Folgen der Beendigung. G.1. Vorzeitige Auflösung: CANON hat das Recht, den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Kunde die ihn aufgrund dieses Vertrages treffenden Pflichten nicht erfüllt, insbesondere Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder den Vertragsgegenstand nachteilig gebraucht. CANON ist in diesem Fall berechtigt, die sofortige Herausgabe des Mietgerätes zu verlangen. Die Abholung des Mietgegenstandes gilt als schlüssige Auflösungs-Erklärung. In diesem Fall steht CANON ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Entgelts für die Restlaufzeit des Vertrages zu. G.2. Verpflichtungen bei Beendigung Bei Beendigung oder Auslaufen des Mietgeschäfts gibt der Kunde die Produkte an Canon im gleichen Zustand zurück, in dem er sie entgegen genommen hat, mit Ausnahme der normalen Nutzungs- und Verschleißerscheinungen.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen