Gefahrtragung. 17.1. AUF DEN VERBRAUCHER GEHT DIE GEFAHR DER ZERSTÖRUNG / BESCHÄDIGUNG DES KFZS / AGGREGATS AB DEM ZEITPUNKT DER BEDUNGENEN ÜBERGABE ÜBER. 17.2. AUF DEN UNTERNEHMERISCHEN KUNDEN GEHT DIE GEFAHR ÜBER, SOBALD WIR DAS KFZ / AGGREGAT ZUR ABHOLUNG IM UNTERNEHMEN ODER LAGER BEREITHALTEN, DIESE SELBST ANLIEFERN ODER AN EINEN TRANSPORTEUR ÜBERGEBEN. 17.3. FÜR DEN XXXXXXXXÜBERGANG BEI ÜBERSENDUNG VON WARE AN DEN VERBRAUCHER GILT § 7B KSCHG (AB ÜBERGABE XX XXX XXXXXXXXXXX).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Instandsetzungsarbeiten, General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services, Instandsetzungsarbeiten
Gefahrtragung. 17.1. AUF DEN VERBRAUCHER DENVERBRAUCHER GEHT DIE GEFAHR DER ZERSTÖRUNG / BESCHÄDIGUNG DES KFZS / AGGREGATS AB DEM ZEITPUNKT DER BEDUNGENEN ÜBERGABE ÜBER.
17.2. AUF DEN UNTERNEHMERISCHEN KUNDEN GEHT DIE GEFAHR ÜBER, SOBALD WIR DAS KFZ / AGGREGAT ZUR ABHOLUNG IM UNTERNEHMEN ODER LAGER BEREITHALTEN, DIESE SELBST ANLIEFERN ODER AN EINEN INEN TRANSPORTEUR ÜBERGEBEN.
17.3. FÜR DEN XXXXXXXXÜBERGANG BEI ÜBERSENDUNG VON WARE AN DEN VERBRAUCHER GILT § 7B KSCHG (AB ÜBERGABE XX XXX XXXXXXXXXXX).
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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services