Geltungsbereich und Anwendbarkeit Musterklauseln

Geltungsbereich und Anwendbarkeit. 2.1. Diese AGB regeln die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Modalitäten für die Lieferung von Vertragsprodukten an den AG auf der Grundlage von Einzelaufträgen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB primär auf Hardware abzielen, findet sie ungeachtet dessen auch auf Software oder Dienstleistungen entsprechende Anwendung. 2.2. Diese AGB gelten für alle vom AN erstellten Angebote und dem AN erteilten Aufträge und werden Bestandteil jedes Einzelauftrags. 2.3. Allfällige AGB des AG finden keine Anwendung. 2.4. Alle Abweichungen von und Änderungen an diesen AGB und von/an einem Einzelauftrag gelten nur, wenn und soweit diese vom AN schriftlich angenommen wurden. 2.5. Es gilt folgende absteigende Rangordnung (d.h. die vorrangig genannten Dokumente gehen den nachgereihten Dokumenten jeweils vor): (i) diese AGB; (ii) schriftliche Ergänzungen an oder Abweichungen von diesen AGB oder von/an einem Einzelauftrag; (iii) Einzelauftrag; (iv) Auftragsbestätigung. 2.6. Die Parteien halten alle in ihre Sphäre fallenden zwingenden Rechtsvorschriften ein. 2.7. Sollte der AN im Einzelfall akzeptieren, dass ein verbundenes Unternehmen des AG befugt ist, eine Bestellung aufzugeben, hält der AG den AN im Hinblick auf die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen einer solchen Drittpartei uneingeschränkt vollkommen schad- und klaglos. Im Übrigen gelten diese AGB entsprechend für jede solche Drittpartei.
Geltungsbereich und Anwendbarkeit. Diese Datenverarbeitungsvereinbarung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die SLIX GmbH als Auftragsverarbeiter in Ihrem Namen als Auftraggeber durch die zur Verfügungstellung der Services von SLIM-X. Sie sind ein für die Verarbeitung Verantwortlicher und die SLIX GmbH ist ein Auftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bereitstellung der Services. Jede Partei ist für die Einhaltung ihrer jeweiligen Verpflichtungen nach geltendem Datenschutzrecht verantwortlich.
Geltungsbereich und Anwendbarkeit. 2.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss von jeglichen sonstigen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen bzw. einzubeziehen wünscht, die auf Gewohnheitsrecht oder Handelsbrauch beruhen oder die im Geschäftsverkehr üblich sind, sofern der Lieferant deren Annahme nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Durch Aufgabe einer Bestellung beim Lieferanten erklärt sich der Kunde damit einverstanden, vorbehaltlos an diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gebunden zu sein. 2.2 Ergänzungen oder Änderungen an den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen für ihre Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Vertrag, die von den bevollmächtigten Vertretern der Parteien geschlossen wird. 2.3 Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Vertrags sind die verschiedenen Vertragsdokumente in der folgenden Reihenfolge maßgeblich: (i) Verkaufsbeleg/Bestellbestätigung, (ii) diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und (iii) alle zum Vertrag zugehörigen Anhänge.
