Folgen einer Kündigung. Bei Beendigung der Geschäftsverbindung werden die von der Bank verwahrten Anteile zur Übertragung auf ein anderes Depot bzw. zur Auslieferung bereitgehal ten oder auf Wunsch des Kunden zum Rücknahmepreis veräußert und der Gegen wert in Euro an den Kunden ausgezahlt. Im Falle einer gewünschten Anteilsüber tragung ist die Einreichung eines Übertragungsauftrags im Original notwendig. Erfolgt zum Beendigungszeitpunkt keine Weisung des Kunden, wie mit den ver wahrten Anteilen zu verfahren ist, werden diese veräußert und der Erlös auf das Referenzkonto des Kunden ausgekehrt. Dies gilt in gleicher Weise für Anteile aus Fonds, die in fremder Währung notieren. Darüber hinaus wird ab dem Beendigungszeitpunkt der Onlinezugang des Kunden zum Depot gelöscht und Sparpläne werden beendet, sofern vorhanden.
Folgen einer Kündigung. 1. Mit der Kündigung verliert der LN das Besitzrecht und ist zur Herausgabe des Fahrzeuges inkl. mitverleaster Ausstattung und Zubehör mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Kundendienstheft, o. ä.) auf seine Kosten und Gefahr verpflichtet. Gibt der LN Schlüssel oder Unterlagen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht heraus, hat er die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen. Der LG ist berechtigt, das Fahrzeug in Besitz zu nehmen.
2. Der LG wird in der Regel den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges bei vorzeitiger Rückgabe durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder durch eine anerkannte Schätzorganisation feststellen lassen. Der LG wird zusätzlich zu dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges den hypothetischen Wert des Fahrzeuges bezogen auf den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Rückgabe in der Regel durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder durch eine anerkannte Schätzorganisation feststellen lassen. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Der im Fall einer außerordentlichen Vertragskündigung dem LG zustehende Schadensersatzanspruch berechnet sich entsprechend der gewählten Abrechnungsart wie folgt: Es werden gegenübergestellt: - Der Betrag (abzgl. entstandener Kosten), der sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges (ohne Umsatzsteuer) bei der Rückgabe und dem hypothetischen Wert des Fahrzeuges (ohne Umsatzsteuer) bezogen auf den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Rückgabe, vermindert um die hierin enthaltenen unverbrauchten Zinsanteile, ergibt sowie etwaige Versicherungsleistungen ohne vereinnahmten merkantilen Minderwert - Die Summe der Leasingraten (ohne Umsatzsteuer) für die restlich vereinbarte Leasingzeit vermindert um die hierin enthaltenen unverbrauchten Zinsanteile. Ein Saldo zu Lasten des LN ist zu dem in der Abrechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig.
Folgen einer Kündigung. 6.1. Nach Beendigung der Vereinbarung hat der Kunde keinerlei Recht auf eine Rückerstattung von im Rahmen dieser Vereinbarung bereits geleisteter Zahlungen, und der Kunde zahlt Volvo umgehend jegliche im Rahmen dieser Vereinbarung angefallenen Beträge.
Folgen einer Kündigung. 6.1.1 Für den Fall der Kündigung der Tarifvereinbarung 18 gemäß Ziffer 5.2.1 tritt für die Beihilfeberechtigten, deren Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist begonnen hat, Nachwirkung ein bis die Tarifverein- barung 18 durch eine andere tarifliche Regelung ersetzt ist. Dies gilt mit der Maßgabe, dass die Beihilfevorschriften des Freistaates Bayern für Beamte, auf die mit Ziffer 1 der Tarifvereinbarung 18 dynamisch Bezug genommen wird, mit Ablauf der Kündigungsfrist statisch in Bezug ge- nommen werden. Mitarbeiter/innen, die nach Ablauf der Kündigungsfrist beim BR eintreten, haben keinen Beihilfeanspruch. -5-
6.1.2 Für den Fall der Kündigung gemäß Ziffer 5.2.2. gilt Folgendes:
6.1.2.1 Für • alle beihilfeberechtigten Versorgungsempfänger/-innen, • Beihilfeberechtigte mit 2 oder mehr Kindern, für die ein Beihilfean- spruch besteht, • Beihilfeberechtigte mit schwerbehindertem Kind (unabhängig vom Al- ter des Kindes), für das ein Beihilfeanspruch besteht, • Beihilfeberechtigte, die das in § 6 Abs. 3a SGB V genannte Alter ha- ben, • sonstige Härtefälle, die im Versorgungsausschuss behandelt werden tritt zum Stichtag der Wirksamkeit der Kündigung Nachwirkung ein mit der Maßgabe, dass die Beihilfevorschriften des Freistaates Bayern für Beamte, auf die mit Ziffer 1 der Tarifvereinbarung 18 dynamisch Bezug genommen wird, bereits ab dem Zeitpunkt vor der zeitlich frühesten Än- derung, die gemäß Ziffer 5.1 der Tarifvereinbarung 18 mitgeteilt worden ist, statisch in Bezug genommen werden. Einvernehmlich können die Ta- rifpartner statt dem Datum der zeitlich frühesten Änderung ein anderes Datum bestimmen.
6.1.2.2 Für alle Übrigen,
6.1.2.2.1 deren Arbeitsverhältnis bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung besteht, tritt die Nachwirkung gemäß Ziffer 6.1.2.1. längstens bis zur Einigung/zum Schlichterspruch über eine Neu- regelung ein bzw.
