Common use of Gefahrtragung Clause in Contracts

Gefahrtragung. Unsere Leistung als Versicherer besteht in der Gefahrtragung während der Laufzeit des Versicherungsverhältnisses sowie im Schadenfall in der Schadenregulierung Ihnen gegenüber. Wenn sich das versicherte Risiko (die versicherte Gefahr) mit dem Eintritt des Versicherungsfalles verwirklichthat, habenwirals VersicherernachMaßgabedes VersicherungsvertragesfürdenSchadendes Versicherungsnehmerseinzustehen. Die Leistung des Versicherers erfolgt grundsätzlich in der Zahlung einer Entschädigung in Form von Geld. Das deutsche Zivilrecht verwendet den Begriff der Fahrlässigkeit als Haftungsmaßstab. Danach handelt jemand fahrlässig, wenn er „die im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ nicht beachtet. Die Fahrlässigkeit unterscheidet sich vom Vorsatz dadurch, dass die Folge der Handlung nicht gewollt herbeigeführt worden ist. Die grobe Fahrlässigkeit ist gesetzlich nicht definiert, meint aber, dass jemand die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt hat.

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Samples: rsv-bedingungen.de, www.ideal-versicherung.de, www.ideal-versicherung.de

Gefahrtragung. Unsere Leistung als Versicherer besteht in der Gefahrtragung während der Laufzeit des Versicherungsverhältnisses sowie im Schadenfall in der Schadenregulierung Ihnen gegenüber. Wenn sich das versicherte Risiko (die versicherte Gefahr) mit dem Eintritt des Versicherungsfalles verwirklichthatVersicherungs- falles verwirklicht hat, habenwirals VersicherernachMaßgabedes VersicherungsvertragesfürdenSchadendes Versicherungsnehmerseinzustehen. Die Leistung haben wir als Versicherer nach Maßgabe des Versicherers erfolgt grundsätzlich in der Zahlung einer Entschädigung in Form von GeldVersicherungsvertrages für den Schaden des Versicherungsnehmers einzustehen. Das deutsche Zivilrecht verwendet den Begriff der Fahrlässigkeit als Haftungsmaßstab. Danach handelt jemand fahrlässig, wenn er „die im Verkehr erforderlichen erforderliche Sorgfalt“ nicht beachtet. Die Fahrlässigkeit unterscheidet sich vom Vorsatz dadurch, dass die Folge der Handlung nicht gewollt herbeigeführt worden ist. Die grobe Fahrlässigkeit ist gesetzlich nicht definiert, meint aber, dass jemand die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt hat.

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