Common use of Gepäck Clause in Contracts

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Peterbus GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Peterbus GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Peterbus GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt.

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Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Schmid GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Schmid GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Idealerweise mittels den von Schmid GmbH vor Reiseantritt zur Verfügung gestellten Koffer-Anhängern. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Schmid GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –Sach- und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt.

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Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum Gepäck-/Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Fa. Xxxxx Reisebüro Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Fa. Xxxxx Reisebüro Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Idealerweise mittels den von Reisebüro Xxxxxx vor Reiseantritt zur Verfügung gestellten Koffer-Anhängern. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Fa. Xxxxx Reisebüro Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach Sach–und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem den Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt.

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Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum Gepäck-/Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Toilette- Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Idealerweise mittels den von Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG vor Reiseantritt zur Verfügung gestellten Koffer-Anhängern. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –Sach– und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt.

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Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Neubauer Reisen GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Neubauer Reisen GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Neubauer Reisen GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt.

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Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt.

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Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum Gepäck-/Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Eibisberger GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Eibisberger GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name Namen des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Eibisberger GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommenmitgenommen (max. 20 kg pro Person). Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ausgeschlossen sind. Zerbrechliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und derart zu lagern, dass sie vor möglichem Bruch nach bestem Wissen und Gewissen geschützt sind. Sach –Sach- und Vermögensschäden des Reisenden, die auf unvorhersehbare und/oder unvermeidbare Umstände, mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, soweit eine Haftung des Reiseveranstalters festgestellt werden sollte, sind, ausgehend von Art 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs. 1 Z. 9 KschG auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. (vgl. Kapitel III, Punkt 17.3.) Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Gepäck, sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht. Dem Reisenden wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Informationen betreffend dem Transport von Fahrrädern sind unter dem Punkt 2.1. angeführt.

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