GELTUNGSBEGINN – SCHLUSSBESTIMMUNGEN. 1. Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 1988 in Kraft. 2. Die durch die Vereinbarung erfolgte Arbeitszeitverkürzung ist auf alle künftigen gesetzlichen Regelungen, die eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bewirken, anrechenbar.
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
GELTUNGSBEGINN – SCHLUSSBESTIMMUNGEN. (1. ) Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 1988 in Kraft.
(2. ) Die durch die Vereinbarung erfolgte Arbeitszeitverkürzung Arbeitszeit- verkürzung ist auf alle künftigen gesetzlichen RegelungenRege- lungen, die eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit Ar- beitszeit bewirken, anrechenbar.
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
GELTUNGSBEGINN – SCHLUSSBESTIMMUNGEN. (1. ) Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 1988 in Kraft.
(2. ) Die durch die Vereinbarung erfolgte Arbeitszeitverkürzung ist auf alle künftigen gesetzlichen Regelungen, die eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bewirken, anrechenbar.
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Samples: Kollektivvertrag
GELTUNGSBEGINN – SCHLUSSBESTIMMUNGEN. 1. Dieser Kollektivvertrag tritt am mit 1. Jänner 1988 1987 in Kraft.
2. Die durch die Vereinbarung erfolgte Arbeitszeitverkürzung ist auf alle künftigen künftigen, gesetzlichen oder rahmenkollektivvertraglichen Regelungen, die eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bewirken, anrechenbar.
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Samples: Kollektivvertrag