Fälligkeit und Zahlung. Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.3 EVB-IT Pflege S-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. jährlich bis zum des laufenden Jahres. einmalig zum . gemäß Anlage Nr. . Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.4 EVB-IT Pflege S-AGB nicht 30 Tage sondern Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Appears in 3 contracts
Samples: Pflegevertrag, Pflegevertrag, Pflegevertrag
Fälligkeit und Zahlung. Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.3 EVB-IT Pflege S-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern x quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. jährlich bis zum des laufenden Jahres. einmalig zum . gemäß Anlage Nr. . Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.4 EVB-IT Pflege S-AGB nicht 30 Tage sondern Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Appears in 1 contract
Samples: Pflegevertrag