6.1.2.2.2 deren Arbeitsverhältnis nach dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung beginnt, tritt keine Nachwirkung ein. Sie haben keinen Beihilfeanspruch.
Folgen einer Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Kreditkarte nicht mehr benutzt werden und ist unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Regelungen zur Kündigung einer etwaigen Zusatzkarte finden sich in den Kreditkartenbedingungen. Die Kündigungsregelungen für eingeräumte Kreditrahmen sind im Kreditrahmenvertrag »Flexible Rückzahlung« unter Nr. 6 »Kündigung« geregelt.
Folgen einer Kündigung. Zum Zeitpunkt des Wirksamwerden der Kündigung (i.S.d. Ziffern 14.2.oder 14.3.) wird die Bilanzgruppe des BGV aufgelöst und deaktiviert. Ab diesem Zeitpunkt können dieser Bilanzgruppe keine Ein- und Ausspeisepunkte mehr zugeordnet werden. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung oder anderen Problemen des BGV werden die Lieferanten, Erzeuger und Endverbraucher dem Grundversorger zugeordnet. Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages erlischt im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung (i.S.d. Ziffern 14.2.oder 14.3.) das Recht des BGV zur Vornahme von Fahrplanmeldungen. Eine Vornahme von Fahrplanmeldungen (inkl. Post Scheduling) ist letztmalig für den letzten Fahrplantag der Kündigungsfrist zulässig. Bei einer ausserordentlichen Kündigung erlischt das Recht des BGV zur Vornahme von Fahrplanmeldungen mit sofortiger Wirkung (Zeitpunkt des Eingangs der Kündigungserklärung, bspw. Faxeingang), und allfällige bereits angemeldete Fahrplanmeldungen können zurückgewiesen werden. Die Liste der aktiven Bilanzgruppen auf der Website der Swissgrid (xxx.xxxxxxxxx.xx) wird spätestens zum Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist entsprechend angepasst, vgl. Ziffer 16.2. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung werden unmittelbar alle BGV über die Auflösung der Bilanzgruppe informiert. Der BGV selbst ist zudem verpflichtet, die von der Bilanzgruppenauflösung betroffenen Lieferanten, Erzeuger sowie etwaige weitere betroffene Marktteilnehmer (bspw. Börsen) umgehend zu informieren. Swissgrid kann alle Verteilnetzbetreiber in der Regelzone Schweiz sowie die Nachbar TSOs über die Bilanzgruppenauflösung informieren. Vor Ablauf der Kündigungsfrist entstandene Rechte und Pflichten der Parteien sind vertragsgemäss abzuwickeln und entsprechend abzugelten. Die Haftung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und ist höchstens auf den entstandenen Schaden begrenzt. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere wird die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und bei Force Majeure sowie bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auch für Ansprüche aus ausservertraglicher Haftung. Swissgrid haftet ausserdem nicht für Schaden, der im Rahmen pflichtgemässer Dienstausübung entsteht. Insbesondere ausgeschlossen ist jegliche Haftung von Swissgrid für direkten und indirekten Schaden, der dem BGV durch die zur Gewährleistung der Netzsicherheit anderweitiger Mas...
Folgen einer Kündigung. Im Falle einer Kündigung werden nach Ende des Vertrages keine Remote Assist Leistungen mehr erbracht. Das Erbringen solcher Leistungen erfordert jeweils eine erneute ausdrückliche Vereinbarung.
Folgen einer Kündigung. Wird dieser Vertrag gekündigt, so gilt ab der Wirksamkeit der Kündigung Folgendes:
(1) Ihre bestehenden Anlagen bestehen unabhängig von der Kündigung weiter.
(2) Mit Eingang der Kündigung können Sie keine neuen Einlageprodukte über ZINSPILOT abschließen.
Folgen einer Kündigung. Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, kann das für Sie Nachteile haben. In den ersten Jahren verrechnen wir Abschluss- und Vertriebskosten mit den Beiträgen (§ 21 Absatz 2). Deshalb ist zunächst nur ein geringer [→] Rückkaufswert vorhanden. Dieser kann auch in den folgenden Jahren niedriger sein als Ihre einge- zahlten Beiträge. In den letzten fünf Jahren vor Ren- tenbeginn zahlen wir mindestens einen garantierten Rückkaufswert. Wie hoch die garantierten Rück- kaufswerte sind, finden Sie in Ihrem [→] Versiche- rungsschein. Wenn Sie kündigen, stellt das Auszahlen des Rück- kaufswerts steuerlich eine [→] schädliche Verwen- dung dar. Wenn Sie Ihr Guthaben auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen, stellt dies keine schädli- che Verwendung dar. Mehr dazu finden Sie in unserer Steuerinformation für Riester-Renten.
Folgen einer Kündigung. Mit Ablauf der Kündigungsfrist werden sämtliche Daten und Inhalte, die der Nutzer auf bzw. in den Diensten eingestellt hat, vollständig gelöscht. Die Löschung aller Inhalte kann technisch bedingt eine gewisse Zeitspanne - maximal 48 Stunden - in Anspruch nehmen. Unberührt davon bleibt die längere Speicherung von Inhalten im Rahmen von gesetzlichen Vorhaltevorschriften. Zu diesem Zwecke ist Avelios befugt, Kopien der vertraulichen Informationen vorzuhalten, sofern dafür eine Ermächtigungsgrundlage und/oder gesetzliche Pflicht (z.B. Aufbewahrungsfristen) besteht.