Common use of Gefahrenübergang Clause in Contracts

Gefahrenübergang. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

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Samples: General Terms of Business, General Terms of Business

Gefahrenübergang. 1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer BBI noch andere Leistungen z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr/Aufstellung übernommen hat. 2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen

Gefahrenübergang. Die Gefahr geht spätestens mit Mit dem Beginn der Absendung Verladung der Lieferteile im Werk des Lieferers geht die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage tritt der Versandbereitschaft ab auf den Besteller überGefahrenübergang mit dem Zeitpunkt der Versandbereitschaftsmeldung ein.

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Samples: Sales Contract

Gefahrenübergang. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung Übergabe der Lieferteile Liefergegenstände an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen übernommen hatbei Lieferungen mit Aufstellung am Tage ihrer Betriebsbereitschaft. Verzögert sich Wenn der Versand infolge von Umständenoder die Aufstellung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert wird, so geht in beiden Fällen die Gefahr vom Tage auf die Dauer der Versandbereitschaft ab hierdurch entstandenen Lieferfrist-Verzögerung auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrenübergang. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile Lieferungen durch den Lieferanten auf den Besteller über, Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen Lieferant z.B. Versendungskosten, Frachten und Montage übernommen hat. Verzögert sich der Versand die Auslieferung infolge von Umständen, die der Besteller Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft Tag des ursprünglich für die Auslieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkts auf den Besteller Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert und versichert.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrenübergang. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: wenn die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert. wenn der Versand, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen die Zustellung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Lieferer noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hataus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrenübergang. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile des Kaufgegenstandes auf den Besteller Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch Verkäufer auch andere Leistungen Leistungen, wie z. B. Versand und Aufstellung übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge in der Folge von Umständen, die der Besteller Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage Tag der Versandbereitschaft ab auf den Besteller Käufer über. Für jegliche Transportschäden haftet der Verkäufer nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gefahrenübergang. 1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile des Liefergegenstandes auf den Besteller Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer wir noch andere Leistungen Leistungen, z. B. Aufstellung, Übernahme der Versandkosten oder Anfuhr, übernommen hathaben. 2. Verzögert sich der Versand infolge in Folge von Umständen, die der Besteller Kunde zu vertreten hat, z. B. schuldhafte Verzögerung der vereinbarten Vorprüfung, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller Kunden über.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen