern aufgeführten Software mit ein. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software die in der zum Abschluss der Vereinbarung gültigen Programmbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, mangelhafte Ergebnisse liefert, ihre Funktionen unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält, sofern dadurch die Nutzung der Software durch den Auftraggeber behindert oder erheblich beeinträchtigt wird und dies bei Interflex reproduzierbar ist.
2.1.2. Die Fehlerbehebung kann von Interflex auch durch Zurverfügungstellen von Updates oder Upgrades (s. Nr. 1.5 Service AGB) mit mindestens der gleichen Funktionalität erfolgen. Ist dafür leistungsfähigere Hardware und/oder eine aktuellere Betriebssystemversion notwendig, sind diese vom Kunden auf eigene Kosten betriebsbereit zur Verfügung zu stellen.
2.1.3. Damit Interflex eine Ferndiagnose über das Vorliegen eines Fehlers treffen kann, ermöglicht der Kunde Interflex einen entsprechenden Remote-Zugriff auf seine Systeme im Sinne der Nr. 2.42.3.
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Samples: Service Agreements
Fehlerbeseitigung. 2.1.1. 2.1.1 Die folgenden Leistungsbausteine Nr. 2.2 und 2.3 schließen jeweils die Behebung von reproduzierbaren Fehlern in einer von Interflex noch gepflegten Version (s. Nr. 1.4 Service AGBAVB Wartung) der in den Konfigurationsblättern aufgeführten Software mit ein. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software die in der zum Abschluss der Vereinbarung gültigen Programmbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, mangelhafte Ergebnisse liefert, ihre Funktionen unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhältverhalten, sofern dadurch die Nutzung der Software durch den Auftraggeber behindert oder erheblich beeinträchtigt wird und dies bei Interflex reproduzierbar ist.
2.1.2. 2.1.2 Die Fehlerbehebung kann von Interflex auch durch Zurverfügungstellen von Updates oder Upgrades (s. Nr. 1.5 Service AGBAVB Wartung) mit mindestens der gleichen Funktionalität erfolgen. Ist dafür leistungsfähigere Hardware und/oder eine aktuellere Betriebssystemversion notwendig, sind diese vom Kunden auf eigene Kosten Kos-ten betriebsbereit zur Verfügung zu stellen.
2.1.3. 2.1.3 Damit Interflex eine Ferndiagnose über das Vorliegen eines Fehlers treffen kann, ermöglicht der Kunde Interflex einen entsprechenden Remote-Zugriff auf seine Systeme im Sinne der Nr. 2.4.
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Samples: Wartungsvertrag