Pausenanrechnung. Bezahlte Pausen werden in einem Ausmaß von 30 Prozent auf die Arbeitszeitverkürzung angerechnet, ausgenommen davon sind jene Pausen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zu bezahlen sind und solche, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vom Arbeitsinspektorat angeordnet werden. Das gilt nicht für Arbeitnehmer, die bei der Flaschen-, Fass- oder Dosenabfüllung beschäftigt sind.
Pausenanrechnung. 1Als Arbeitszeit werden angerechnet:
Pausenanrechnung. 1 Als Arbeitszeit werden Pausen ausserhalb des Arbeitsorts zu 30 Prozent angerechnet.
Pausenanrechnung. Die Zeitzuschläge für Nachtdienst werden für den als Arbeitszeit anrechenbaren Teil der Pau- sen nicht gewährt.