Festpreisgeschäft Musterklauseln

Festpreisgeschäft. Vereinbaren Trade Republic und der Kunde miteinander für das einzelne Geschäft einen festen und bestimmbaren Preis (sog. Festpreisgeschäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande.
Festpreisgeschäft. Wird beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zwischen dem Kunden und der Bank ein fester Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande. Dementsprechend übernimmt die Bank vom Kunden die Finanzinstrumente als Käuferin oder sie liefert die Finanzinstrumente an ihn als Verkäuferin. Wird ein Festpreisgeschäft abgeschlossen, ist die Marktlage zu berücksichtigen. Die Regelungen für das Kommissionsgeschäft gelangen nicht zur Anwendung. Die Bank berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, bei verzinslichen Schuldverschreibungen zzgl. aufgelaufener Zinsen (Stückzinsen). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung von Festpreisgeschäften bei allen Arten von Finanzinstrumenten möglich ist.
Festpreisgeschäft. Vereinbaren Bank und Kunde miteinander für das einzelne Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisgeschäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechend übernimmt die Bank vom Kunden die Wertpapiere als Käuferin oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. Die Bank berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, bei verzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich aufge- laufener Zinsen (Stückzinsen). Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, erfolgen die Lieferung der Wertpapiere und die Zah- lung des geschuldeten Kaufpreises im Rahmen der für das jeweilige Wertpapier geltenden Erfüllungsfristen. Die Einzelheiten zum Kauf von Wertpapieren im Festpreisgeschäft über die Bank werden in den Nrn. 1 und 2 der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“ geregelt. Die Einzelheiten der Erfüllung von Festpreisgeschäften werden in den Nrn. 10 bis 12 der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“ geregelt. Der Kunde erhält zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres eine Sammelabrechnung für die zurückliegenden sechs Monate, wenn der monatliche Sparbetrag 117,49 Euro nicht überschreitet. Andernfalls erhält der Kunde unmittelbar nach jedem Kauf eine Einzelabrechnung über das Wertpapiergeschäft.
Festpreisgeschäft. Geschäfte mit Wertpapieren im Sinne dieser Sonderbedingungen sind ausschließlich als Festpreisgeschäft möglich, d. h. Kunde und DekaBank vereinbaren miteinander für das einzelne Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis, so dass ein Kaufvertrag zustan- de kommt; dementsprechend erwirbt die DekaBank vom Kunden die Wertpapiere als Käuferin oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. Die DekaBank berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, bei verzinslichen Schuldverschreibungen einschließ- lich aufgelaufener Zinsen (Stückzinsen). Die Ausführung erfolgt zu dem unter Ziffer 4 (Ausführungsgrundsätze) genannten Zeitpunkt.
Festpreisgeschäft. Berenberg und der Kunde können zudem miteinander einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente zu einem festen oder bestimmbaren Preis schließen (Festpreisgeschäft). Bei Festpreisgeschäften gelten die Ausführungsgrundsätze nur eingeschränkt. In diesem Fall entfällt eine Ausführung im oben genannten Sinne. Vielmehr sind Berenberg und Kunde entsprechend der jeweiligen vertraglichen Vereinba- rung unmittelbar verpflichtet, die geschuldeten Finanzinstrumente zu liefern und den Kaufpreis zu zahlen. Dies gilt entsprechend, wenn Berenberg im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Angebots Finanzinstrumente zur Zeichnung anbie- tet oder wenn sie und Kunden miteinander Verträge über Finanzinstrumente abschließen (z. B. Optionsgeschäfte), die nicht an einem Handelsplatz handelbar sind. Für das Festpreisgeschäft finden die Punkte 4–7 nur eingeschränkte Anwendung. Soweit der Kunde der Ausführung außerhalb eines Handelsplatzes eingewilligt hat, kann Berenberg die Aufträge auch gegen das eige- ne Buch, mit einem Systematischen Internalisierer oder einem anderen Liquiditätsgeber ausführen. Sollte die Ausführung außerhalb eine Handelsplatzes erfolgen, kann dies für den Kunden im Einzelfall nachteilig sein, beispielsweise aufgrund des daraus resultierenden Gegenparteirisikos. 01.2018
Festpreisgeschäft. Vereinbaren Bank und Kunde miteinander für das einzelne Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisgeschäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechend übernimmt die Bank vom Kunden die Wertpapiere als Käuferin oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. Die Bank berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, bei verzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich auf- gelaufener Zinsen (Stückzinsen). Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, erfolgen die Lieferung der Wertpapiere und die Zahlung des geschuldeten Kaufpreises im Rahmen der für das jeweilige Wertpapier geltenden Erfüllungsfristen. Die Einzelheiten zum Kauf von Wertpapieren im Festpreisgeschäft über die Bank werden in den Nrn. 1 und 2 der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“ geregelt. Die Einzelheiten der Erfüllung von Festpreisgeschäften werden in den Nrn. 10 bis 12 der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“ geregelt. Wird die für die Besparung ausgewählte Fondsanteilklasse im Rahmen einer Fondsfusion in eine andere Fondsanteilklasse (auch eines anderen Investmentfonds) fusioniert, wird das StepInvest mit Fondsanteilen der neuen Fondsklasse fortgesetzt, es werden also Anteile dieses neuen / anderen Investmentfonds erworben. Dabei gilt der jeweils aktuelle Ausgabeaufschlag des neuen Fonds, der als Teil des Kauf- preises an die Bank zu zahlen ist, der den dann jeweils aktuellen Wesentlichen Anlegerinformationen entnommen werden kann. Der Kunde wird über die Fondsfusion vorab informiert und auf die Fortsetzung des Sparplans mit dem neuen Fonds hingewiesen. Sofern die Ausgabe von Fondsanteilen ausgesetzt wird, endet der Sparplan zum StepInvest mit Eintritt der Aussetzung. Der Kunde wird über die Aussetzung der Ausgabe von Anteilen des gewählten Investmentfonds hingewiesen. Bereits erhaltene Zinsgutschriften verbleiben beim Anleger. Das Anlagekonto wird in diesem Fall geschlossen. Beträge aus der Zinsgutschrift sowie das bestehende Restguthaben wer- den dem Depotverrechnungskonto gutgeschrieben. In diesem Fall endet der StepInvest vorzeitig. Eine Erstattung für noch nicht erhaltende Zinsgutschriften, erfolgt nicht. Sofern die ausgewählte Fondsanteilklasse liquidiert wird, endet der Sparplan zum StepInvest mit Eintritt der Liquidation. Bereits erhaltene Zinsgutschriften verbleiben beim Anleger. Das Anlagekonto wird in diesem Fall geschlossen. Beträge aus der Zinsgutschrift sowie das beste- hende Restguthaben werden dem Depotverrechnungskonto gu...

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.