GEBÜHREN, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG. 9.3.1 Sie bestätigen, dass Sie die Zahlungsverpflichtung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Auftrag nicht im Vertrauen darauf eingegangen sind, dass künftig bestimmte Programme oder Updates erhältlich sind. Allerdings gilt dabei folgendes: (a) Wenn Sie Technische Unterstützung bestellen, stellt der vorhergehende Satz Oracle nicht von der Verpflichtung frei, gemäss dem Rahmenvertrag Technische Unterstützung bereitzustellen, sofern und sobald diese verfügbar ist, wie in den zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Oracle Richtlinien zur Technischen Unterstützung geregelt; und (b) unbeschadet des vorstehenden Satzes bestehen die Rechte, die Ihnen im Rahmen des jeweiligen Auftrags und des Rahmenvertrages gewährt wurden, unverändert fort.
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GEBÜHREN, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG. 9.3.1 9.3.1. Sie bestätigen, dass Sie die Zahlungsverpflichtung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Auftrag nicht im Vertrauen darauf eingegangen sind, dass künftig bestimmte Programme oder Updates erhältlich sind. Allerdings gilt dabei folgendes: (a) Wenn Sie Technische Unterstützung bestellen, stellt der vorhergehende Satz Oracle nicht von der Verpflichtung frei, gemäss dem Rahmenvertrag Technische Unterstützung bereitzustellen, sofern und sobald diese verfügbar ist, wie in den zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Oracle Richtlinien zur Technischen Unterstützung geregelt; und (b) unbeschadet des vorstehenden Satzes bestehen die Rechte, die Ihnen im Rahmen des jeweiligen Auftrags und des Rahmenvertrages gewährt wurden, unverändert fort.
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