General/Applicability Musterklauseln

General/Applicability. Hager & Meisinger GmbH Continuing Professional Development Events take place exclusively on the basis of these General Terms and Conditions. Conflicting provisions or alternative terms and conditions of our contractual partners not contained in our General Terms and Conditions for Continuing Professional Development Events are not applicable unless Hager & Meisinger GmbH has expressly agreed in writing to their application.
General/Applicability. (1) These GPC will apply to all business relationships of Maschinenbau Leicht GmbH, Leicht GmbH, 00000 Xxxxxxxxx QDFKIROJHQG Ä0%/³ PLW +DOOVWDGW *HUPDQ\ KHUHLQDIWHU ³ /LHIHUDQWHQ Ä/LHIHUDQW³
General/Applicability. (1) These GPC will apply to all business relationships of Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx XxxX, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxx (hereinafter “MBL”) with its business partners and suppliers (the “Supplier”). (2) The GPC will apply in particular to agreements for the sale and/or supply of mova- ble goods (the “Goods”), regardless of whether the Supplier manufactures the Goods itself or purchases them from its own suppliers (Sections 433 and 651 of the German Civil Code (BGB)). Unless otherwise agreed, the GPC will also apply to any future agreements without any requirement on our part to make reference to them again in each individual instance. (3) These GPC will apply exclusively. Any deviating, opposing or supplementary gen- eral terms and conditions of business of the Supplier will only become an integral part of the agreement if and insofar as we have expressly approved their validity in writing. This approval requirement will apply in every case. For example, even if we accept the Supplier’s deliveries without reservation in full knowledge of its general terms and con- ditions of business. (4) Any individual agreements made with Suppliers in an individual case (including collateral agreements, supplements and amendments) will take precedence over these GPC. A written contract or our written confirmation will be authoritative as re- gards the content of any such agreements. (5) Any legally significant declarations and notices to be submitted to us by the Supplier after conclusion of the agreement (e.g. setting deadlines, reminders, declaration of withdrawal) must be served in writing in order to be valid. 2.

Related to General/Applicability

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.