Common use of Gefahrenübergang Clause in Contracts

Gefahrenübergang. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung geht – auch bei Teillieferungen spätestens mit Lieferung ab Werk bzw. Lager auf den Besteller, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch dann, wenn z. B. Versandkosten oder Aufstellungskosten von uns übernommen worden sind. Die Übergabe steht es gleich, wenn sich der Besteller im Annahmeverzug befindet. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Kosten und die Gefahr der von der f.u.n.k.e. TOOLS & SERVICES GmbH nach eigenem Ermessen erfolgter Lagerung werden mit mindestens 0,5% des Warenwertes pro Monat berechnet und sind vom Besteller zu tragen. Der Besteller hat die gelieferte Ware gegen Diebstahl, Vandalismus und Beschädigung durch äußere Einflüsse zu schützen oder ggf. zu versichern, sofern noch kein Versicherungsschutz besteht. Bei hierdurch hervorgerufenen Schäden, haftet der Besteller. Bei Lieferungen einschließlich Montage geht die Gefahr über, sobald die Anlage zur ersten Inbetriebsetzung bereit ist oder eine Inbetriebsetzung nicht infrage kommt. Wird nach Versendung ab Werk, jedoch vor dem Gefahrübergang, die Leistung des Lieferers durch höhere Gewalt und vom Lieferer nicht zu vertretende Umstände, beschädigt oder zerstört, so hat der Lieferer zusätzlich Anspruch auf denjenigen Teil der Vergütung, welcher der beschädigten oder zerstörten Leistung entspricht

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrenübergang. Versendung, Untersuchungs- und Rügepflichten 4.1 Wir schulden unserem Kunden die Übergabe oder Leistungserbringung in unserer gewerblichen Niederlassung (= " ab Werk"), von der aus wir den Vertrag geschlossen haben. Mit der Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. 4.2 Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an einen anderen Ort versandt, steht, wenn vom Besteller nichts anderes vorgegeben wird, die Versandart in unserem Ermessen. Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung und Kosten des Bestellers abgeschlossen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung geht – auch bei Teillieferungen spätestens mit Lieferung ab Werk bzw. Lager auf den Besteller, der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten bestimmte Person oder Anstalt über, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch dann, wenn z. B. Versandkosten oder Aufstellungskosten von uns übernommen worden sind. Die Übergabe steht es gleich, wenn sich der Besteller im Annahmeverzug befindet. . 4.3 Verzögert sich die Lieferung Übergabe oder Leistung der Versand infolge von Umständen, die der Besteller wir nicht zu vertreten hathaben, so geht die Gefahr mit vom Tage der Meldung der Übergabe- oder Versandbereitschaft auf den Besteller über. 4.4 Die Ware ist vom Besteller unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und zwar auch dann, wenn die Auslieferung nicht an ihn, sondern an einen von ihm benannten Dritten erfolgt. Die Kosten Mängelrügen, Fehlmengen, Falschlieferungen oder sonstige Beanstandungen sind sofort nach Kenntniserlangung und vorab fernmündlich oder per Telefax anzuzeigen, damit uns eine eigene Besichtigung und Beweissicherung möglich ist. Bei der Empfangnahme offensichtliche Mängel und Abweichungen sind uns so anzuzeigen, dass wir spätesten 48 Stunden nach Wareneingang informiert sind. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns gem. § 377 HGB uns gegenüber und die Gefahr der von der f.u.n.k.e. TOOLS & SERVICES GmbH nach eigenem Ermessen erfolgter Lagerung werden mit mindestens 0,5% des Warenwertes pro Monat berechnet Pflicht, dem Frachtführer offensichtliche Transportschäden und sind vom Besteller zu tragen. Der Besteller hat die gelieferte Ware gegen DiebstahlFehlmengen bei Ablieferung anzuzeigen, Vandalismus und Beschädigung durch äußere Einflüsse zu schützen oder ggf. zu versichern, sofern noch kein Versicherungsschutz besteht. Bei hierdurch hervorgerufenen Schäden, haftet der Besteller. Bei Lieferungen einschließlich Montage geht die Gefahr über, sobald die Anlage zur ersten Inbetriebsetzung bereit ist oder eine Inbetriebsetzung nicht infrage kommt. Wird nach Versendung ab Werk, jedoch vor dem Gefahrübergang, die Leistung des Lieferers durch höhere Gewalt und vom Lieferer nicht zu vertretende Umstände, beschädigt oder zerstört, so hat der Lieferer zusätzlich Anspruch auf denjenigen Teil der Vergütung, welcher der beschädigten oder zerstörten Leistung entsprichtbleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Lieferbedingungen

