Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestell- ten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine ent- sprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des
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Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die 4.1 Soweit sich aus der Auftrgasbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestell- ten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine ent- sprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des.
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Samples: huber-kreativ.de
Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestell- ten bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine ent- sprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme deseine
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Fälligkeit der Vergütung. 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestell- ten bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine ent- sprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme desin
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