Wartungsgebühr. 1. Die im Vertrag aufgeführte Wartungsgebühr zuzüglich Mehrwertsteuer ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen oder kann nach Vereinbarung durch uns auch per Einzug erhoben werden.
Wartungsgebühr. 6.1 Alle Leistungen werden zu den Preisen und Konditionen gemäß des schriftlichen Angebotes oder, vorrangig zu diesem, gemäß der schriftlichen Auftragsbestätigung der nextevolution ausgeführt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Skonto wird nicht gewährt.
Wartungsgebühr. 6.1 Die Wartungsgebühr beinhaltet die Anfahrpauschale, den Arbeitslohn der Wartungsarbeit und zusätzliche kleinere Reparaturarbeiten, die eine halbe Stunde nicht überschreiten zzgl. Materialkosten.
Wartungsgebühr. 5.12.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die vereinbarte Wartungsgebühr als Pauschale sämtliche Wartungsleistungen, zu denen sich der AN verpflichtet hat, einschließlich aller Arbeitszeiten, Spesen und Materialkosten (zB für Ersatz- und Verschleißteile) und insbesondere einschließlich der Lizenzgebühren für alle im Rahmen der Wartung vorgenommenen Softwareaktualisierungen.
Wartungsgebühr. Das Softwarepaket prophysio wird in dem oben genannten Umfang vom Hersteller gewartet. Die monat- liche Wartung für die prophysio basic beträgt € 21,60 (inkl. UST = € 18,00 exkl. Ust) und ist bis längs- tens 5. eines jeden Kalendermonates in vorhinein auf das Konto 00140822 der Salzburger Sparkasse BLZ 20404 zur Überweisung zu bringen. Tritt eine Erhöhung des Verbraucherpreisindex 1976 von mehr als 10% gegenüber der Indexziffer im Mo- nat des Vertragsabschlusses ein, so ist der Hersteller berechtigt, die Wartung um diesen %-Satz anzupas- sen. NUTZUNGSRECHT Der Hersteller gewährt dem Anwender das nicht exklusive Recht, die registrierte Vollversion des prophysio auf einem einzelnen Computer zu nutzen. Die Vervielfältigung des Softwarepaketes ist ausschließlich zu Sicherungszwecken erlaubt, die Reproduktion, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herstellers. Weitervermietung und Verleih dieser Software, auch unentgeltlich, sind ausdrücklich un- tersagt.
Wartungsgebühr. Leistungen gemäß Ziffer 1.3 sind in der Wartungsgebühr enthalten.
Wartungsgebühr. Die Wartungsgebühr ist das pauschale Entgelt für die in Nr. 2 genannten Leistungen. Die COBET GmbH kann die Höhe der Wartungsgebühr im Rahmen der Kostenentwicklung jeweils zum Jahresende anpassen. Bei einer Erhöhung der monatlichen Wartungspauschale hat der Anwender ein außerordentliches Kündigungsrecht unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen seit Bekanntgabe der Anpassung. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bestimmungen dieses Vertrages mit der angepassten Wartungs- gebühr entsprechend weiter. Die Wartungsgebühr wird monatlich per Bankeinzug von der COBET GmbH eingezogen. Die zur Zeit gültige Wartungsgebühr ist den Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen, Lieferungen und Leistungen zu entnehmen.
Wartungsgebühr. 3.1 Die Höhe der für die Softwarepflege der Vertragssoftware geschuldeten Vergütung („Wartungsgebühr“) ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. aus der jeweils aktuellen Hersteller-Preisliste. Die Wartungsgebühr wird jährlich im Voraus fällig.
Wartungsgebühr. 5.1. Die Wartungsgebühr wird, je nach Pro- dukt-Typ, entweder (a) jährlich zum Voraus oder (b) mit dem zur Abrechnung gemelde- ten Zählerstand vereinbarungskonform in Rechnung gestellt und ist 10 Tage netto zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung ist der Lieferant berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und Verzugszinsen in branchenüblicher Höhe, mindestens aber 5% p.a. in Rechnung zu stellen.
Wartungsgebühr. Leistungen gemäß Ziffer 1.3 sind in der Wartungsgebühr ent- halten.