Geschäftsführung. Zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes übernimmt für die ARGE.........................der Gesellschafter Firma................... die Geschäftsführung. Der ARGE – Geschäftsführer ist für die technische Durchführung des Bauvorhabens und für die Durchführung sämtlicher kaufmännischer Arbeiten der ARGE................................. verantwortlich. Für die technische und kaufmännische Geschäftsführung erhält die Firma................die dafür unter LV–Pos. 1 bei der gemeinsamen Kalkulation festgelegten Beträge. Die Vergütung erfolgt mit der Schlußabrechnung der ARGE – Mitglieder und der ARGE. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehen, wie z.B. Büro, Telefon, Reisen und eventuelle Personalkosten sind damit abgegolten. Bei allen grundlegenden Fragen hat der ARGE – Geschäftsführer die Zustimmung der Aufsichtsstelle einzuholen sowie bei Abschluß von Verträgen im Gegenwert von mehr als € 2.500,00. bei Beauftragung und Kostenübernahme für gutachterliche oder juristische Tätigkeit oder für Rechtsberatung zur Einleitung eines Rechtsstreits gilt der gleiche Betrag ohne Zustimmung als von der ARGE genehmigt. Zum Projektleiter/ARGE – Geschäftsführer und somit Ansprechpartner für den Bauherren wurde – wie späterhin auch bei der technischen Besprechung bestätigt – Herr................... bestellt. Die Stellvertretung bis zur Fertigstellung der Ausführungspläne übernimmt Herr................, da wegen der räumlichen Nähe der Informationsverlust am geringsten erscheint. Alle die Arge betreffenden Entscheidungen erfolgen in der Regel nur nach Information der ARGE – Mitglieder, es sei denn, es handelt sich um ganz offensichtliche oder dringende Dinge im Sinne der ARGE. § 7 Aufsichtsstelle (Gesellschafterversammlung) Die Gesellschafterversammlung entscheidet in allen grundsätzlichen die ARGE ....................... betreffenden Fragen, die ihr von den Gesellschaftern unterbreitet werden oder die sie selbst ihrer Beschlußfassung unterwirft. Die Beschlußfassung erfolgt mit einer Mehrheit von 2/3. jedes Prozent Beteiligung gewährt eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung kann auf Anfrage der einzelnen Gesellschafter durch die Geschäftsführung der ARGE .......................... innerhalb von 4 Kalendertagen durch schriftliche Ladung erfolgen. Der Grund der Einberufung soll mit der rechtzeitigen Einladung mitgeteilt werden. Beschlüsse können auch schriftlich und per Telefax ohne Einhaltung der Ladefrist gefaßt werden. Über solcher Art Beschlüsse ist von der Geschäftsführung umgehend eine Niederschrift zu fertigen und diese von den Gesellschaftern zu unterzeichnen. Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn 2/3 der Stimmanteile der Gesellschafter anwesend sind. Über alle Gesellschafterversammlungen hat der geschäftsführende Gesellschafter innerhalb von 8 Kalendertagen eine Niederschrift anzufertigen und den Gesellschaftern zuzustellen. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen kein Widerspruch, so gilt die Niederschrift als genehmigt. Die Niederschriften sind fortlaufend zu numerieren. - 5 - Gesellschafter – Vertrag ARGE Die Gesellschafterversammlung kann durch einstimmigen Beschluß dem ARGE – Geschäftsführer die ARGE – Geschäftsführerbefugnis entziehen. Als Vertreter der Gesellschafter in der Aufsichtsstelle werden benannt von Firma............................: Herr ................................. Firma............................: Herr ................................. Firma............................: Herr ................................. § 8
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Samples: Arge Agreement
