Gefahrenübergang. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Sendung transportverladen ab Lager des Vermieters dem Frachtführer, Spediteur oder Mieter zur Verfügung gestellt wird. Letztere sind verpflichtet, den Transportverlad des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Übernahme zu prüfen und allfällige Unzulänglichkeiten unverzüglich zu beheben. Ab dem Zeitpunkt dieser Überprüfung stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verlad des Mietobjektes ergeben könnte.
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Samples: schaer-baumaschinen.ch, euromodul.ch
Gefahrenübergang. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Sendung transportverladen ab Lager des Vermieters dem Frachtführer, Spediteur oder Mieter zur Verfügung gestellt wird. Letztere sind verpflichtet, den Transportverlad des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Übernahme zu prüfen und allfällige Unzulänglichkeiten Unzulänglich- keiten unverzüglich zu beheben. Ab dem Zeitpunkt dieser Überprüfung stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verlad des Mietobjektes Mietobjek- tes ergeben könnte.
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Samples: www.atlascopco.com, www.hydremag.ch
Gefahrenübergang. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Sendung transportverladen ab Lager des Vermieters Vermie- ters dem Frachtführer, Spediteur oder Mieter zur Verfügung gestellt wird. Letztere sind verpflichtet, den Transportverlad des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Übernahme zu prüfen und allfällige Unzulänglichkeiten Unzu- länglichkeiten unverzüglich zu beheben. Ab dem Zeitpunkt dieser Überprüfung stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verlad des Mietobjektes ergeben könnte.
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Samples: Mietvertrag Für Baumaschinen, www.rentscout.ch
Gefahrenübergang. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Sendung transportverladen ab Lager des Vermieters dem FrachtführerMieter, Frachtführer oder Spediteur oder Mieter zur Verfügung gestellt wird. Letztere Der Mieter - oder wer in dessen Auftrag das Mietobjekt in Empfang nimmt - sind verpflichtet, den Transportverlad die Verladeart des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Übernahme Mietobjektes zu prüfen und allfällige Unzulänglichkeiten unverzüglich un- verzüglich zu beheben. Ab dem Zeitpunkt dieser Überprüfung stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verlad des Mietobjektes ergeben könnte.
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Samples: www.stirnimann.ch