Common use of Gepäck Clause in Contracts

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Peterbus GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Peterbus GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Peterbus GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Peterbus GmbH (bzw. deren Kapitän als Vertreter der Peterbus GmbH) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Peterbus GmbH vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

Appears in 1 contract

Samples: www.peterbus.at

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Peterbus Neubauer Reisen GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Peterbus Neubauer Reisen GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Peterbus Neubauer Reisen GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Peterbus Neubauer Reisen GmbH (bzw. deren Kapitän als Vertreter der Peterbus XYZ GmbH) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Peterbus Neubauer Reisen GmbH vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

Appears in 1 contract

Samples: www.neubauer.at

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum Gepäck-/Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Peterbus GmbH Reisebüro Xxxxxx übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Peterbus GmbH Reisebüro Xxxxxx übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Idealerweise mittels den von Reisebüro Xxxxxx vor Reiseantritt zur Verfügung gestellten Koffer-Anhängern. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Peterbus GmbH Reisebüro Xxxxxx abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach Sach–und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem den Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Peterbus GmbH (bzw. deren Kapitän als Vertreter der Peterbus GmbH) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Peterbus GmbH vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

Appears in 1 contract

Samples: www.zollerreisen.com

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos iIm Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachtenFall, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck Reisende den Gepäcktransport nicht über Tourismus Soča-Tal bucht, ist der Reisenden verstautVeranstalter, damit er die Punkte der RouteAgent oder Vermittler für den Gepäcktransport nicht verantwortlich. Diese haften auch nicht für beschädigte, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck zerstörte oder verlorene Gepäckstücke als auch nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassenfür Diebstahl des Gepäcks und/oder Wertgegenstände im Hotel. Der Reisende hat die Anzeige des verlorenen oder beschädigten Xxxxxxx selbst an den von ihm gewählten Transportunternehmen, Hotel oder Dienstleister zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei seinrichten. Die Peterbus GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände iIm Bus zurück zu lassen. Die Peterbus GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnenFall, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmenden Gepäcktransport bei Tourismus Soča-Tal bucht, ist dies 14 Tage vor Antritt jedoch der Reise mit genannte Veranstalter für den Gepäcktransport verantwortlich. Der Veranstalter haftet für das verlorene Gepäck, er ist jedoch nicht für den Diebstahl der Peterbus GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken Wertgegenstände und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des ReisendenDokumente aus dem Gepäck verantwortlich, die auf unvorhersehbare der Reisende jederzeit bei sich haben sollte. Die Wertgegenstände und/oder unvermeidbare UmständeDokumente werden vom Reisenden auf eigene Verantwortung im Gepäck gelassen. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl des Gepäcks aus der Unterkunft vor Ankunft des Gepäckträgers. Das Transportunternehmen ist verpflichtet, mit denen das Gepäck zur nächsten Unterkunft zu transportieren, wo der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 AbsReisende wohnen wird. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Für den Transport von Fahrrädern sind unter Spezialgepäck wie Fahrrad, Fallschirm, Golfausrüstung usw. muss der Reisende den Veranstalter bereits zum Zeitpunkt der Buchung darüber informieren, der Veranstalter berechnet jedoch dem Punkt 2.1Reisenden zusätzliche Kosten, wenn diese entstehen. angeführtDen hierdurch verursachten Schaden trägt der Reisende selbst. Der Bus darf maximal Transport von Gepäck mit der Anzahl einem Gewicht von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung bis zu 20 kg ist im Sinne Preis bereits inbegriffen. Kinder bis zum zweiten Lebensjahr haben keinen Anspruch auf Freigepäck. Bei Verlust des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vglGepäcks informiert der Reisende telefonisch den Reiseveranstalter oder den Vertreter des Dienstes, der die Gepäckbeförderung durchgeführt hat, und erläutert die Situation. Kapitel V) die zulässige Auf der Grundlage des Gesprächs wird sich der Vertreter des Dienstes oder der Agentur über das Suchverfahren entscheiden. Tourismus Soča-Tal bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werdender Vertreter des Dienstes werden ihr Bestes geben, ist die Peterbus GmbH (bzwum das Gepäck so schnell wie möglich zu finden und zum Reisenden zu bringen. deren Kapitän als Vertreter Wenn festgestellt wird, dass das Gepäck verloren ist, kann der Peterbus GmbH) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche Reisende vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Peterbus GmbH vor, einen Bus Veranstalter mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lasseneinem schriftlichen Antrag Entschädigung verlangen.