Gefahrenübergang. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung geht – auch bei Teillieferungen spätestens mit Lieferung ab Werk bzw. Lager auf den Besteller, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch dann, wenn z. B. Versandkosten oder Aufstellungskosten von uns übernommen worden sind. Die Übergabe steht es gleich, wenn sich der Besteller im Annahmeverzug befindet. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Kosten und die Gefahr der von der f.u.n.k.e. TOOLS & SERVICES SENERGIE GmbH nach eigenem Ermessen erfolgter Lagerung werden mit mindestens 0,5% des Warenwertes pro Monat berechnet und sind vom Besteller zu tragen. Der Besteller hat die gelieferte Ware gegen Diebstahl, Vandalismus und Beschädigung durch äußere Einflüsse zu schützen oder ggf. zu versichern, sofern noch kein Versicherungsschutz besteht. Bei hierdurch hervorgerufenen Schäden, haftet der Besteller. Bei Lieferungen einschließlich Montage geht die Gefahr über, sobald die Anlage zur ersten Inbetriebsetzung bereit ist oder eine Inbetriebsetzung nicht infrage kommt. Wird nach Versendung ab Werk, jedoch vor dem Gefahrübergang, die Leistung des Lieferers durch höhere Gewalt und vom Lieferer nicht zu vertretende Umstände, beschädigt oder zerstört, so hat der Lieferer zusätzlich Anspruch auf denjenigen Teil der Vergütung, welcher der beschädigten oder zerstörten Leistung entspricht

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gefahrenübergang. Die Lieferung erfolgt ab Lieferwerk (FCA Lieferwerk Incoterms 2010), und zwar entweder vereinbarungsgemäß durch Übernahme oder durch Versand. Wenn zum festgelegten Liefertermin durch den Besteller oder einen Bevollmächtigten des Bestellers die Übernahme nicht erfolgt, so gilt LHY als ermächtigt, den Liefergegenstand auf Rechnung und Gefahr eines zufälligen Untergangs des Bestellers zu versenden. Im Falle der Übernahme und einer zufälligen Verschlechterung im Falle der Versendung geht – auch bei Teillieferungen spätestens mit Lieferung ab Werk die Gefahr auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand von LHY dem Besteller oder dessen Beauftragen bzw. Lager auf den Besteller, den Spediteur, den Frachtführer dem Transportunternehmen oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über, sofern nichts anderes vereinbart Spediteur übergeben worden ist. Auch dann, wenn z. B. Versandkosten oder Aufstellungskosten von uns übernommen worden sind. Die Übergabe steht es gleich, wenn sich der Besteller im Annahmeverzug befindet. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung Versendung infolge von Umständen, die der Besteller LHY nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Die Kosten und die Gefahr geht auch dann mit der von der f.u.n.k.e. TOOLS & SERVICES GmbH nach eigenem Ermessen erfolgter Lagerung werden mit mindestens 0,5% des Warenwertes pro Monat berechnet und sind vom Absendung auf den Besteller zu tragenüber, wenn Teillieferungen erfolgen oder LHY noch andere Leistungen (z.B. Einweisung) übernommen hat. Der Besteller hat trägt auch die gelieferte Ware gegen DiebstahlGefahr, Vandalismus wenn er sich mit der Annahme der Liefergegenstände in Verzug befindet. Kommt der Besteller in Annahme- oder Zahlungsverzug, so ist LHY berechtigt, nach Ablauf einer von LHY gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Beschädigung durch äußere Einflüsse Schadensersatz zu schützen oder ggfverlangen. Dies gilt - ohne Erfordernis einer Fristsetzung – auch, wenn der Besteller die Annahme der Liefergegenstände zu versichernUnrecht ernsthaft und endgültig verweigert. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VIII dieser Bedingungen anzunehmen, sofern noch kein Versicherungsschutz bestehtdiese Mängel unerheblich sind. Bei hierdurch hervorgerufenen Schäden, haftet der BestellerIm Übrigen sind die vereinbarten Lieferklauseln nach den bei Vertragsschluss geltenden Incoterms auszulegen. Bei Lieferungen einschließlich Montage geht die Gefahr über, sobald die Anlage zur ersten Inbetriebsetzung bereit ist oder eine Inbetriebsetzung nicht infrage kommt. Wird nach Versendung ab Werk, jedoch vor dem Gefahrübergang, die Leistung des Lieferers durch höhere Gewalt und vom Lieferer nicht zu vertretende Umstände, beschädigt oder zerstörtFehlt es an einer besonderen Vereinbarung, so hat der Lieferer zusätzlich Anspruch auf denjenigen Teil der Vergütung, welcher der beschädigten oder zerstörten Leistung entsprichtgilt die Lieferklausel ab Werk (FCA).

