Common use of Gepäck Clause in Contracts

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Neubauer Reisen GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Neubauer Reisen GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Neubauer Reisen GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Neubauer Reisen GmbH (bzw. deren Kapitän als Vertreter der XYZ GmbH) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Neubauer Reisen GmbH vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

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Samples: www.neubauer.at

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum Gepäck-/Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Neubauer Reisen Eibisberger GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Neubauer Reisen Eibisberger GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name Namen des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Neubauer Reisen Eibisberger GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommenmitgenommen (max. 20 kg pro Person). Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –Sach- und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Neubauer Reisen Eibisberger GmbH (bzw. deren Kapitän als Vertreter der XYZ Eibisberger GmbH) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Neubauer Reisen Eibisberger GmbH vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

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Samples: www.eibisberger.at

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum Gepäck-/Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Neubauer Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Neubauer Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Toilette- Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Idealerweise mittels den von Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG vor Reiseantritt zur Verfügung gestellten Koffer-Anhängern. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Neubauer Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –Sach– und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Neubauer Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG (bzw. deren Kapitän als Vertreter der XYZ GmbHFortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Neubauer Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

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Samples: www.fortunareisen.com

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Neubauer Reisen Schmid GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Neubauer Reisen Schmid GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Idealerweise mittels den von Schmid GmbH vor Reiseantritt zur Verfügung gestellten Koffer-Anhängern. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Neubauer Reisen Schmid GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –Sach- und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Neubauer Reisen Schmid GmbH (bzw. deren Kapitän als Vertreter der XYZ GmbHSchmid GmbH ) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Neubauer Reisen Schmid GmbH vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

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Samples: www.schmid-reisen.at

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Neubauer Reisen GmbH Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Neubauer Reisen GmbH Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Neubauer Reisen GmbH Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Neubauer Reisen GmbH Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro- Busunternehmen e.U. (bzw. deren Kapitän als Vertreter der XYZ GmbHFa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U.) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Neubauer Reisen GmbH Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

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Samples: www.busdichweg.com

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Neubauer Reisen Xxxxxx GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Neubauer Reisen Xxxxxx GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Neubauer Reisen Xxxxxx GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Neubauer Reisen Xxxxxx GmbH (bzw. deren Kapitän als Vertreter der XYZ Xxxxxx GmbH) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Neubauer Reisen Xxxxxx GmbH vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

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Samples: www.schuch.travel

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum Gepäck-/Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Neubauer Reisen GmbH Reisebüro Xxxxxx übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Neubauer Reisen GmbH Reisebüro Xxxxxx übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Idealerweise mittels den von Reisebüro Xxxxxx vor Reiseantritt zur Verfügung gestellten Koffer-Anhängern. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Neubauer Reisen GmbH Reisebüro Xxxxxx abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach Sach–und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem den Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Neubauer Reisen GmbH (bzw. deren Kapitän als Vertreter der XYZ GmbH) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Neubauer Reisen GmbH vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

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Samples: www.zollerreisen.com

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Neubauer Reisen Peterbus GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Neubauer Reisen Peterbus GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Neubauer Reisen Peterbus GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt. Der Bus darf maximal mit der Anzahl von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vgl. Kapitel V) die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werden, ist die Neubauer Reisen Peterbus GmbH (bzw. deren Kapitän als Vertreter der XYZ Peterbus GmbH) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Neubauer Reisen Peterbus GmbH vor, einen Bus mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lassen.

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Samples: www.peterbus.at

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos iIm Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachtenFall, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck Reisende den Gepäcktransport nicht über Tourismus Soča-Tal bucht, ist der Reisenden verstautVeranstalter, damit er die Punkte der RouteAgent oder Vermittler für den Gepäcktransport nicht verantwortlich. Diese haften auch nicht für beschädigte, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck zerstörte oder verlorene Gepäckstücke als auch nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassenfür Diebstahl des Gepäcks und/oder Wertgegenstände im Hotel. Der Reisende hat die Anzeige des verlorenen oder beschädigten Xxxxxxx selbst an den von ihm gewählten Transportunternehmen, Hotel oder Dienstleister zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei seinrichten. Die Neubauer Reisen GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände iIm Bus zurück zu lassen. Die Neubauer Reisen GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnenFall, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmenden Gepäcktransport bei Tourismus Soča-Tal bucht, ist dies 14 Tage vor Antritt jedoch der Reise mit genannte Veranstalter für den Gepäcktransport verantwortlich. Der Veranstalter haftet für das verlorene Gepäck, er ist jedoch nicht für den Diebstahl der Neubauer Reisen GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken Wertgegenstände und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des ReisendenDokumente aus dem Gepäck verantwortlich, die auf unvorhersehbare der Reisende jederzeit bei sich haben sollte. Die Wertgegenstände und/oder unvermeidbare UmständeDokumente werden vom Reisenden auf eigene Verantwortung im Gepäck gelassen. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl des Gepäcks aus der Unterkunft vor Ankunft des Gepäckträgers. Das Transportunternehmen ist verpflichtet, mit denen das Gepäck zur nächsten Unterkunft zu transportieren, wo der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 AbsReisende wohnen wird. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Für den Transport von Fahrrädern sind unter Spezialgepäck wie Fahrrad, Fallschirm, Golfausrüstung usw. muss der Reisende den Veranstalter bereits zum Zeitpunkt der Buchung darüber informieren, der Veranstalter berechnet jedoch dem Punkt 2.1Reisenden zusätzliche Kosten, wenn diese entstehen. angeführtDen hierdurch verursachten Schaden trägt der Reisende selbst. Der Bus darf maximal Transport von Gepäck mit der Anzahl einem Gewicht von Personen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte bei einer vereinbarten Beförderungsleistung bis zu 20 kg ist im Sinne Preis bereits inbegriffen. Kinder bis zum zweiten Lebensjahr haben keinen Anspruch auf Freigepäck. Bei Verlust des Gelegenheitsverkehrsgesetztes (vglGepäcks informiert der Reisende telefonisch den Reiseveranstalter oder den Vertreter des Dienstes, der die Gepäckbeförderung durchgeführt hat, und erläutert die Situation. Kapitel V) die zulässige Auf der Grundlage des Gesprächs wird sich der Vertreter des Dienstes oder der Agentur über das Suchverfahren entscheiden. Tourismus Soča-Tal bzw. vereinbarte Personenanzahl überschritten werdender Vertreter des Dienstes werden ihr Bestes geben, ist die Neubauer Reisen GmbH (bzwum das Gepäck so schnell wie möglich zu finden und zum Reisenden zu bringen. deren Kapitän als Vertreter Wenn festgestellt wird, dass das Gepäck verloren ist, kann der XYZ GmbH) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche Reisende vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig von der Auftragsbestätigung behält es sich die Neubauer Reisen GmbH vor, einen Bus Veranstalter mit einer höheren Sitzplatzkapazität zum Einsatz zu bringen oder durch einen Buspartner durchführen zu lasseneinem schriftlichen Antrag Entschädigung verlangen.

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