Gefahrenübergang, Versand. 10.1. Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen.
Gefahrenübergang, Versand. 2.1. Lieferungen erfolgen CIP gemäß Incoterms 2010 an einen vom Vertragspartner benannten Empfangsort in Deutschland. Ersatzteillieferungen erfolgen unfrei auf Kosten des Vertragspartners, sofern kein Fall der Mängelhaftung vorliegt. Der Vertragspartner gewährleistet, dass sein Lager zur Annahme sämtlicher Lieferungen geeignet ist, unabhängig davon, ob es sich hierbei um lose Kartons oder Lieferungen auf Paletten handelt.
Gefahrenübergang, Versand. 1. Xxxxxx sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
Gefahrenübergang, Versand a. Der Lieferant verpflichtet sich, den Versand für jede einzel- ne Sendung getrennt anzuzeigen. Hierbei sind der Gegenstand, die Menge, das Gewicht, die Verpackung, die Versandart und die Markierung der gelieferten Waren anzugeben. Die Versand- anzeige hat spätestens beim Eintreffen der Ware im Besitz von TVN zu sein. Andernfalls ist TVN berechtigt, die Ware zurück- zuweisen.
Gefahrenübergang, Versand. (1) Die Gefahr des Untergangs geht mit Übergabe der Sache an ein Transportunternehmen, welcher Art auch immer, auf den Käufer über. (2) Bei Verzögerung der Übergabe aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr im Moment der Anzeige und der Möglichkeit des Versandes auf den Käufer über. (3) Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. (4) Die Xxxx des Versandweges obliegt grundsätzlich REVVITY
Gefahrenübergang, Versand. 5.1. Erfüllungsort ist der Sitz von GEUDER. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang einer Bereitstellungs- anzeige den Vertragsgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Vertragsgegenstand abzunehmen.
Gefahrenübergang, Versand. 5.1. Erfüllungsort ist der Sitz von IBISMED. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige den Vertragsgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Vertragsgegenstand abzunehmen.
Gefahrenübergang, Versand. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk oder Lager vereinbart. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch wenn der Liefergegenstand unser Werk oder Lager verlassen hat, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Versand erfolgt stets im Auftrag des Käufers. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über. Die Rücksendung der Ware an uns erfolgt auf Gefahr des Käufers, es sei denn, wir haben die Rücksendung zu vertreten. Für die Rücksendung der Ware besteht unsererseits kein Versicherungsschutz. Bei Transportschäden hat der Besteller bei der Entladung bzw. Empfangnahme der Ware den Schaden so feststellen zu lassen, dass er aufgrund dieser Feststellung Schadensersatzansprüche gegen den Transportübernehmer geltend machen kann. Ergänzend gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Gefahrenübergang, Versand. Sofern sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ ver- einbart. Die Gefahr geht spätestens in dem Augenblick auf den Besteller über, in welchem die Liefergegenstände auf die Transportmittel (z. B. Lastkraftwagen) verbracht sind. Dies gilt auch dann, wenn Fezer Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung der Vertragsgegen- stände übernommen hat. Verzögert sich der Versand des Vertragsgegenstandes infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versand- bereitschaft auf den Besteller über. Xxxxx ist verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestel- lers die von diesem verlangten einschlägigen Versicherungen abzuschließen. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn diese Mängel aufweisen, unbeschadet der Regelungen in Punkt 7 dann entgegenzunehmen, wenn diese Mängel unwesentlich sind. Teillieferungen sind zulässig.
Gefahrenübergang, Versand. (1) Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frachtfrei versichert (CIP) gemäß INCOTERMS an den in der Bestellung bezeichneten Lieferort, im Zweifel das bestellende Werk von 3A Com- posites, zu erfolgen.