Common use of Fristen und Termine Clause in Contracts

Fristen und Termine. 3.1 Liefer- und Leistungstermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn sie von ABBOTT schriftlich bestätigt worden sind und der Besteller ABBOTT rechtzeitig alle zur Ausführung der Lieferung oder Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. 3.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von ABBOTT liegende und von ABBOTT nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und Arbeitskämpfe entbinden ABBOTT für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 3.3 Gerät ABBOTT mit einem Liefer- oder Leistungstermin in Verzug, ist der Besteller erst nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fristen und Termine. 3.1 Liefer- und Leistungstermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn sie von ABBOTT schriftlich bestätigt worden sind im Vertrag als verbindlich vereinbart wurden und der Besteller ABBOTT rechtzeitig alle zur Ausführung der Lieferung oder Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. 3.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von ABBOTT liegende und von ABBOTT nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und Arbeitskämpfe entbinden ABBOTT für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 3.3 Gerät ABBOTT mit einem Liefer- oder Leistungstermin in Verzug, ist der Besteller erst nach dem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fristen und Termine. 3.1 Liefer- und Leistungstermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn sie von ABBOTT schriftlich bestätigt worden sind wurden und der Besteller ABBOTT rechtzeitig alle zur Ausführung der Lieferung oder Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß vereinbarungsgemäss gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei Verzögerungen im Verantwortungsbereich des Bestellers oder später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. 3.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb ausserhalb des Einflussbereiches von ABBOTT liegende und von ABBOTT nicht zu vertretende Ereignisse wie z.B. aber nicht beschränkt auf, höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Exportverbote und Arbeitskämpfe andere zwingende rechtliche Beschränkungen entbinden ABBOTT für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 3.3 Gerät ABBOTT mit einem Liefer- oder Leistungstermin in Verzug, ist der Besteller erst nach Ablauf dem Verstreichen einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Für nachweisbare Schäden aus verspäteter oder unterbliebener Lieferung haftet ABBOTT nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Fristen und Termine. 3.1 Liefer- und Leistungstermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn sie von ABBOTT schriftlich bestätigt worden sind und der Besteller ABBOTT rechtzeitig alle zur Ausführung der Lieferung oder Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß vereinbarungsgemäss gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. 3.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb ausserhalb des Einflussbereiches von ABBOTT liegende und von ABBOTT nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen und Arbeitskämpfe entbinden ABBOTT für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 3.3 Gerät ABBOTT mit einem Liefer- oder Leistungstermin in Verzug, ist der Besteller erst nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Für nachweisbare Schäden aus verspäteter oder unterbliebener Lieferung haftet ABBOTT nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions