Common use of Folgen bei Verstößen Clause in Contracts

Folgen bei Verstößen. Bei Verstößen des Auftragnehmers oder dessen Vertragspartner, die der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber einsetzt, ist der Auftraggeber berech- tigt, gegenüber dem Auftragnehmer die Unterlassung des pflichtwidrigen Handelns innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen, sofern der Verstoß nicht unerheblich ist. Handelt es sich um einen schweren Verstoß, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Vertrags- beziehung mit dem Auftragnehmer mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu beenden. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber zum Ersatz des ihm wegen einer Verletzung der oben- stehenden Pflichten entstandenen Schadens verpflichtet und wird den Auftraggeber von An- sprüchen Dritter freistellen, die auf einer Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers beru- hen. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Grunde und der Höhe nach entspre- chenden Bestimmungen der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Liefer- und/oder Leistungsverträgen unberührt.

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Folgen bei Verstößen. Bei Verstößen des Auftragnehmers oder dessen Vertragspartner, die der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber einsetzt, ist der Auftraggeber berech- tigt, gegenüber dem Auftragnehmer die Unterlassung des pflichtwidrigen Handelns innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen, sofern der Verstoß nicht unerheblich ist. Handelt es sich um einen schweren Verstoß, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Vertrags- beziehung mit dem Auftragnehmer mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu beenden. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber zum Ersatz des ihm wegen einer Verletzung der oben- stehenden Pflichten entstandenen Schadens verpflichtet und wird den Auftraggeber von An- sprüchen Dritter freistellen, die auf einer Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers beru- hen. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Grunde und der Höhe nach entspre- chenden entsprechend den Bestimmungen der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Liefer- und/oder Leistungsverträgen Leis- tungsverträgen unberührt.. Version 2.0, Stand: 01.01.2023

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Folgen bei Verstößen. Bei Verstößen des Auftragnehmers oder dessen Vertragspartner, die der Auftragnehmer er im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber einsetzt, ist der Auftraggeber berech- tigt, gegenüber dem Auftragnehmer die Unterlassung des pflichtwidrigen Handelns innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen, sofern der Verstoß nicht unerheblich unerheb- lich ist. Handelt es sich um einen schweren Verstoß, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Vertrags- beziehung Vertragsbeziehung mit dem Auftragnehmer mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu beenden. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber zum Ersatz des ihm ihr wegen einer Verletzung der oben- stehenden obenstehenden Pflichten entstandenen Schadens verpflichtet und wird den Auftraggeber von An- sprüchen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf aus einer Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers beru- henberuhen. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Grunde und der Höhe nach entspre- chenden ent- sprechend den Bestimmungen der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Liefer- Lie- fer- und/oder Leistungsverträgen unberührt.

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Folgen bei Verstößen. Bei Verstößen des Auftragnehmers oder dessen Vertragspartner, die der Auftragnehmer Auftragneh- mer im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber einsetzt, ist der Auftraggeber berech- tigtAuf- traggeber berechtigt, gegenüber dem Auftragnehmer die Unterlassung des pflichtwidrigen pflichtwid- rigen Handelns innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen, sofern der Verstoß nicht unerheblich ist. Handelt es sich um einen schweren Verstoß, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Vertrags- beziehung Vertragsbeziehung mit dem Auftragnehmer mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu beenden. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber zum Ersatz des ihm wegen einer Verletzung der oben- stehenden obenstehenden Pflichten entstandenen Schadens verpflichtet und wird den Auftraggeber von An- sprüchen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers beru- henberuhen. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Grunde und der Höhe nach entspre- chenden ent- sprechenden Bestimmungen der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Liefer- und/oder Leistungsverträgen unberührt.

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