Common use of Gefahrenübergang Clause in Contracts

Gefahrenübergang. 5.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware "ab Werk" (EXW) verkauft (Abholbereitschaft). 5.2 Im übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Technician Service Agreement

Gefahrenübergang. 5.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware "ab Werk" (EXW) verkauft (Abholbereitschaft). 5.2 Im übrigen Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses Ver- tragsabschlusses gültigen Fassung.

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Samples: General Terms and Conditions of Delivery, General Terms and Conditions of Delivery

Gefahrenübergang. 5.1 Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware "ab Werk" (EXW) verkauft (AbholbereitschaftAbholbereitschaft)1). 5.2 Im übrigen Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrenübergang. 5.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware "'ab Werk" ' (EXW) verkauft (Abholbereitschaft). 5.2 Im übrigen gelten diesbezüglich die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrenübergang. 5.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware "'ab Werk" ' (EXW) verkauft (Abholbereitschaft). 5.2 Im übrigen Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrenübergang. 5.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware "ab Werk" (EXW) verkauft (Abholbereitschaft). 5.2 Im übrigen Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrenübergang. 5.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware "ab Werk" (EXW) verkauft (Abholbereitschaft). 5.2 Im übrigen Übrigen gelten die INCOTERMS in der der, am Tage des Vertragsabschlusses Vertragsabschlusses, gültigen Fassung.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrenübergang. 5.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware "ab Werk" (EXW) verkauft (Abholbereitschaft). 5.2 Im übrigen Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen