Common use of Flugsicherheit Clause in Contracts

Flugsicherheit. 1. Jede Vertragspartei kann jederzeit Konsultationen über die von der anderen Vertragspartei angenommenen Sicherheitsstandards in allen die Luftfahrzeugbesatzungen, Luftfahrzeuge oder deren Betrieb betreffenden Bereichen verlangen. Diese Konsultationen finden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ersuchen statt.

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Samples: 360.lexisnexis.at

Flugsicherheit. 1. Jede Vertragspartei kann jederzeit Konsultationen Beratungen über die von der anderen Vertragspartei angenommenen beschlossene Sicherheitsstandards in allen die LuftfahrzeugbesatzungenBereichen im Zusammenhang mit Besatzungen, Luftfahrzeuge Luftfahrzeugen oder deren Betrieb betreffenden Bereichen verlangen. Diese Konsultationen Beratungen finden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ersuchen entsprechenden Antrag statt. „Vorfeldinspektion“ bezeichnet), sofern dies nicht zu einer unangemessenen Verzögerung führt.

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Samples: www.bundeskanzleramt.gv.at

Flugsicherheit. 1. Jede Vertragspartei kann jederzeit Konsultationen über die von der anderen Vertragspartei angenommenen Sicherheitsstandards in allen die Luftfahrzeugbesatzungen, Luftfahrzeuge oder deren Betrieb betreffenden Bereichen verlangen. Diese Konsultationen finden innerhalb von dreißig sechzig (3060) Tagen nach dem Ersuchen statt.

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Samples: 360.lexisnexis.at

Flugsicherheit. 1. Jede Vertragspartei kann jederzeit Konsultationen über die von der anderen Vertragspartei angenommenen übernommenen Sicherheitsstandards in allen die Luftfahrzeugbesatzungen, Luftfahrzeuge oder deren Betrieb betreffenden Bereichen Bereichen, verlangen. Diese Konsultationen finden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ersuchen statt.

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Samples: 360.lexisnexis.at