Common use of Gehaltsfortzahlungen Clause in Contracts

Gehaltsfortzahlungen. Der Versicherer übernimmt die Fortzahlung der monatlichen festen Nettovergütung der versicherten Personen, wenn der Versicherungsnehmer oder eine Tochtergesellschaft gegen Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag mit versicherten Haftpflichtansprüchen aufrechnet oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht. Die Leistung erfolgt monatlich zum anstellungsvertraglich vorgesehenen Fälligkeitszeitpunkt in der zum Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung oder der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts bestehenden Höhe der monatlichen festen Nettovergütung. Übersteigt der Anspruch der versicherten Person den im Wege der Aufrechnung oder des Zurückbehaltungsrechts geltend gemachten, versicherten Haftpflichtanspruch, übernimmt der Versicherer die Fortzahlung der monatlichen festen Nettovergütung im Verhältnis zu dem Streitwert des Haftpflichtanspruchs. Im Umfang der Leistung tritt die versicherte Person den Vergütungsanspruch an den Versicherer ab. § 86 VVG gilt entsprechend. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme, maximal 000.000 € je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen.

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Gehaltsfortzahlungen. Der Versicherer übernimmt die Fortzahlung der monatlichen festen Nettovergütung der versicherten Personendes Versicherungsnehmers, wenn der Versicherungsnehmer oder eine Tochtergesellschaft ein im Versicherungsschein benanntes Unternehmen gegen Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag mit versicherten Haftpflichtansprüchen aufrechnet oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht. Die Leistung erfolgt monatlich zum anstellungsvertraglich vorgesehenen Fälligkeitszeitpunkt in der zum Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung oder der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts bestehenden Höhe der monatlichen festen Nettovergütung. Übersteigt der Anspruch der versicherten Person des Versicherungsnehmers den im Wege der Aufrechnung oder des Zurückbehaltungsrechts geltend gemachten, gemachten versicherten Haftpflichtanspruch, übernimmt der Versicherer die Fortzahlung der monatlichen festen Nettovergütung im Verhältnis zu dem Streitwert des Haftpflichtanspruchs. Im Umfang der Leistung tritt die versicherte Person der Versicherungsnehmer den Vergütungsanspruch an den Versicherer ab. § 86 VVG gilt entsprechend. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme, maximal 000.000 € je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen.

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Gehaltsfortzahlungen. Der Versicherer übernimmt die Fortzahlung der monatlichen festen Nettovergütung der versicherten Personen, wenn der Versicherungsnehmer oder eine Tochtergesellschaft gegen Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag mit versicherten Haftpflichtansprüchen aufrechnet oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht. Die Leistung erfolgt monatlich zum anstellungsvertraglich vorgesehenen Fälligkeitszeitpunkt in der zum Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung oder der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts bestehenden Höhe der monatlichen festen Nettovergütung. Übersteigt der Anspruch der versicherten Person den im Wege der Aufrechnung oder des Zurückbehaltungsrechts geltend gemachten, versicherten Haftpflichtanspruch, übernimmt der Versicherer die Fortzahlung der monatlichen festen Nettovergütung im Verhältnis zu dem Streitwert des Haftpflichtanspruchs. IDie versicherte Person erklärt hiermit, im Umfang der vom Versicherer erhaltenen Leistung tritt die versicherte Person den Vergütungsanspruch an den Versicherer ababzutreten. § 86 VVG 67 VersVG gilt entsprechend. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme, maximal 000.000 € je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen.

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