Gefahrtragung. Für die vom Lieferanten gelieferten Stoffe und Bauteile, die wegen nicht termingerecht erbrachter Vorleistung oder sonstiger vom Besteller zu vertretender Umstände nicht eingebaut werden können, geht die Gefahr auf den Besteller über, sofern er zuvor in Annahmeverzug gesetzt worden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gefahrtragung. Für die vom Lieferanten gelieferten Stoffe und Bauteile, die wegen nicht termingerecht terminge- recht erbrachter Vorleistung oder sonstiger vom Besteller zu vertretender Umstände nicht eingebaut werden können, geht die Gefahr auf den Besteller über, sofern er zuvor in Annahmeverzug gesetzt worden ist.
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