Geschäftsführung. Zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes übernimmt Sowohl für die ARGE.........................Aktiengesellschaft als auch für die SE gilt vorbehaltlich abweichender Satzungs- und Geschäftsordnungsregeln der Gesellschafter Firma................... die Grundsatz der gemeinschaftlichen Geschäftsführung. Der ARGE – Geschäftsführer ist Darüber hinaus gilt für beide Gesellschaftsformen der Grundsatz, dass Meinungsverschiedenheiten im Vorstand nicht durch ein oder mehrere Vorstandsmitglieder gegen die technische Durchführung Mehrheit der Mitglieder des Bauvorhabens und für die Durchführung sämtlicher kaufmännischer Arbeiten der ARGE................................. verantwortlichVorstands entschie- den werden können (Art. Für die technische und kaufmännische Geschäftsführung erhält die Firma................die dafür unter LV–Pos9 Abs. 1 bei der gemeinsamen Kalkulation festgelegten Beträgelit. c) (ii) SE-VO i.V.m. § 77 Abs. 1 Satz 2 AktG). Die Vergütung erfolgt mit Satzung der Schlußabrechnung SÜSS MicroTec SE sieht – ebenso wie die Satzung der ARGE Süss MicroTec AG – keine abweichenden Regelungen zur Geschäftsführung vor. Sofern die Satzung nichts anderes regelt, ist der Vorstand der SE beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder und der ARGEanwesend oder vertreten ist (Art. 50 Abs. 1 lit. a) SE-VO). Die KostenBeschlussfassung setzt grundsätzlich die Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder voraus (Art. 50 Abs. 1 lit. b) SE-VO), wobei, sofern die Satzung hiervon nicht abweicht, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenStimme des Vorsitzenden bei Stim- mengleichheit den Ausschlag gibt, wie z.B. Büro, Telefon, Reisen und eventuelle Personalkosten sind damit abgegoltenArt. Bei allen grundlegenden Fragen hat der ARGE – Geschäftsführer die Zustimmung der Aufsichtsstelle einzuholen sowie bei Abschluß von Verträgen im Gegenwert von mehr als € 2.500,0050 Abs. bei Beauftragung und Kostenübernahme für gutachterliche oder juristische Tätigkeit oder für Rechtsberatung zur Einleitung eines Rechtsstreits gilt der gleiche Betrag ohne Zustimmung als von der ARGE genehmigt. Zum Projektleiter/ARGE – Geschäftsführer und somit Ansprechpartner für den Bauherren wurde – wie späterhin auch bei der technischen Besprechung bestätigt – Herr................... bestellt2 SE-VO. Die Stellvertretung bis Satzung der SÜSS MicroTec SE sieht zur Fertigstellung Auflösung von Patt-Situationen folgendes vor: Besteht der Ausführungspläne übernimmt Herr................Vorstand aus zwei Personen, da wegen ist bei Stim- mengleichheit die Angelegenheit dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorzulegen. Die Stimme des Vor- standsvorsitzenden gibt in diesem Fall nicht den Ausschlag. Besteht der räumlichen Nähe Vorstand aus mindestens drei Personen, gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag. Die Re- gelung entspricht dem Wortlaut der Informationsverlust am geringsten erscheint. Alle die Arge betreffenden Entscheidungen erfolgen in der Regel nur nach Information der ARGE – Mitglieder, es sei denn, es handelt sich um ganz offensichtliche oder dringende Dinge im Sinne der ARGE. Regelung unter § 7 Aufsichtsstelle (Gesellschafterversammlung) Die Gesellschafterversammlung entscheidet Abs. 5 der bisherigen Geschäftsordnung des Vorstandes der Süss MicroTec AG. Außerdem sieht die SE-Satzung unter § 9 Abs. 5 ein Veto-Recht des Vorstandsvorsitzenden gegen Vorstandsbeschlüsse vor, sofern nicht der Aufsichtsrat dem betref- fenden Geschäft oder der betreffenden Maßnahme zugestimmt hat. Diese Regelung findet sich eben- falls in allen grundsätzlichen die ARGE ....................... betreffenden Fragen, die ihr von § 7 Abs. 5 der bisherigen Geschäftsordnung des Vorstandes der Süss MicroTec AG. Durch den Gesellschaftern unterbreitet werden oder die sie selbst ihrer Beschlußfassung unterwirft. Die Beschlußfassung erfolgt mit einer Mehrheit von 2/3. jedes Prozent Beteiligung gewährt eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung kann auf Anfrage der einzelnen Gesellschafter durch die Geschäftsführung der ARGE .......................... innerhalb von 4 Kalendertagen durch schriftliche Ladung erfolgen. Der Grund der Einberufung soll mit der rechtzeitigen Einladung mitgeteilt werden. Beschlüsse können auch schriftlich und per Telefax ohne Einhaltung der Ladefrist gefaßt werden. Über solcher Art Beschlüsse ist von der Geschäftsführung umgehend eine Niederschrift Formwechsel kommt es daher zu fertigen und diese von den Gesellschaftern zu unterzeichnen. Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn 2/3 der Stimmanteile der Gesellschafter anwesend sind. Über alle Gesellschafterversammlungen hat der geschäftsführende Gesellschafter innerhalb von 8 Kalendertagen eine Niederschrift anzufertigen und den Gesellschaftern zuzustellen. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen kein Widerspruch, so gilt die Niederschrift als genehmigt. Die Niederschriften sind fortlaufend zu numerieren. - 5 - Gesellschafter – Vertrag ARGE Die Gesellschafterversammlung kann durch einstimmigen Beschluß dem ARGE – Geschäftsführer die ARGE – Geschäftsführerbefugnis entziehen. Als Vertreter der Gesellschafter in der Aufsichtsstelle werden benannt von Firma............................: Herr ................................. Firma............................: Herr ................................. Firma............................: Herr ................................. § 8keinerlei Änderung.
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Samples: Umwandlungsbericht
Geschäftsführung. Zur Erfüllung 9 Geschäftsführung und Vertretung
(1) Die Gesellschaft hat eine/n oder mehrere Geschäftsführer/innen.
(2) Eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer soll ordinierte Theologin/ordinierter Theologe sein.
(3) Die Gesellschaft wird vertreten,
a) wenn nur eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diese/n,
b) wenn mehrere Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer vorhanden sind, durch zwei Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch eine Ge- schäftsführerin bzw. einen Geschäftsführer gemeinsam mit einer Prokuristin oder ei- nem Prokuristen.
(4) Durch Beschluss des Gesellschaftszweckes übernimmt Verwaltungsrates kann,
a) wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, Einzelnen von ihnen die Befugnis zur Alleinvertretung gewährt werden,
b) einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer für ein einzelnes Rechtsgeschäft oder für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Dies gilt nicht für die ARGE.........................Änderung der Gesellschafter Firma................... Arbeitsverträge, der Nebenleistungen oder geldwerter Vorteile zugunsten von Ge- schäftsführerinnen oder Geschäftsführern.
(5) 1Der Verwaltungsrat erlässt zur Regelung der Tätigkeit der Geschäftsführung eine Geschäftsordnung. 2Die Geschäftsführung ist an die jeweils gültige Geschäftsordnung ge- bunden.
(6) 1Die Geschäftsführung bedarf zu allen Handlungen, die über den gewöhnlichen Um- fang des Geschäftsbetriebs hinausgehen, der jeweils ausdrücklichen vorherigen Zustim- mung des Verwaltungsrates. 2Der Zustimmung des Verwaltungsrates bedürfen die fol- genden Geschäfte sowohl für die Gesellschaft als auch für ihre Beteiligungsgesellschaften:
a) alle Verfügungen über Grundstücke, Rechte an einem Grundstück oder Rechte an ei- nem Grundstücksrecht, die Verpflichtung zur Vornahme derartiger Verfügungen,
b) der Erwerb anderer Unternehmen, der Erwerb, die Änderung oder Kündigung von – auch stillen – Beteiligungen,
c) die Aufnahme von Xxxxxxxx, soweit diese nicht im Wirtschaftsplan vorgesehen sind und ein Zwölftel des geplanten Jahresumsatzes übersteigen,
d) der Abschluss von außergewöhnlichen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, soweit diese nicht Bestandteil des vom Verwaltungsrat genehmigten Wirtschaftsplans sind, sowie der Erwerb von aktivierungspflichtigen Gegenständen des Anlagevermögens, soweit diese im Einzelnen die Wertgrenze von 00.000 € übersteigen und nicht Be- standteil des vom Verwaltungsrat genehmigten Wirtschaftsplanes sind,
e) die Gewährung von Sicherheiten aller Art für Verbindlichkeiten Dritter, insbesondere die Übernahme von Bürgschaften und ähnlichen Verpflichtungen,
f) unentgeltliche Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte zulasten der Gesellschaft, soweit sie nicht Bestandteil des vom Verwaltungsrat genehmigten Wirtschaftsplanes sind.