Appears in 1 contract

Samples: Sales Contracts

Gefahrenübergang. 1. Unsere Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, „ab Werk“ (Incoterms 2010). 2. Auf Verlangen, Kosten und Gefahr des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Die Xxxx der Transportart und des Spediteurs treffen wir, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Auf ausdrückliches Verlangen des Kunden schließen wir auf Kosten des Kunden eine geeignete Transportversicherung ab. 3. Die Gefahr eines des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung geht – auch bei Teillieferungen spätestens mit Lieferung ab Werk bzw. Lager Übergabe der Ware auf den Besteller, den SpediteurKunden, den Frachtführer oder einen anderweitig Beauftragten des Kunden über. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, so steht dieser der Übergabe gleich. Wird die sonst zur Ausführung Ware auf Grund verspäteter Abnahme sei- tens des Kunden, insbesondere wenn dieser das Verladen oder die Beför- derung der Versendung bestimmten Person Ware in zu vertretender Weise verzögert, bei uns oder Anstalt übereinem Dritten gelagert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch dann, wenn z. B. Versandkosten oder Aufstellungskosten von uns übernommen worden sindso trägt der Kunde dafür Kosten und Risiko. Die Übergabe steht es gleich, wenn sich verein- barten Zahlungsfristen bleiben davon unberührt. 4. Mit Annahmeverzug endet eine gegebenenfalls vereinbarte uns obliegen- de Vorleistungspflicht. Stattdessen ist der Besteller im Annahmeverzug befindetKäufer seinerseits zur Voraus- zahlung des Kaufpreises verpflichtet. 5. Verzögert sich Xxxx der Kunde oder ein von ihm Beauftragter die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Kosten und die Gefahr der von der f.u.n.k.e. TOOLS & SERVICES GmbH nach eigenem Ermessen erfolgter Lagerung werden mit mindestens 0,5% des Warenwertes pro Monat berechnet und sind vom Besteller zu tragen. Der Besteller hat die gelieferte Ware gegen Diebstahl, Vandalismus und Beschädigung durch äußere Einflüsse zu schützen oder ggf. zu versichern, sofern noch kein Versicherungsschutz besteht. Bei hierdurch hervorgerufenen Schäden, haftet der Besteller. Bei Lieferungen einschließlich Montage geht die Gefahr über, sobald die Anlage zur ersten Inbetriebsetzung bereit ist oder eine Inbetriebsetzung nicht infrage kommt. Wird nach Versendung ab Werk, jedoch vor dem Gefahrübergang, die Leistung des Lieferers durch höhere Gewalt und vom Lieferer nicht zu vertretende Umstände, beschädigt oder zerstört“ ab, so hat er sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften und gegebenen- falls behördlichen Anordnungen hinsichtlich des Transportes der Lieferer zusätzlich Anspruch auf denjenigen Teil der Vergütung, welcher der beschädigten oder zerstörten Leistung entsprichtSchrotte eingehalten werden.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions of Sale

Gefahrenübergang. 1) Die Lieferung erfolgt ab Lieferwerk, und zwar entweder indem die Ware an den Besteller selbst oder dessen Transportperson übergeben wird („Abholung“) oder an eine von STILL bestimmte Transportperson übergeben wird („Versand“). Es gilt die Lieferklausel FCA „Lieferwerk“ (Incoterms 2020). „Transportperson“ im Sinne dieser AVB meint jeden mit dem Transport der Ware Beauftragten (z.B. Transportunternehmen oder Spediteur) oder jede sonst zur Ausführung des Transports der Ware bestimmte Person oder Anstalt. 2) Im Falle der Abholung und im Falle des Versands geht die Gefahr eines des zufälligen Untergangs und einer der zufälligen Verschlechterung geht – auch bei Teillieferungen spätestens mit Lieferung ab Werk bzw. Lager sowie die Verzögerungsgefahr auf den BestellerBesteller über, sobald die Ware an den Spediteur, den Frachtführer Besteller oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über, sofern nichts anderes vereinbart Transportperson übergeben worden ist. Auch dannDies gilt ebenfalls, wenn z. Teillieferungen erfolgen oder STILL noch andere Leistungen (z.B. Versandkosten oder Aufstellungskosten von uns Einweisung) übernommen worden sind. Die Übergabe steht es gleichhat. 3) Wenn zum festgelegten Termin die Abholung nicht erfolgt, wenn sich so gilt STILL als zu einem Versand der Besteller im Annahmeverzug befindet. Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ermächtigt. 4) Verzögert sich die Lieferung oder Leistung Abholung oder, bei einem Versendungskauf, der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung vom Tage der Mitteilung der Abhol- bzw. Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Die Kosten . 5) Kommt der Besteller in Annahme- oder Zahlungsverzug oder lehnt er die Annahme der bestellten Ware ernsthaft und die Gefahr der von der f.u.n.k.e. TOOLS & SERVICES GmbH endgültig ab, so ist STILL berechtigt, nach eigenem Ermessen erfolgter Lagerung werden schriftlicher Mahnung mit mindestens 0,5% des Warenwertes pro Monat berechnet angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und sind Schadensersatz zu verlangen. 6) Abholbereite oder versendete Waren sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Besteller zu tragenunbeschadet der Rechte aus Abschnitt IX. Der Besteller hat die gelieferte Ware gegen Diebstahl, Vandalismus und Beschädigung durch äußere Einflüsse zu schützen oder ggf. zu versicherndieser AVB anzunehmen, sofern noch kein Versicherungsschutz besteht. Bei hierdurch hervorgerufenen Schäden, haftet der Besteller. Bei Lieferungen einschließlich Montage geht die Gefahr über, sobald die Anlage zur ersten Inbetriebsetzung bereit ist oder eine Inbetriebsetzung diese Mängel nicht infrage kommt. Wird nach Versendung ab Werk, jedoch vor dem Gefahrübergang, die Leistung des Lieferers durch höhere Gewalt und vom Lieferer nicht zu vertretende Umstände, beschädigt oder zerstört, so hat der Lieferer zusätzlich Anspruch auf denjenigen Teil der Vergütung, welcher der beschädigten oder zerstörten Leistung entsprichterheblich sind.

