Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt Musterklauseln

Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt. 6.1. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Waren geht mit der Lieferung auf den Kunden über.
Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt a. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte geht auf den Käufer über: (i) bei Übergabe/Lieferung, oder (ii) bei Annahmeverzug des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte ab dem Tag der Lieferung oder des Zustandekommen des Liefervertrages in der Höhe des auf der Rechnung ausgewiesenen Wertes zu versichern.
Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt. 1. Wir tragen die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware erst nach Abladung der Waren an dem vereinbarten Lieferort.
Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt. 15.1 Unabhängig von der Preisstellung und der Art der Beförderung geht der Gefahrübergang auf den AG mit Abnahme der Maschinen/Anlagen über. Bis zur erfolgreichen Abnahme der Maschinen und Anlagen durch den AG, verpflichtet sich der AN eine Versicherung der Maschinen /Anlagen gegen äußere Einflüsse wie z.B. Feuer, Diebstahl etc. abzuschließen.
Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt. 4.1 Das Risiko von Verlust oder Beschädigung geht gemäß dem vereinbarten gültigen INCOTERM an den Käufer über. Soweit nicht anderweitig vereinbart, erfolgt die Lieferung „ex works“.
Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt. Der Kunde trägt alle Gefahren des Untergangs oder der Beschädigung der Liefer- gegenstände ab dem Zeitpunkt der Absendung der Waren ab Werk. Sofern eine Transportversicherung abgeschlossen werden soll bittet Xxxxx um ausdrückliche Mitteilung auf der Bestellung. Liefergegenstände bleiben bis zum Eingang der Vergütung im Eigentum von Xxxxx. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von Xxxxx mitzuwirken. Der Kunde ermächtigt Jenni, deren Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.
Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt. Der Kunde trägt alle Gefahren des Untergangs oder der Beschädigung der Liefergegenstände ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. Montage. Liefergegenstände bleiben bis zum Eingang der Vergütung im Eigentum von Pries Metallbau. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von Pries Metallbau mitzuwirken. Der Kunde ermächtigt Pries Metallbau, deren Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.
Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt. Der Kunde trägt alle Gefahren des Untergangs oder der Beschädigung der Liefergegenstände ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. Montage. Liefergegenstände bleiben bis zum Eingang der Vergütung im Eigentum von WMAG. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von WMAG mitzuwirken. Der Kunde ermächtigt WMAG, deren Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.
Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt 

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.