Gas. Der Kunde ist für den Anschluss zwischen dem Ferienchalet und der Gasleitung oder den Gasflaschen verantwortlich. Dieser Anschluss muss mit Gewindeverbindungen versehen sein, darf nicht porös sein und das Haltbarkeitsdatum darf nicht verstrichen sein. Ist der Stellplatz nicht an das Gasnetz angeschlossen, ist der Kunde für die Aufstellung und die Auswechslung von Gasflaschen verantwortlich. Ist der Stellplatz jedoch an das Gasnetz angeschlossen, wird der Gasverbrauch nach dem abgelesenen Stand des individuellen Zählers zu dem dann gültigen Tarif in Rechnung gestellt, der in der aktuell geltenden Preisliste genannt wird. Eine ausdrückliche Bedingung des Vertrages ist, dass der Kunde dafür zu sorgen hat, dass alle Gasgeräte die geltenden Sicherheitsvorschriften erfüllen. Insbesondere müssen alle Heizgeräte, Küchengeräte (z.B. Warmwasserspeicher, Herd), Rauchabzüge und Lüftungskanäle die Sicherheitsvorschriften erfüllen und jährlich eine Wartung erhalten. Aus Sicherheitsgründen ist eine Gasinspektion im Jahresplatzvertrag enthalten, die unter der Verantwortung von Xxxxx durchgeführt wird. Der Kunde hat zur Durchführung dieser Inspektion Zutritt zum Ferienchalet zu verschaffen. Das Ferienchalet darf nicht ohne gültiges Gastestzertifikat benutzt werden. Im Ferienchalet dürfen keine Gasflaschen gelagert werden, bei einem Verstoß kann wegen der Nichteinhaltung der grundlegenden Sicherheitsvorschriften Artikel 9.5 angewandt werden.
Gas. Es darf sich zu jedem Zeitpunkt maximal 11 kg Flüssiggas in der Veranstaltungsstätte befinden. Aufgrund der hohen Frequentierung des Pavillons verrechnen wir eine Pauschale von 500,00 Euro inkl. Ust. bei Stornierung dieses Vertrags ohne zeitliche Staffelung.
Gas. MITGAS - Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM)
Gas. Der geplante Kunst- und Kulturpark grenzt unmittelbar an die öffentlich gewidmete Straßen- verkehrsfläche des Dammwegs an, so dass dessen Erschließung bzw. Versorgung mit Gas grundsätzlich unter Beachtung der DIN 1998 möglich ist.
Gas. In den Hallen der Gastia sind keine Gasanschlüsse verfügbar. Installationen mit Flaschengas sind verboten.
Gas. 2.1. Der Dienstleister vergleicht regelmäßig die Preise der Anbieter von Flüssiggas und schließt sodann mit dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter einen Kaufvertrag über die Lieferung von Flüssiggas ab. Die Versorgung und Abrechnung der Gaskosten gegenüber dem Kunden erfolgen nach Ende des Ka- lenderjahres durch den Dienstleister. Die Abrechnung der Gaskosten bestimmt sich nach dem Ver- brauch, der durch Gaszähler ermittelt wird. Der Energiepreis pro kWh ist der Preis, den der Gasliefe- rant gegenüber dem Dienstleister erhebt.
Gas. Es befindet sich nicht mehr als 11 kg Flüssiggas in der Veranstaltungsstätte Aufgrund der hohen Frequentierung des Pavillons verrechnen wir eine Pauschale von 100,00 Euro bei Stornierung dieses Vertrags ohne zeitliche Staffelung.
Gas für 1 Anschlussstelle CHF 444.00 für 2 Anschlussstellen CHF 615.00 für 3 Anschlussstellen CHF 825.00 Anschluss inkl. Verbrauch (nur Degustationshallen 4/5) Die Zuleitung von der Anschlussstelle zum Stand ist Sache des Ausstellers.
Gas. Hat die Bedeutung gemäß § 3 Nr. 19a des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und umfasst damit Erdgas, Biogas, Flüssiggas und Wasserstoff, der durch Wasserelektrolyse erzeugt worden ist, sowie synthetisch erzeugtes Methan, das durch wasserelektrolytisch erzeugten Wasserstoff und anschließende Methanisierung hergestellt worden ist.
Gas. Flüssiggasinstallationen dürfen nur von Personen ausgeführt werden, welche über die nötigen Kenntnisse verfügen. Im Weiteren sind die Best- immungen der einschlägigen EKAS- Richtlinien, der Flüssiggasleitsätze L1 des SVGW sowie das «Reglement für Veranstaltungen» des Arbeitskreises LPG zu beachten.