Gegenstand des Versicherungsschutzes. Die Versicherung deckt Unfälle des Fahrers, der mit Zustimmung des Eigentümers oder einer diesem gleichgestellten Person das im Versicherungsschein angegebene Fahrzeug lenkt, wenn sie sich ereignen:
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Gegenstand des Versicherungsschutzes. Die Versicherung deckt Unfälle Verletzungen des Fahrers, der mit Zustimmung des Eigentümers oder einer eines diesem gleichgestellten Person Dritten das versicherte und im Versicherungsschein angegebene Fahrzeug lenkt, wenn sie sich ereignen:
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Gegenstand des Versicherungsschutzes. Die Versicherung deckt Unfälle Verletzungen des Fahrers, der mit Zustimmung des Eigentümers oder einer diesem gleichgestellten Person das im Versicherungsschein angegebene Fahrzeug lenkt, wenn sie sich ereignen:
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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder
Gegenstand des Versicherungsschutzes. Die Versicherung deckt Unfälle Verletzungen des Fahrers, der mit Zustimmung des Eigentümers oder einer eines diesem gleichgestellten Person Dritten das versicherte Fahrzeug lenkt und im Versicherungsschein angegebene Fahrzeug lenktangegeben ist, wenn sie sich ereignen:
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