GELTUNGSTERMIN und SCHLUSSBESTIMMUNGEN. 1. Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft. Bei mehrschichtiger Arbeitsweise kann durch Betriebsvereinbarung ein anderer Geltungstermin vereinbart werden (z. B. Beginn des nächsten Schichtturnus).
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GELTUNGSTERMIN und SCHLUSSBESTIMMUNGEN. (1. ) Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft. Bei mehrschichtiger Arbeitsweise kann durch Betriebsvereinbarung Be- triebsvereinbarung ein anderer Geltungstermin vereinbart ver- einbart werden (z. B. zB Beginn des nächsten SchichtturnusSchichttur- nus).
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GELTUNGSTERMIN und SCHLUSSBESTIMMUNGEN. (1. ) Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Juli 1.Juli 1992 in Kraft. Bei mehrschichtiger Arbeitsweise kann durch Betriebsvereinbarung ein anderer Geltungstermin vereinbart werden (z. B. zB Beginn des nächsten Schichtturnus).
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GELTUNGSTERMIN und SCHLUSSBESTIMMUNGEN. (1. ) Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft. Bei mehrschichtiger Arbeitsweise kann durch Betriebsvereinbarung ein anderer Geltungstermin vereinbart werden (z. B. zB Beginn des nächsten SchichtturnusSchicht- turnus).
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GELTUNGSTERMIN und SCHLUSSBESTIMMUNGEN. 1. Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft. Bei mehrschichtiger Arbeitsweise kann durch Betriebsvereinbarung ein anderer Geltungstermin vereinbart werden (z. z.B. Beginn des nächsten Schichtturnus).
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