Gesamtschuldnerhaftung. Ist der Abonnent nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Xxxxxx, so haften der Abonnent und der Kontoinha- ber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtun- gen des Abonnenten und des Kontoinhabers aus dem Abonne- mentvertrag. Das Abonnement gilt nach der Mindestlaufzeit von 12 Monaten fortlaufend, bis eine der Vertragsparteien kündigt. Für neu ab- geschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeit- beginns) beträgt die Mindestlaufzeit nur 3 anstatt 12 Monate. Wenn der Inhaber des U21-Abos während der Vertragslaufzeit das 21. Lebensjahr vollendet, muss dieser das Abonnement fristgerecht kündigen. Wenn der Inhaber eines Job-Abos aus dem Unternehmen mit Rahmenvertrag ausscheidet, endet der Anspruch auf ein Job- Abo. Es muss auf Antrag des Abonnenten in ein anderes Abon- nement umgewandelt oder vom Abonnenten gekündigt werden. Abonnement-Fahrscheine bestehen aus Kartenbögen mit je- weils 4 Monatskarten, die grundsätzlich in den Monaten April, August und Dezember versendet werden. Je nach Termin des Abonnementbeginns können einzelne Monatskarten ungültig gestempelt sein, damit der Versandrhythmus gewahrt bleibt. Der Abonnent hat den Fahrschein auf Richtigkeit und Vollstän- digkeit zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich der VRB- Abo-Zentrale anzuzeigen.
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Gesamtschuldnerhaftung. Ist der Abonnent nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Xxxxxx, so haften der Abonnent und der Kontoinha- ber Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtun- gen Verpflichtungen des Abonnenten und des Kontoinhabers aus dem Abonne- mentvertragAbonnementvertrag. Das Abonnement gilt nach der Mindestlaufzeit von 12 Monaten fortlaufend, bis eine der Vertragsparteien kündigt. Für neu ab- geschlossene abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeit- beginnsLaufzeitbeginns) beträgt die Mindestlaufzeit nur 3 anstatt 12 Monate. Wenn der Inhaber des U21-Abos während der Vertragslaufzeit das 21. Lebensjahr vollendet, muss dieser das Abonnement fristgerecht kündigen. Wenn der Inhaber eines Job-Abos aus dem Unternehmen mit Rahmenvertrag ausscheidet, endet der Anspruch auf ein Job- Job-Abo. Es muss auf Antrag des Abonnenten in ein anderes Abon- nement Abonnement umgewandelt oder vom Abonnenten gekündigt werden. Abonnement-Fahrscheine bestehen aus Kartenbögen mit je- weils jeweils 4 Monatskarten, die grundsätzlich in den Monaten April, August und Dezember versendet werden. Je nach Termin des Abonnementbeginns können einzelne Monatskarten ungültig gestempelt sein, damit der Versandrhythmus gewahrt bleibt. Der Abonnent hat den Fahrschein auf Richtigkeit und Vollstän- digkeit Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich der VRB- VRB-Abo-Zentrale anzuzeigen.
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Gesamtschuldnerhaftung. Ist der Abonnent nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung Einzugser- mächtigung genannten Xxxxxx, so haften der Abonnent Abon- nent und der Kontoinha- ber Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtun- gen Verpflichtungen des Abonnenten und des Kontoinhabers aus dem Abonne- mentvertragAbonnementvertrag. Das Abonnement gilt nach der Mindestlaufzeit von 12 Monaten fortlaufend, bis eine der Vertragsparteien kündigt. Für neu ab- geschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeit- beginns) beträgt die Mindestlaufzeit nur 3 anstatt für mindestens 12 Monate. Wenn es nicht schriftlich gekündigt wird, verlängert sich das Abonnement bis zur schriftlichen Kündigung (Pkt.2). Wenn der Inhaber des U21-Abos während der Vertragslaufzeit das 21. Lebensjahr vollendet, muss dieser kann das Abonnement fristgerecht kündigenU21-Abo nicht über die Vertragslaufzeit hinaus verlängert werden. Wenn der Inhaber eines Job-Abos aus dem Unternehmen Unterneh- men mit Rahmenvertrag ausscheidet, endet der Anspruch An- spruch auf ein Job- Job-Abo. Es muss auf Antrag des Abonnenten Abon- nenten in ein anderes Abon- nement Abonnement umgewandelt oder vom Abonnenten gekündigt werden. Abonnement-Fahrscheine bestehen aus Kartenbögen mit je- weils jeweils 4 Monatskarten, die grundsätzlich in den Monaten April, August und Dezember versendet werdenDezemberversendet wer- den. Je nach Termin des Abonnementbeginns können einzelne Monatskarten ungültig gestempelt sein, damit der Versandrhythmus gewahrt bleibt. Der Abonnent hat den Fahrschein auf Richtigkeit und Vollstän- digkeit Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich der VRB- Abo-Zentrale Abozentrale anzuzeigen.
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