Gepäck. Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle, sonstige Mobilitätshilfen und sons- tige Sachen sowie kleine Tiere in Behältern, deren Mitnahme zugelassen ist, können unentgeltlich mitgeführt werden. Gleiches gilt für Assistenzhunde, wenn die Not- wendigkeit der Begleitung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann.
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Gepäck. Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle, sonstige Mobilitätshilfen und sons- tige sonstige Sachen sowie kleine Tiere in Behältern, deren Mitnahme zugelassen ist, können unentgeltlich mitgeführt werden. Gleiches gilt für Assistenzhunde, wenn die Not- wendigkeit Notwendigkeit der Begleitung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden wer- den kann.
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