Freihändiges Verfahren Musterklauseln

Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen.
Freihändiges Verfahren. 1. Sofern die Auftraggeber diese Bestimmung nicht mit der Absicht anwenden, den Wettbewerb unter den Anbietern zu verhindern, oder auf eine Weise, dass Anbieter einer anderen Vertragspartei diskriminiert werden, oder sie zum Schutz der inländi- schen Anbieter einsetzen, können sie das freihändige Verfahren anwenden und brauchen die Artikel 6.10 (Anzeigen), 6.11 (Teilnahmebedingungen), 6.12 (Regist- rierungssystem und Qualifikationsverfahren), 6.14 (Verzeichnisse), 6.15 (Aus- schreibungsunterlagen), 6.18 (Fristen), 6.20 (Elektronische Auktionen), 6.21 (Ver- handlungen), 6.22 (Behandlung der Angebote) und 6.23 (Zuschlagserteilung) unter den folgenden Bedingungen nicht anzuwenden:
Freihändiges Verfahren. Art. 6.20 Elektronische Auktionen Art. 6.21
Freihändiges Verfahren. 1. Ein Auftraggeber kann das freihändige Verfahren anwenden, sofern er diese Bestimmung nicht mit der Absicht anwendet, den Wettbewerb unter den Anbietern zu verhindern, oder sie so anwendet, dass Anbieter einer anderen Vertragspartei diskriminiert werden, oder sie zum Schutz inländischer Anbieter einsetzt; er kann dabei entscheiden, die Artikel VII–IX, X (Abs. 7–11), XI, XII, XIV und XV unter einer der folgenden Voraussetzungen nicht anzuwenden:
Freihändiges Verfahren. Beim freihändigen Verfahren vergibt der Beauftragte einen Auftrag direkt ohne Wettbewerb einem Anbieter. - Offerte einholen (das Einholen von Konkurrenzofferten zur Steigerung des Wettbewerbs ist er- wünscht) - Offerte evaluieren und Vergabe an einen Anbieter - Vertragsabschluss Vorgehen bei einer freihändigen Vergabe im Bereich des Einladungs- oder Ausschreibungsverfahrens Bei einem Auftragswert grösser als CHF 150'000 für Dienstleistungen und Lieferungen respektive CHF 300'000 für Bauleistungen ist eine Begründung der Ausnahme (vgl. Kapitel 5) zwingend.
Freihändiges Verfahren. 1. Sofern die Auftraggeber diese Bestimmung nicht mit der Absicht, den Wettbe- werb unter den Anbietern zu verhindern, oder so anwenden, dass Anbieter einer anderen Vertragspartei diskriminiert werden, oder zum Schutz der inländischen Anbieter einsetzen, können sie das freihändige Verfahren anwenden und brauchen die Artikel 8.10, 8.11, 8.12, 8.13, 8.14, 8.17, 8.19, 8.20, 8.21 und 8.22 unter den folgenden Bedingungen nicht anzuwenden:

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………