Gegenstand der Versicherung. 1.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.10 (b) AHB – im Rahmen und Umfang des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung, wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen ist, die unter Ziffer 2 fallen. Mitversichert sind gemäß Ziffer 2.1 AHB Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungs- rechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese werden wie Sachschäden behandelt. 1.2 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen Zusammenhang mit versicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein. 1.3 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung Für Ärzte Und Zahnärzte, Betriebshaftpflichtversicherung
Gegenstand der Versicherung. 1.1 1 Versichert ist – - abweichend von Ziffer 7.10 (b) AHB – im Rahmen und Umfang des Vertrags 1.19.11 Nr. 2 - die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung, wenn diese Umwelteinwirkung nicht von den gemäß Ziffer 4.1.1 versicherten Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen ist. Schäden durch Brand, die unter Ziffer 2 fallenExplosion und Sprengungen gelten als Schäden durch Umwelteinwirkung im Sinne des vorgenannten Absatzes. Versicherungsschutz für Sprengungen besteht nur dann, soweit diese gemäß Versicherungsschein und seinen Nachträgen besonders vereinbart sind. Mitversichert sind gemäß Ziffer 2.1 AHB 1.14.1 Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungs- rechtenAneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese werden wie Sachschäden behandelt.
1.2 2 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen Zusammenhang mit versicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich einschl. Gewässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein.
1.3 3 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Samples: Haftpflicht Police, Haftpflicht Police
Gegenstand der Versicherung. 1.1 Versichert ist – - abweichend von Ziffer 7.10 (b) AHB – - im Rahmen und Umfang des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht Haft pflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers Versicherungsneh mers wegen Personen- und Sachschäden durch UmwelteinwirkungUmwelt einwirkung, wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen Anla gen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen ist, die unter Ziffer 2 fallen. Mitversichert sind gemäß gem. Ziffer 2.1 AHB Vermögensschäden Vermögensschä den aus der Verletzung von Aneignungs- rechtenAneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebGewerbebe trieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen-befug nissen. Diese werden wie Sachschäden behandelt.
1.2 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen gegen ständlichen Zusammenhang mit versicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich einschl. Gewässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein.
1.3 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht Haft pflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehenentste hen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Gegenstand der Versicherung. 1.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.10 (b) AHB – im Rahmen und Umfang des Vertrags Vertrages die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch UmwelteinwirkungUmwelteinwir- kung, wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen ist, die unter Ziffer 2 fallen. Mitversichert sind gemäß Ziffer 2.1 AHB Vermögensschäden Vermögensschä- den aus der Verletzung von Aneignungs- rechtenAneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen wasser- rechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese werden wie Sachschäden behandelt.
1.2 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen gegen- ständlichen Zusammenhang mit versicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich einschl. Gewässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein.
1.3 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht Haft- pflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehenentste- hen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Gegenstand der Versicherung. 1.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.10 (b) AHB – im Rahmen und Umfang des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung, wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen ist, die unter Ziffer 2 fallen. Mitversichert sind gemäß Ziffer 2.1 AHB Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungs- rechtenAneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese werden wie Sachschäden behandelt.behandelt.
1.2 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen Zusammenhang mit versicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein.
1.3 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung
Gegenstand der Versicherung. C 1.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer Ziff. 7.10 (b) AHB – im Rahmen und Umfang des Vertrags Vertrages die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch UmwelteinwirkungUmwelt- einwirkung, wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen oder Tätigkeiten Tätig- keiten ausgeht oder ausgegangen ist, die unter Ziffer Ziff. C 2 fallen. Mitversichert sind gemäß Ziffer 2.1 AHB Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungs- rechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese werden wie Sachschäden behandelt.
C 1.2 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen Zusammenhang mit versicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich einschl. Gewässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein.
C 1.3 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Samples: Berufshaftpflicht Versicherung
Gegenstand der Versicherung. 1.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.10 (b) AHB AHB1 – im Rahmen und Umfang des Vertrags Vertrages die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen privatrecht- lichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch UmwelteinwirkungUmwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschl. Gewässer), wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen ist, die unter Ziffer 2 fallen. Mitversichert sind gemäß Ziffer 2.1 2 AHB Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungs- rechtenAneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese Sie werden wie Sachschäden behandelt.
1.2 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen Zusammenhang Zusammen- hang mit versicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich einschl. Gewässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein.
1.3 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Gegenstand der Versicherung. 1.1 Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und den nachfolgenden Vereinbarungen.
1.2 Versichert ist – - abweichend von Ziffer 7.10 (b) AHB – im Rahmen und Umfang des Vertrags - die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch UmwelteinwirkungUmwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen istsind, die unter Ziffer 2 fallen. .. Mitversichert sind gemäß Ziffer 2.1 AHB Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungs- rechtenAneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese Sie werden wie Sachschäden behandelt.
1.2 1.3 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen Zusammenhang mit versicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich einschl. Gewässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein.
1.3 Der seinDer Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall)
Gegenstand der Versicherung. 1.1 3.1.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.10 (b) 7.10.2 AHB 2013 – im Rahmen und Umfang des Vertrags Vertrages die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch UmwelteinwirkungUmwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer), wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen ist, die unter Ziffer 2 3.2 fallen. Mitversichert sind gemäß Ziffer 2.1 AHB 2013 Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungs- rechtenAneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese Sie werden wie Sachschäden behandelt.
1.2 3.1.2 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen Zusammenhang mit versicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein.
