Common use of Gegenstand des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Gegenstand des Versicherungsschutzes. 1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Wirk- samkeit der Zusatzbedingungen Opfer- Schutz zur ALLSTERN® - Privat-Haft- pflichtversicherung von einem Dritten ge- schädigt wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Scha- denersatzverpflichtung ganz oder teilwei- se nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festge- stellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus re- sultierenden Vermögensschaden zur Fol- ge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen pri- vatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

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Samples: www.allstern.com

Gegenstand des Versicherungsschutzes. 1.1 8.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine in der Jagd-Haftpflichtversicherung mitversicherte Person während der Wirk- samkeit der Zusatzbedingungen Opfer- Schutz zur ALLSTERN® - Privat-Haft- pflichtversicherung Versicherung von einem Dritten ge- schädigt geschädigt wird (Versicherungsfall) und der unter folgenden Voraussetzungen: – Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Scha- denersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilwei- se teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festge- stellt festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert istden Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus re- sultierenden resultierenden Vermögensschaden zur Fol- ge Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen pri- vatrechtlichen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadens- ersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Gegenstand des Versicherungsschutzes. 1.1 16.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversicherte Person während der Wirk- samkeit Wirksamkeit der Zusatzbedingungen Opfer- Schutz zur ALLSTERN® - Privat-Haft- pflichtversicherung Versicherung von einem Dritten ge- schädigt geschädigt wird (VersicherungsfallVersicherungs- fall) und der unter folgenden Voraussetzungen: – Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Scha- denersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilwei- se teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festge- stellt festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert istden Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus re- sultierenden resultierenden Vermögensschaden zur Fol- ge Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen pri- vatrechtlichen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadens- ersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

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Samples: www.mecklenburgische.de

Gegenstand des Versicherungsschutzes. 1.1 1.1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversicherte Person während der Wirk- samkeit Wirksamkeit der Zusatzbedingungen Opfer- Schutz zur ALLSTERN® - Privat-Haft- pflichtversicherung Versicherung von einem Dritten ge- schädigt geschädigt wird (VersicherungsfallVersicherungs- fall) und der unter folgenden Voraussetzungen: – Der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte kann seiner Scha- denersatzverpflichtung Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilwei- se teilweise nicht nachkommen kannnachkommen, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten festge- stellt festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert istden Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus re- sultierenden resultierenden Vermögensschaden zur Fol- ge Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen pri- vatrechtlichen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz Schadens- ersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung