Gefahrenübergang. Der Gefahrenübergang auf den Mieter erfolgt bei Abholung des Mietgegenstandes vom Lagerplatz des Vermieters bzw. bei Übergabe an den Frachtführer und endet nach ordnungsgemäßer Rückstellung an den vom Vermieter angegebenen Ort.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Gefahrenübergang. Der Gefahrenübergang auf den Mieter Kunden erfolgt bei Abholung des Mietgegenstandes vom Lagerplatz des Vermieters bzw. bei Übergabe an den Frachtführer und endet nach ordnungsgemäßer Rückstellung an den dem vom Vermieter angegebenen Ort.
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Gefahrenübergang. Der Gefahrenübergang auf den Mieter erfolgt bei Abholung des Mietgegenstandes vom Lagerplatz des Vermieters bzw. bei Übergabe an den Frachtführer und endet nach ordnungsgemäßer Rückstellung an den vom Vermieter angegebenen Ort.
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Samples: Mietvertrag
Gefahrenübergang. Der Gefahrenübergang auf den Mieter erfolgt bei der Abholung des Mietgegenstandes vom Lagerplatz des Vermieters bzw. bei Übergabe an den Frachtführer und endet nach ordnungsgemäßer ordnungs- gemäßer Rückstellung an den vom Vermieter angegebenen Ort.
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Samples: Mietvertrag
Gefahrenübergang. Der Gefahrenübergang auf den Mieter erfolgt bei der Abholung des Mietgegenstandes vom Lagerplatz des Vermieters bzw. bei Übergabe an den Frachtführer und endet nach ordnungsgemäßer Rückstellung an den vom Vermieter angegebenen Ort.
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Samples: Mietvertrag