1.3 3.1.3 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Samples: Zusatzbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung Von Medienbetrieben
Gegenstand der Versicherung. 1.1 Versichert ist – - abweichend von Ziffer Ziff. 7.10 (b) AHB – - im Rahmen und Umfang des Vertrags Vertrages die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung, wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen ist, die unter Ziffer Ziff. 2 fallenfal- len. Mitversichert sind gemäß Ziffer gem. Ziff. 2.1 AHB Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungs- rechtenAneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese werden wer- den wie Sachschäden behandelt.
1.2 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen gegenständli- chen Zusammenhang mit versicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich einschl. Gewässer) gelangen, ohne in diese die- se eingebracht oder eingeleitet zu sein.
1.3 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Gegenstand der Versicherung. B 1.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer Ziff. 7.10 (b) b AHB – im Rahmen und Umfang Um- fang des Vertrags Vertrages die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch UmwelteinwirkungUm- welteinwirkung, wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen ist, die unter Ziffer Ziff. B 2 dieses Vertrages fallen. Mitversichert sind gemäß Ziffer Ziff. 2.1 AHB Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungs- rechtenAneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese werden wie Sachschäden behandelt.
B 1.2 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen Zusammenhang mit versicherten ver- sicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein.
B 1.3 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Samples: Betriebs Haftpflichtversicherung
Gegenstand der Versicherung. 1.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.10 (b) AHB – im Rahmen und Umfang des Vertrags die gesetzliche gesetz- liche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung, wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen ist, die unter Ziffer 2 fallen. Mitversichert sind gemäß Ziffer 2.1 AHB Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungs- rechtenAneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese werden wie Sachschäden behandelt.behandelt.
1.2 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen Zusammenhang mit versicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein.
1.3 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Gegenstand der Versicherung. 1.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.10 (b) AHB – im Rahmen und Umfang des Vertrags Vertrages die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch UmwelteinwirkungUmwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschl. Gewässer), wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen ist, die unter Ziffer Teil X Xxxxxx 2 fallenfallen (Umwelt-Basisrisiko). Mitversichert sind gemäß Ziffer 2.1 2 AHB Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungs- rechtenAneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese werden wie Sachschäden behandelt. Der Ausschluss nach Ziffer 7.10 (a) AHB bleibt unberührt.
1.2 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen Zusammenhang mit versicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich einschl. Gewässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein.
1.3 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung
Gegenstand der Versicherung. 1.1 Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und den nachfolgenden Vereinbarungen.
1.2 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.10 (b) AHB – im Rahmen und Umfang des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch UmwelteinwirkungUmwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen istsind, die unter Ziffer 2 fallen. .. Mitversichert sind gemäß Ziffer 2.1 AHB Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungs- rechtenAneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese Sie werden wie Sachschäden behandelt.
1.2 1.3 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen Zusammenhang mit versicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässereinschl. Ge- wässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein.
1.3 1.4 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall)
Gegenstand der Versicherung. 1.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.10 (b) AHB – im Rahmen und Umfang des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung, wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen ist, die unter Ziffer 2 fallen. .
1.2 Schäden durch Feuer oder Explosion gelten als Schäden durch Umwelteinwirkung im Sinne des vorgenannten Absatzes.
1.3 Mitversichert sind gemäß Ziffer 2.1 AHB Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungs- rechtenAneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese werden wie Sachschäden behandelt.
1.2 1.4 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen gegenständ- lichen Zusammenhang mit versicherten Anlagen in BodenXxxxx, Luft XxX oder Wasser (einschließlich Gewässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein.
1.3 1.5 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht HaLpflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Gegenstand der Versicherung. 1.1 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.10 (b) AHB – im Rahmen und Umfang des Vertrags Vertrages die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen privatrecht- lichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch UmwelteinwirkungUmwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Was- ser (einschl. Gewässer), wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen ist, die unter Ziffer Teil X Xxxxxx 2 fallenfallen (Umwelt-Basisrisiko). Mitversichert sind gemäß Ziffer 2.1 2 AHB Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungs- rechtenAneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten eingerich- teten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese werden wie Sachschäden behandelt. Der Ausschluss nach Ziffer 7.10 (a) AHB bleibt unberührt.
1.2 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen Zusammenhang Zu- sammenhang mit versicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich einschl. Gewässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein.
1.3 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.
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Samples: Insurance Contract
Gegenstand der Versicherung. 1.1 Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Allgemei- nen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und den nachfolgenden Vereinbarungen.
1.2 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.10 (b) AHB – im Rahmen und Umfang des Vertrags Vertrages die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung, wenn diese Umwelteinwirkung nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht oder ausgegangen ist, die unter Ziffer 2 fallen. Mitversichert sind gemäß Ziffer 2.1 AHB Vermögensschäden aus der Verletzung von Aneignungs- rechtenAneignungsrechten, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wasserrechtlichen wasserrecht- lichen Benutzungsrechten oder -befugnissen. Diese werden wie Sachschäden behandelt.
1.2 1.3 Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gelagerte Stoffe bei ihrer Verwendung im räumlichen und gegenständlichen gegenständli- chen Zusammenhang mit versicherten Anlagen in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) gelangen, ohne in diese eingebracht oder eingeleitet zu sein.
1.3 1.4 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Haftpflicht Haft- pflicht wegen Schäden eines Dritten, die dadurch entstehen, dass Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangengelan- gen.
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Samples: Haftpflichtversicherung