Appears in 1 contract

Samples: www.soca-valley.com

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Peterbus Xxxxxx GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Peterbus Xxxxxx GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Peterbus Xxxxxx GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Peterbus Xxxxxx GmbH (bzw. deren Kapitän als Vertreter der Peterbus Xxxxxx GmbH) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Peterbus Xxxxxx GmbH vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

Appears in 1 contract

Samples: www.schuch.travel

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum Gepäck-/Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Peterbus Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Peterbus Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Toilette- Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Idealerweise mittels den von Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG vor Reiseantritt zur Verfügung gestellten Koffer-Anhängern. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Peterbus Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –Sach– und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Peterbus Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG (bzw. deren Kapitän als Vertreter der Peterbus GmbHFortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Peterbus Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

Appears in 1 contract

Samples: www.fortunareisen.com

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum Gepäck-/Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Peterbus Eibisberger GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Peterbus Eibisberger GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name Namen des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Peterbus Eibisberger GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommenmitgenommen (max. 20 kg pro Person). Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –Sach- und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Peterbus Eibisberger GmbH (bzw. deren Kapitän als Vertreter der Peterbus Eibisberger GmbH) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Peterbus Eibisberger GmbH vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

Appears in 1 contract

Samples: www.eibisberger.at

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos Die Fahrgäste sind für ihre mitgeführten Gegenstände und Xxxxxx während der ganzen Fahrtzeit (auch im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung Fall der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um Unterbringung in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg Gepäckräumen zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus SicherheitsgründenAbteilen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstückenverantwortlich und müssen sie unbedingt mit ihrem Namen und Vornamen versehen. Gepäckstücke dürfen weder vor die Türen und Notausgänge, ebenso noch in die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Peterbus GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Peterbus GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt istGänge gestellt werden. Es wird empfohlenist dem Fahrgast unter Androhung der Anwendung des Artikels 2.5. ebenfalls untersagt, die Gepäckstücke im Zug zu befestigen (Kordel, Vorhängeschloss). Mit Ausnahme der Thalys Xxxx „Neige“ und „Soleil“ kann jeder Fahrgast maximal drei Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden an Bord nehmen, und zwar: - zwei Gepäckstücke mit folgenden maximalen Dimensionen: 75 x 53 x 30 cm - ein Handgepäck Die Gepäckstücke unterliegen keiner Gewichtsbegrenzung. Der Fahrgast muss jedoch in der Lage sein, sein Gepäck selbst zu versehen bzwtragen. Abweichend vom vorstehenden Absatz kann der Fahrgast ein sogenanntes Sondergepäck mitführen, das Gepäck derart zu kennzeichnendie Dimensionen der üblichen Gepäckstücke überschreitet, dass wenn das besagte Gepäckstück in einer Hülle von höchstens 2 Metern transportiert wird und nicht auf der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von Liste der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Peterbus GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche verbotener Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des Reisendensteht, die auf unvorhersehbare der Website xxxxxx.xxx eingesehen werden kann. Es obliegt dem Fahrgast in der Rubrik „Nicht zulässige Gepäckstücke“ auf der Website xxxxxx.xxx zu prüfen, ob er ordnungsgemäß berechtigt ist, das besagte Sondergepäck zu mitzuführen. Im Zweifelsfall sollte sich der Reisende vor der Abreise an den Thalys- Kundendienst wenden. Sofern er ein besonderes Gepäckstück in einer Transporthülle von höchstens 2 Metern mitführt, kann der Fahrgast zusätzlich zu diesem Gepäckstück maximal ein Gepäckstück mit den Ausmaßen 75 x 53 x 30 cm und ein Handgepäck mitführen. Die Gepäckstücke unterliegen keiner Gewichtsbegrenzung. Der Fahrgast muss jedoch in der Lage sein, sein Gepäck selbst zu tragen. Bei Übergepäck oder Nichtbefolgung dieser Bedingungen kann vom Fahrgast ein Zuschlag von 30 € pro Gepäckstück gefordert werden oder es kann ihm die Fortsetzung seiner Reise an Bord dieses Zuges oder der Zutritt an Bord des Thalys-Zuges verwehrt werden, ohne dass er einen Anspruch auf Erstattung des Beförderungspreises hat. Bei einer Reise mit einem Kind ist der Fahrgast berechtigt, zusätzlich zu den drei im vorstehenden Absatz erlaubten Gepäckstücken kostenlos einen Kinderwagen mitzuführen, sofern der Kinderwagen vor dem Einstieg zusammengeklappt und ordnungsgemäß in den ausgewiesenen Staubereichen in dem Wagen untergebracht wird, in dem der Fahrgast seinen Platz reserviert hat. Es ist dem Fahrgast erlaubt, an Bord des Thalys ein Fahrrad mitzuführen, vorausgesetzt, dass die beiden Räder abmontiert wurden. Das Fahrrad muss des Weiteren in einer Transporthülle von maximal 135 x 85 x 30 cm Größe verpackt sein, die sämtliche Teile des auseinandergenommenen Fahrrads abdeckt. Zusätzlich zu seinem eigenen Fahrrad gemäß den im vorstehenden Absatz angegebenen Bedingungen, kann der Fahrgast ein einziges normales Gepäckstück und ein einziges Handgepäck (wie obenstehend in Artikel 2.12. ausgeführt) mitführen. Der Fahrgast muss jedoch in der Lage sein, sein gesamtes Gepäck (einschließlich Fahrrad) selbst zu tragen. Zusammengeklappte Klappräder werden als normales Gepäckstück betrachtet, wenn sie nicht die folgenden Ausmaße überschreiten: 75 x 53 x 30 cm. Der Fahrgast, der ein Fahrrad mitführt muss sich spätestens 30 Minuten vor Abfahrt des Zuges am Bahnsteig einfinden. Sollten die vorstehenden Transportbedingungen für Fahrräder nicht eingehalten werden, kann der Fahrgast das besagte Fahrrad nicht mit an Bord nehmen. In den Zügen Thalys Neige ist es möglich, Ihr Gepäck in zusätzlichen dafür vorgesehenen Räumen in den Wagen 6/16, 7/17 und 8/18 aufzubewahren. Im Thalys Neige können Reisende von Amsterdam oder Brüssel nach Bourg-Saint-Maurice ihr Gepäck an einem gesicherten Ort am Kopf des Zuges (während der Fahrt nicht zugänglicher Ort) einladen. An Bord der Thalys-Xxxx „Soleil“ werden Kühltaschen ausnahmsweise als Gepäckstücke betrachtet und unter dem Vorbehalt zugelassen, dass ihre Eigenschaften den im obenstehenden Artikel 2.12. ausgeführten Gepäckbestimmungen entsprechen. Gepäckstücke, die eine Gefahr für die Sicherheit und den einwandfreien Ablauf der Vorgänge darstellen, Gepäckstücke, die eine Gefahr für den Zug oder für eine jegliche Person darstellen, die sich an Bord befindet, sind an Bord der Xxxx untersagt. Jegliche weiteren, kraft des Landesrechts des Abfahrts- und/oder unvermeidbare UmständeZielorts und/oder des Landes, mit denen das der Reiseveranstalter Fahrgast auf seiner Reise durchquert, verbotenen Gegenstände oder Substanzen sind ebenfalls an Bord untersagt. Die nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 erschöpfende Liste der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG an Bord der Thalys Xxxx untersagten Gepäckstücke ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3der Website xxxxxx.xxx einsehbar.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Peterbus GmbH (bzw. deren Kapitän als Vertreter der Peterbus GmbH) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Peterbus GmbH vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

