Gerichtsstand. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versi- cherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder in Ermange- lung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Krankenzusatzversicherung, Krankenversicherung, Krankenversicherungsvertrag
Gerichtsstand. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder in Ermange- lung eines Ermangelung ei- nes solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Private Krankenversicherung
Gerichtsstand. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder in Ermange- lung Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Basistarifvertrag, Musterbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Musterbedingungen Für Die Pflegekrankenversicherung
Gerichtsstand. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder in Ermange- lung Ermangelung eines solchen sol- chen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Gerichtsstand. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes Orts zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder in Ermange- lung Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt Aufent- halt hat.
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Samples: Krankenzusatzversicherung