Appears in 1 contract

Samples: Sales Contracts

Gefahrenübergang. Die Lieferung erfolgt ab Lieferwerk, und zwar entweder durch Übernahme oder durch Versand. Wenn zum festgelegten Liefertermin durch den Besteller oder einem Bevollmächtigten des Bestellers die Übernahme nicht erfolgt, so gilt Günsel als ermächtigt, den Liefergegenstand auf Rechnung und Gefahr eines zufälligen Untergangs des Bestellers zu versenden. Im Falle der Übernahme und einer zufälligen Verschlechterung im Falle der Versendung geht – auch bei Teillieferungen spätestens mit Lieferung ab Werk die Gefahr auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand von Günsel dem Besteller oder dessen Beauftragten bzw. Lager auf den Besteller, den Spediteur, den Frachtführer dem Transportunternehmen oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über, sofern nichts anderes vereinbart Spediteur übergeben worden ist. Auch dann, wenn z. B. Versandkosten oder Aufstellungskosten von uns übernommen worden sind. Die Übergabe steht es gleich, wenn sich der Besteller im Annahmeverzug befindet. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung Versendung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft ab, auf den Besteller über. Die Kosten und die Gefahr geht auch dann mit der von der f.u.n.k.e. TOOLS & SERVICES GmbH nach eigenem Ermessen erfolgter Lagerung werden mit mindestens 0,5% des Warenwertes pro Monat berechnet und sind vom Absendung auf den Besteller zu tragenüber, wenn Teillieferungen erfolgen oder Günsel noch andere Leistungen (z. B. Einweisungen) übernommen hat. Der Besteller hat trägt auch die gelieferte Ware gegen DiebstahlGefahr, Vandalismus wenn er sich mit der Annahme der Liefergegenstände in Verzug befindet. Kommt der Besteller in Annahme- oder Zahlungsverzug oder lehnt er die Annahme der bestellten Liefergegenstände ernsthaft und Beschädigung durch äußere Einflüsse endgültig ab, so ist Günsel berechtigt, nach schriftlicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und 30 % Schadenersatz zu schützen oder ggfverlangen. zu versichernAngelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VIII dieser Bedingungen anzunehmen, sofern noch kein Versicherungsschutz bestehtdiese Mängel nicht erheblich sind. Bei hierdurch hervorgerufenen SchädenIm Übrigen sind die vereinbarten Lieferklauseln nach den bei Vertragsabschluss geltenden Incoterms auszulegen. Fehlt es an einer besonderen Vereinbarung, haftet der Besteller. Bei Lieferungen einschließlich Montage geht so gilt die Gefahr über, sobald die Anlage zur ersten Inbetriebsetzung bereit ist oder eine Inbetriebsetzung nicht infrage kommt. Wird nach Versendung Lieferklausel „ab Werk, jedoch vor dem Gefahrübergang, die Leistung des Lieferers durch höhere Gewalt und vom Lieferer nicht zu vertretende Umstände, beschädigt oder zerstört, so hat der Lieferer zusätzlich Anspruch auf denjenigen Teil der Vergütung, welcher der beschädigten oder zerstörten Leistung entspricht“ (EXW).

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Reparaturbedingungen

Gefahrenübergang. a.) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung geht – auch bei Teillieferungen spätestens mit Lieferung ab Werk bzw. Lager wie folgt auf den BestellerBesteller über: - Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, den Spediteur, den Frachtführer wenn sie zum Versand gebracht oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über, sofern nichts anderes vereinbart abgeholt worden ist. Auch dannAuf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert. - Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage. b.) Wenn der Versand, wenn z. B. Versandkosten die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Aufstellungskosten von uns übernommen worden sind. Die Übergabe steht es gleichMontage, wenn sich die Über- nahme im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenen Gründen verzögert wird oder der Besteller im aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug befindet. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hatkommt, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. c.) Im Falle höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen Umständen, die nicht von abs verschuldet sind, wie z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormateri- alien usw., verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei abs oder beim Vorlieferanten eintreten. Die Kosten und die Gefahr Derartige Umstände sind auch dann nicht von abs zu vertreten, wenn abs sich bereits in Verzug befindet. Schadenersatzansprüche wegen der von der f.u.n.k.e. TOOLS & SERVICES GmbH nach eigenem Ermessen erfolgter Lagerung werden mit mindestens 0,5% des Warenwertes pro Monat berechnet und sind Verzö- gerungen können in solchen Fällen nicht vom Besteller zu tragen. Der Besteller hat die gelieferte Ware gegen Diebstahl, Vandalismus und Beschädigung durch äußere Einflüsse zu schützen oder ggf. zu versichern, sofern noch kein Versicherungsschutz besteht. Bei hierdurch hervorgerufenen Schäden, haftet der Besteller. Bei Lieferungen einschließlich Montage geht die Gefahr über, sobald die Anlage zur ersten Inbetriebsetzung bereit ist oder eine Inbetriebsetzung nicht infrage kommt. Wird nach Versendung ab Werk, jedoch vor dem Gefahrübergang, die Leistung des Lieferers durch höhere Gewalt und vom Lieferer nicht zu vertretende Umstände, beschädigt oder zerstört, so hat der Lieferer zusätzlich Anspruch auf denjenigen Teil der Vergütung, welcher der beschädigten oder zerstörten Leistung entsprichtgeltend gemacht werden.

Appears in 1 contract

Samples: Sales Contracts