Common use of Geheimhaltungspflichten Clause in Contracts

Geheimhaltungspflichten. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) oder des Personalisierten Sicherheitsmerkmals für das Mastercard SecureCode-Verfahren erlangt. Sie darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbe- wahrt werden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt bzw. die Kartennummer und das Personalisierte Sicherheitsmerkmal kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Ver- fügungen zu tätigen (zum Beispiel Geld an Geldautomaten abzuhe- ben oder Online-Bezahlvorgänge auszulösen).

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Samples: www.kt-bank.de, www.kt-bank.de

Geheimhaltungspflichten. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) oder des Personalisierten Sicherheitsmerkmals für das Mastercard MasterCard SecureCode-Verfahren erlangt. Sie darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbe- wahrt werden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt bzw. die Kartennummer MasterCard-Nummer und das Personalisierte Sicherheitsmerkmal kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Ver- fügungen zu tätigen (zum Beispiel Geld an Geldautomaten abzuhe- ben oder Online-Bezahlvorgänge auszulösen).

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Samples: www.nordea.com

Geheimhaltungspflichten. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) oder des Personalisierten Sicherheitsmerkmals für das Mastercard SecureCodeSecure- Code-Verfahren erlangt. Sie darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbe- wahrt aufbewahrt werden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt bzw. die Kartennummer Mastercard-Nummer und das Personalisierte Sicherheitsmerkmal Si- cherheitsmerkmal kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Ver- fügungen zu tätigen (zum Beispiel z. B. Geld an Geldautomaten abzuhe- ben abzuheben oder Online-Bezahlvorgänge auszulösen).

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Samples: www.flessabank.de