Gerichtsstand, Sonstiges. 19.1 Ist der Teilnehmer Kaufmann und ist die sich aus diesen Bedingungen ergebende streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung. Die Bank kann diesen Teilnehmer auch bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen. Dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. 19.2 Die vorstehende Gerichtsstandvereinbarung geht etwaigen anderslautenden Gerichtsstandregelungen zwischen Teilnehmern, die Kaufleute sind, und der Bank vor, soweit sich der Streit auf Ansprüche aus oder im Zusammen- hang mit diesen Bedingungen bezieht.
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