Geltungsbereich und Anwendbarkeit. 2.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss von jeglichen sonstigen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen bzw. einzubeziehen wünscht, die auf Gewohnheitsrecht oder Handelsbrauch beruhen oder die im Geschäftsverkehr üblich sind, sofern der Lieferant deren Annahme nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Durch Aufgabe einer Bestellung beim Lieferanten erklärt sich der Kunde damit einverstanden, vorbehaltlos an diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gebunden zu sein. 2.2 Ergänzungen oder Änderungen an den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen für ihre Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Vertrag, die von den bevollmächtigten Vertretern der Parteien geschlossen wird. 2.3 Der Kunde kann, wenn ihm dies aus administrativen Gründen zweckdienlich erscheint, sein eigenes Standard-Bestellformular, einschließlich gedruckten Bedingungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen, nutzen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Verwendung eines solchen Bestellformulars lediglich eine Bestellung bewirkt und im Übrigen keine vertragliche Wirkung entfaltet. 2.4 Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Vertrags sind die verschiedenen Vertragsdokumente in der folgenden Reihenfolge maßgeblich: (i) Verkaufsbeleg/Bestellbestätigung, (ii) diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und (iii) alle zum Vertrag zugehörigen Anhänge.
Geltungsbereich und Anwendbarkeit. Diese Cisco Bedingungen (die „Vereinbarung“) zwischen Ihnen und Cisco decken Ihre Nutzung der Cloud- Services und -Hardware („Cisco Technologie“) ab, die Sie im Rahmen Ihrer Berechtigung erworben haben. Dieses Dokument enthält auch alle produktspezifischen Bedingungen, die für die von Ihnen erworbene Cisco Technologie gelten. (Jeder Verweis auf die „EULA“ gilt als Verweis auf diese Vereinbarung.) Die Cisco Technologie ist für die Verwendung durch Geschäftskunden vorgesehen. Durch den Kauf im Rahmen dieser Vereinbarung stimmen Sie zu, dass Sie nur für geschäftliche Zwecke kaufen. Die Definitionen wichtiger Begriffe finden Sie in Abschnitt 12.
Geltungsbereich und Anwendbarkeit. 1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten im Verhältnis der Wandel- bots GmbH, Tiergartenstraße 38, 01219 Dresden („Wandelbots“) gegenüber Kunden von Wan- delbots als eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft i. S. v. § 14 BGB, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB („Endnutzer“ oder „Kunde“). 1.2 Die Angebote von Wandelbots richten sich nur an Kunden als Endverbraucher. Die gewerbliche Wiederveräußerung der Produkte ist untersagt. Wandelbots behält sich vor, Angebote auf den Abschluss von Verträgen abzulehnen, wenn sie den Anschein erwecken, dem gewerblichen Weitervertrieb zu dienen. 1.3 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Wandelbots nicht an. Einkaufsbedin- gungen des Kunden sowie Änderungen oder Abweichungen von diesen AGB oder Nebenabre- den sind für Wandelbots nur insoweit verbindlich, als sie von Wandelbots ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
Geltungsbereich und Anwendbarkeit. 1.1 Diese Bedingungen (die „Allgemeinen Bedingungen“) regeln Ihren Zugang zu und Ihre Nutzung von Cisco Angeboten und schließen alle zusätzlichen Bedingungen und Angebotsbeschreibungen ein, die für Ihre Bestellung gelten. Definierte Begriffe sind in Abschnitt 14 (Begriffsbestimmungen) bestimmt. 1.2 Sie stimmen diesen Bedingungen zu, indem Sie auf ein Cisco Angebot zugreifen oder es nutzen, Ihre Bestellung abschließen oder Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilen, je nachdem, was zuerst eintritt. Diese Bedingungen gelten unabhängig von jeglichen Verträgen, die Sie möglicherweise mit einem Cisco Partner abgeschlossen haben.
Geltungsbereich und Anwendbarkeit. 1.1 Die folgenden Wandelbots Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") der Wandelbots GmbH, Tiergartenstraße 38, 01219 Dresden ("Wandelbots") gelten zwischen Wandelbots und "Produktkunden" als Unternehmer (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)), in Form einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt (Produktkunde und Wandelbots jeweils auch als "Partei" und gemeinsam die "Parteien") für Kauf, Miete oder sonstigen Erwerb von Industrieroboter-Hardware und - Software, die von Wandelbots hergestellt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden ("Wandelbots-Produkte"), sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen (Wandelbots- Produkte und damit zusammenhängende Dienstleistungen gemeinsam die "Technologie") nach Maßgabe dieses Vertrages. Der Begriff "Vertrag" bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen mit einem Vertrag über den Erwerb der Wandelbots- Produkte und der damit verbundenen Rechte zum Besitz oder Verbrauch dieser Wandelbots- Produkte. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Produktkunden werden von Wandelbots nicht anerkannt. Einkaufsbedingungen des Produktkunden sowie Änderungen oder Abweichungen von diesen AGB oder Nebenabreden sind für Wandelbots nur insoweit verbindlich, als Wandelbots ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. 1.3 Für Endnutzer gelten die Bestimmungen der Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA), abrufbar unter xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxx/ ("EULA"). "Endnutzer" im Sinne dieses Vertrages ist jeder Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) in Form einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt und die Wandelbots-Produkte oder -Technologie gemäß den Bestimmungen der EULA nutzt. 1.4 Der Produktkunde darf den Zugang zu den Wandelbots-Produkten und -Technologien nur autorisiertem Personal, verbundenen Unternehmen, Vertragspartnern oder beauftragten Dritten gestatten, die als Erfüllungsgehilfen des Produktkunden gelten (§ 278 BGB). Der Produktkunde ist dafür verantwortlich, dass diese Erfüllungsgehilfen die EULA einhalten und jede Verletzung der EULA durch diese Erfüllungsgehilfen verhindern. 1.5 Im Falle von Widersprüchen zwischen der EULA und den vorliegenden AGB haben die in den vo...
Geltungsbereich und Anwendbarkeit. 1.1. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, EULA) zwischen Ihnen und Cisco deckt Ihre Nutzung der Cisco Software und der Cisco Cloud-Services („Cisco Technologie“) ab. Dieses Dokument bezieht auch Produktspezifische Bedingungen, die für jeweils bestimmte Cisco Technologien gelten mit ein. Die Definitionen wichtiger Begriffe finden Sie in Abschnitt 13 (Definitionen). 1.2. Sie stimmen zu, durch: (a) den Download, die Installation oder die Nutzung der Cisco Technologie; oder (b) Ihre ausdrückliche Zustimmung zu diesem EULA, an die Bedingungen dieses EULA gebunden zu sein. 1.3. Wenn Sie nicht befugt sind, diese Zustimmung abzugeben, oder Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Cisco Technologie nicht verwenden. Für Software Produkte können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Erstkauf eine Erstattung anfordern, sofern Sie die Software an die Anerkannte Bezugsquelle zurücksenden oder sie deaktivieren bzw. deinstallieren. Dieser Absatz gilt nicht, wenn Sie im Rahmen einer Transaktion mit einer Anerkannten Bezugsquelle den Endbenutzer-Lizenzbedingungen mit Cisco ausdrücklich zugestimmt haben.

