Werkleistungen a. TVN leistet für Mängel eines Werks zunächst nach seiner Xxxx Nach- besserung oder Neuherstellung.
Werkleistungen. Grundlage für die Erstellung von Computerprogrammen und anderen Wer- kleistungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung (Spezifikation), die der AG zur Verfügung stellt bzw. die von DCCS gegen Kostenberechnung aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausgearbeitet wird. Die Leistungsbeschreibung ist vom AG auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Später auftretende Änderungswünsche können zu Termin- und Preisänderungen führen. Sofern nicht anders vereinbart, verbleibt der Quell- code von erstellten Programmen bei DCCS und wird nicht an den AG heraus- gegeben.
Werkleistungen. Sofern die Zusatzdokumente für Dienstleistungen bestimmte Werkleistungen vorsehen, gewährleistet HP, dass diese Werkleistungen für dreißig (30) Tage nach Lieferung den schriftlichen Spezifikationen im Wesentlichen entsprechen. Sofern der Kunde HP innerhalb dieser dreißig (30) Tage davon in Kenntnis setzt, dass die Werkleistungen nicht im Wesentlichen den schriftlichen Spezifikationen entsprechen, wird HP die betroffenen Werkleistungen unverzüglich verbessern oder dem Kunden die dafür gezahlte Vergütung ersetzen und der Kunde die nicht entsprechenden Werkleistungen an HP retournieren.
Werkleistungen. 5.1.1 Die Telekom erbringt bei Vereinbarung im Rahmen der bestehen- den technischen und betrieblichen Möglichkeiten Softwareer- stellungs- und sonstige Werkleistungen. Grundlage der Leistun- gen ist der aktuelle Stand der Technik.
Werkleistungen. Sofern die Zusatzdokumente für Dienstleistungen bestimmte Werkleistungen vorsehen, gewährleistet HPE, dass diese Werkleistungen für dreißig (30) Tage nach Lieferung den schriftlichen Spezifikationen im Wesentlichen entsprechen. Sofern der Kunde HPE innerhalb dieser dreißig (30) Tage davon in Kenntnis setzt, dass die Werkleistungen nicht im Wesentlichen den schriftlichen Spezifikationen entsprechen, wird HPE die betroffenen Werkleistungen unverzüglich verbessern oder dem Kunden die dafür gezahlte Vergütung ersetzen und der Kunde die nicht entsprechenden Werkleistungen an HPE retournieren.
Werkleistungen. 6.1 Werden uns vom Kunden Montageleistungen in Auftrag gegeben, so hat der Kunde auf seine Kos- ten alle Erd-, Bettungs-, Bau-, Strom-, Gerüst-, Verputz-, Maler- und sonstige branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazugehörigen Baustoffe zu übernehmen und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Koordination mit Drittunternehmern obliegt dem Kunden.
Werkleistungen. 5.1.1 Die Cloudkasten erbringt bei Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten Softwareerstellungs- und sonstige Werkleistungen. Grundlage der Leistungen ist der aktuelle Stand der Technik.
Werkleistungen. Sofern Service- oder Zusatzleistungen, insbesondere Pflegeleistungen, Werkleistungen darstellen, gilt für die Mangelhaftung Ziff. 26 dieser Bedingungen entsprechend. Abschnitt D– Hardwarekauf
Werkleistungen. 9.1 Die Erfolgsverantwortung für Werkleistungen, wozu insbesondere die Erstellung von Individualsoftware gehört, trägt die TrueCommerce nur soweit
Werkleistungen. 5.1.1 Die Verwenderin erbringt bei Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und be- trieblichen Möglichkeiten Softwareerstellungs- und sonstige Werkleistungen. Grundlage der Leis- tungen ist der aktuelle Stand der Technik.