Appears in 1 contract

Samples: www.thalys.com

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Das Gepäck umfasst: • Handgepäck über den in Artikel 42 angegebenen Gewichtswerten; • Fahrzeug; • alle anderen Gegenstände mit einem Gewicht von bis zu 100 kg, die in Begleitung eines Passagiers befördert werden. Die Ausnahmen vom vorherigen Absatz sind Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kannauf Linien zu unterentwickelten Inseln transportiert werden, kostenlos mitnehmen die kein ausgebautes Straßennetz haben und bei sich behalten (Handgepäck)denen die gesamte Versorgung der Insel mit Schiffen erfolgt. Dabei gilt Unter Gepäck unter diesen Bedingungen versteht man alle Gegenstände mit einem Gewicht von bis zu beachten1.000 kg, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um die von Passagieren begleitet werden. Alle Gegenstände über den in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Peterbus GmbH übernimmt keine Haftung für beiden vorhergehenden Absätzen angegebenen Gewichten oder Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommennicht von Passagieren begleitet werden (mit Ausnahme einzelner unbegleiteter Fahrzeuge), fallen in die Kategorie des Frachtguts und werden gemäß den Bestimmungen des Vertrages über die Beförderung von Frachtgut befördert. Auch wenn wir generell danach trachtenDie Beförderung von Gepäck auf Hochgeschwindigkeitsstrecken ist durch Platz und Kapazität begrenzt und die Gesellschaft behält sich das Recht vor, womöglich dasselbe für einzelne Linien bzw. Katamarane zu verschreiben. Den Passagieren ist es untersagt, brennbare, explosive oder andere gefährliche, giftige und aggressive Substanzen, gefährliche Gegenstände, Waffen oder geschmuggelte Waren in ihrem Gepäck zu tragen. Handelt der Passagier gegen diese Bestimmung, ist er verpflichtet, die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellenGesellschaft für alle Schäden zu entschädigen, wird den Reisenden empfohlendie er durch eine solche Handlung verursachen würde. Der Passagier kann einen Kinderwagen ohne Ankündigung als Gepäck mitnehmen. Als Gepäck kann der Passagier Kajaks, keine Wertgegenstände Kanus, Tretboote und ähnliche Gegenstände transportieren, sollte sich jedoch zuerst an die Agentur im Bus zurück Abfahrtshafen wenden, um die Transportmöglichkeit zu lassenprüfen und den Transport gemäß den geltenden Geschäftsbedingungen zu berechnen. Die Peterbus GmbH übernimmt keine Haftung Gesellschaft ist nicht verantwortlich für GegenständeGeld (Münzen und Papier), die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei ReisenWertpapiere (Aktien, die mit Fähren kombiniert sind Anleihen) und bei RundreisenWertsachen (Schmuck, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommtJuwelen, empfehlen wir den ReisendenGold, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etcSilber usw.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen seinvon Passagieren, dass der Inhalt gegen Verlustes sei denn, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können diese werden von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Peterbus GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) Gesellschaft in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3Gewahrsam genommen.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Peterbus GmbH (bzw. deren Kapitän als Vertreter der Peterbus GmbH) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Peterbus GmbH vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

Appears in 1 contract

Samples: www.jadrolinija.hr

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Peterbus GmbH Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Peterbus GmbH Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Peterbus GmbH Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Peterbus GmbH Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro- Busunternehmen e.U. (bzw. deren Kapitän als Vertreter der Peterbus GmbHFa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U.) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Peterbus GmbH Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

Appears in 1 contract

Samples: www.busdichweg.com

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Peterbus Schmid GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Peterbus Schmid GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Idealerweise mittels den von Schmid GmbH vor Reiseantritt zur Verfügung gestellten Koffer-Anhängern. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Peterbus Schmid GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –Sach- und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Peterbus Schmid GmbH (bzw. deren Kapitän als Vertreter der Peterbus GmbHSchmid GmbH ) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Peterbus Schmid GmbH vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

Appears in 1 contract

Samples: www.schmid-reisen.at