Common use of Folgen von Obliegenheitsverletzungen Clause in Contracts

Folgen von Obliegenheitsverletzungen. a) Der Versicherer ist mit der in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG (siehe Anhang) vorgeschriebenen Einschränkung ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn und solange eine der in den Abs. 4 a bis c ge- nannten Obliegenheiten verletzt wird. b) Wird die in Abs. 4 c genannte Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer unter Voraussetzung des § 28 Abs. 1 VVG (siehe Anhang) innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dieses Recht kann nur innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre ausgeübt werden. c) Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Per- son stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Ver- sicherungsnehmers gleich.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Folgen von Obliegenheitsverletzungen. a) Der Versicherer ist mit der in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG (siehe Anhang) vorgeschriebenen Einschränkung ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn und solange eine der in den Abs. 4 a bis c ge- nannten genannten Obliegenheiten verletzt wird. b) Wird die in Abs. 4 c genannte Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer unter Voraussetzung des § 28 Abs. 1 VVG (siehe Anhang) innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dieses Recht kann nur innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre ausgeübt werden. c) Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Per- son Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers gleich.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen

Folgen von Obliegenheitsverletzungen. a) Der Versicherer ist mit der den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG (siehe Anhang) vorgeschriebenen Einschränkung Einschränkungen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn und solange eine der in den Abs. Abschnitt A II 4 a bis c ge- nannten Obliegenheiten genannten Oblie- genheiten verletzt wird. b) Wird die in Abs. Abschnitt A II 4 c Buchstabe e) genannte Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer das Ver- sicherungsverhältnis unter der Voraussetzung des § 28 Abs. 1 VVG (siehe Anhang) innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung Obliegenheits- verletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dieses Recht kann nur innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre ausgeübt werden. c) Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Per- son Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers gleich.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Folgen von Obliegenheitsverletzungen. a) Der Versicherer ist mit der den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG (siehe Anhang) vorgeschriebenen Einschränkung Ein- schränkungen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn und solange eine der in den Abs. Abschnitt A II 4 a bis c ge- nannten genannten Obliegenheiten verletzt wird. b) Wird die in Abs. Abschnitt A II 4 c Buchstabe e) genannte Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer Versi- cherer das Versicherungsverhältnis unter der Voraussetzung des § 28 Abs. 1 VVG (siehe Anhang) innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dieses Recht kann nur innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre ausgeübt werden. c) Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Per- son Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers gleich.

Appears in 1 contract

Samples: Private Krankenversicherung

Folgen von Obliegenheitsverletzungen. a) Der Versicherer ist mit der den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG (siehe Anhang) vorgeschriebenen Einschränkung Einschränkungen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn und solange eine ei- ne der in den Abs. Abschnitt A II 4 a bis c ge- nannten genannten Obliegenheiten verletzt wird. b) Wird die in Abs. Abschnitt A II 4 c Buchstabe e) genannte Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer Ver- sicherer das Versicherungsverhältnis unter der Voraussetzung des § 28 Abs. 1 VVG (siehe Anhang) innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung Obliegenheits- verletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dieses Recht kann nur innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre ausgeübt werden. c) Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Per- son Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers gleich.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen