Feiertagsarbeit. Der Zuschlag für Feiertagsarbeit beträgt 100 Pro- zent, sofern die Arbeit an Feiertagen nicht zur Regelarbeitszeit zählt (vgl. PN 7). Es gilt die gesetzliche Feiertagsregelung am jewei- ligen Einsatzort.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag
Feiertagsarbeit. Der Zuschlag für Feiertagsarbeit beträgt 100 Pro- zent, sofern die Arbeit an Feiertagen nicht zur Regelarbeitszeit Re- gelarbeitszeit zählt (vgl. PN 7). Es gilt die gesetzliche Feiertagsregelung am jewei- ligen Einsatzort.
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Samples: Tarifvertrag
Feiertagsarbeit. Der Zuschlag für Feiertagsarbeit beträgt 100 Pro- zent, sofern die Arbeit an Feiertagen nicht zur Regelarbeitszeit Re- gelarbeitszeit zählt (vgl. PN 7). Es gilt die gesetzliche Feiertagsregelung am jewei- ligen Einsatzort.. 4.5
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Samples: Tarifvertrag