Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen.
2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihän- dig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist:
a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Einla- dungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien;
b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren eingegangenen An- gebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen;
c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein An- bieter in Frage, und es gibt keine angemessene Alternative;
d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann;
e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten be- reiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen;
f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines Forschungs-, Ver- suchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags hergestellt oder entwickelt werden;
g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen;
h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeitlich be- fristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsverkäufen);
i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Pla- nungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahlverfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt;
2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Exper- tengremium beurteilt;
3. der Auftraggeber hat sich in der Auss...
Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen.
2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihän- dig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist:
a es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Einla- dungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eig- nungskriterien;
Freihändiges Verfahren. Beim freihändigen Verfahren vergibt der Beauftragte einen Auftrag direkt ohne Wettbewerb einem Anbieter. - Offerte einholen (das Einholen von Konkurrenzofferten zur Steigerung des Wettbewerbs ist er- wünscht) - Offerte evaluieren und Vergabe an einen Anbieter - Vertragsabschluss Vorgehen bei einer freihändigen Vergabe im Bereich des Einladungs- oder Ausschreibungsverfahrens Bei einem Auftragswert grösser als CHF 150'000 für Dienstleistungen und Lieferungen respektive CHF 300'000 für Bauleistungen ist eine Begründung der Ausnahme (vgl. Kapitel 5) zwingend.
Freihändiges Verfahren. Elektronische Auktionen
Freihändiges Verfahren. Elektronische Auktionen