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  • Zweck und Geltungsbereich 1.1 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich — die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und — die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen. 1.2 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gelten für die gesamte Geschäfts- verbindung zwischen EIU und Zugangsberechtigten, die sich aus der Benutzung der Serviceeinrichtungen und der Erbringung der angebotenen Leistungen ergibt. 1.3 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gliedern sich in einen Allgemeinen Teil (NBS-AT) und einen unternehmensspezifischen Besonderen Teil (NBS-BT). 1.4 Die NBS-AT ergänzende sowie etwaige von den NBS-AT abweichende Regelungen ergeben sich aus den NBS-BT. Regelungen in den NBS-BT gehen den Regelungen in den NBS-AT vor. 1.5 Vertragliche Vereinbarungen zwischen Zugangsberechtigten und den von ihnen beauf- tragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den EIU. 1.6 Die Bestimmungen betreffend Zugangsberechtigte und EVU gelten sinngemäß auch für Fahrzeughalter. 1.7 Allein rechtsverbindlich sind die Nutzungsbedingungen in deutscher Sprache. Werden die Nutzungsbedingungen in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union ver- öffentlicht, dient dies lediglich der besseren Information von Zugangsberechtigten.

  • Anwendbarkeit 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fernabsatzangebote des Unternehmers und jeden Fernabsatzvertrag, der zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher abgeschlossen wurde. 2. Bevor der Fernabsatzvertrag abgeschlossen wird, wird der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher zur Verfügung gestellt. Wenn dies nach billigem Ermessen nicht möglich ist, wird der Unternehmer – bevor der Fernabsatzvertrag zustande kommt – angegeben, auf welche Weise die AGB bei dem Unternehmer einzusehen sind und diese auf Anfrage des Verbrauchers schnellstmöglich kostenlos zugeschickt werden. 3. Wenn der Fernabsatzvertrag auf elektronischem Weg abgeschlossen wird, kann dem Verbraucher, bevor der Fernabsatzvertrag abgeschlossen wird, der Text dieser AGB - vom vorigen Absatz abweichend - auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden, so dass dieser vom Verbraucher einfach auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Wenn dies nach billigem Ermessen nicht möglich ist, so wird, bevor der Fernabsatzvertrag abgeschlossen wird, angegeben, wo die AGB auf elektronischem Weg zur Kenntnis genommen werden können und dass sie auf Anfrage – elektronisch oder auf anderem Wege - kostenlos zugeschickt werden. 4. Falls – neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch spezifische Waren- oder Dienstleistungsbedingungen gelten sollten – ist der zweite und dritte Absatz entsprechend anwendbar und kann sich der Verbraucher im Falle gegensätzlicher Bedingungen immer auf die anwendbare Bestimmung berufen, die für ihn am günstigsten ist.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

  • Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang ergänzt. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.

  • Räumlicher Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1-6.14 – für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Island oder Liechtenstein eintreten.

  • Örtlicher Geltungsbereich Die Versicherung gilt in der ganzen Welt.

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Übertragbarkeit Solange die Zuordnung der Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen durch die SWI 01 Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), kann eine Schuldver- schreibung ausschließlich im Wege der Abtretung (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen zum Zeitpunkt der Übertragung) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Eine Übertragung ist jedoch unzulässig, wenn ein Schuldverschreibungsinhaber we- niger als 500 Schuldverschreibungen übertragen will oder wenn er in Folge einer Übertagung weniger als 500 Schuldverschreibungen hält, es sei denn, er hält in Folge der Übertragung gar keine Schuldverschreibungen mehr. Die teilweise Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus einer Schuldverschreibung ist nicht zulässig. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Abtretung zu, die nicht unzulässig im Sinne dieser Ziff. 3.2.2 ist und die zugunsten eines Abtretungsempfängers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich ab- solviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Eine Abtretung ist, ungeachtet einer Zustimmung der Emittentin, nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des SWI 01 Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der Permissioned Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des be- treffenden SWI 01 Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Mit erfolgter Abtretung sind diese Schuldverschreibungsbedingungen für den Emp- fänger der Abtretung verbindlich. Der bisherige Inhaber der abgetretenen Schuldver- schreibung verliert seine Rechte aus der abgetretenen Schuldverschreibung und wird von seinen Verpflichtungen frei. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die SWI 01 Token und die durch diese re- präsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.74.77 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung der Inhaberschaft an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe oder Durchführung von Maßnahmen, die das Bürgerliche Gesetzbuch als Ersatz für eine Übergabe betrachtet, d.h. insbesondere durch Erteilung einer Besitzanweisung an den Verwahrer der Sam- melurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Er- scheinung. Private Key. Die materielle Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der be- treffenden Schuldverschreibung wird durch die Zuordnung eines geheimen Zugangs- schlüssels („Private Key“) nachgewiesen. In Zweifelsfällen kann der Nachweis der ma- teriellen Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldver- schreibung ausnahmsweise auch auf andere geeignete Weise erbracht werden. Verwahrung des SWI 01 Token. Es ist beabsichtigt, dass die Finexity AG den Schuld- verschreibungsinhabern eine technische Lösung zur Eigenverwahrung bzw. -sicherung der SWI 01 Token zur Verfügung stellt. Dazu bedarf es des Abschlusses eines entspre- chenden Nutzungsvertrages zwischen der Finexity AG und den jeweiligen Schuldver- schreibungsinhabern.

  • Zeitlicher Geltungsbereich Abweichend von Art. 4 erstreckt sich der Versicherungsschutz auf eine Umweltstörung, die während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes oder spätestens zwei Jahre danach festgestellt wird (Pkt. 3.1.1). Der Vorfall muss sich während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes ereignen. Eine Umweltstörung, die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes festgestellt wird, die aber auf einen Vorfall vor Abschluss des Versicherungsvertrages zurückzuführen ist, ist nur dann versichert, wenn sich dieser Vorfall frühestens zwei Jahre vor Abschluss des Versicherungsvertrages ereignet hat und dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages der Vorfall oder die Umweltstörung nicht bekannt war und auch nicht bekannt sein konnte.