(7) Der Zustimmung des Verwaltungsrates und der zusätzlichen Zustimmung der Ge- sellschafterversammlung bedarf die Veräußerung der Gesellschaft oder einer Beteili- gungsgesellschaft sowie die Aufnahme, Veräußerung und Aufgabe von Geschäftsfeldern, soweit diese mehr als 20 % des Jahresumsatzes ausmachen.
(8) 1Darüber hinaus kann die Gesellschafterversammlung auf Vorschlag des Verwal- tungsrates einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte beschließen. 2Der Katalog ist nicht formeller, satzungsmäßiger Bestandteil des Gesellschaftsvertrages, sondern eine in- terne bindende Richtlinie für die Geschäftsführung. Der ARGE – Geschäftsführer ist für die technische Durchführung 3Der Katalog kann daher durch einen formlosen Beschluss der Gesellschafterversammlung mit Zustimmung des Bauvorhabens und für die Durchführung sämtlicher kaufmännischer Arbeiten der ARGE................................. verantwortlich. Für die technische und kaufmännische Geschäftsführung erhält die Firma................die dafür unter LV–Pos. 1 bei der gemeinsamen Kalkulation festgelegten Beträge. Die Vergütung erfolgt mit der Schlußabrechnung der ARGE – Mitglieder und der ARGE. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehen, wie z.B. Büro, Telefon, Reisen und eventuelle Personalkosten sind damit abgegolten. Bei allen grundlegenden Fragen hat der ARGE – Geschäftsführer die Zustimmung der Aufsichtsstelle einzuholen sowie bei Abschluß von Verträgen im Gegenwert von mehr als € 2.500,00. bei Beauftragung und Kostenübernahme für gutachterliche oder juristische Tätigkeit oder für Rechtsberatung zur Einleitung eines Rechtsstreits gilt der gleiche Betrag ohne Zustimmung als von der ARGE genehmigt. Zum Projektleiter/ARGE – Geschäftsführer und somit Ansprechpartner für den Bauherren wurde – wie späterhin auch bei der technischen Besprechung bestätigt – Herr................... bestellt. Die Stellvertretung bis zur Fertigstellung der Ausführungspläne übernimmt Herr................, da wegen der räumlichen Nähe der Informationsverlust am geringsten erscheint. Alle die Arge betreffenden Entscheidungen erfolgen in der Regel nur nach Information der ARGE – Mitglieder, es sei denn, es handelt sich um ganz offensichtliche oder dringende Dinge im Sinne der ARGE. § 7 Aufsichtsstelle (Gesellschafterversammlung) Die Gesellschafterversammlung entscheidet in allen grundsätzlichen die ARGE ....................... betreffenden Fragen, die ihr von den Gesellschaftern unterbreitet werden oder die sie selbst ihrer Beschlußfassung unterwirft. Die Beschlußfassung erfolgt mit einer Mehrheit von 2/3. jedes Prozent Beteiligung gewährt eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung kann auf Anfrage der einzelnen Gesellschafter durch die Geschäftsführung der ARGE .......................... innerhalb von 4 Kalendertagen durch schriftliche Ladung erfolgen. Der Grund der Einberufung soll mit der rechtzeitigen Einladung mitgeteilt werden. Beschlüsse können auch schriftlich und per Telefax Verwaltungs- rates ohne Einhaltung der Ladefrist gefaßt für eine Satzungsänderung vorgeschriebenen Formvorschriften – auch einzelnen Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführern gegenüber – beschlossen, erweitert oder beschränkt werden.
(9) Die Geschäftsführung ist verpflichtet, für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan, der die Investitionen und eine gegliederte Übersicht über die finanzielle Entwicklung ein- schließt, sowie einen Liquiditätsplan für die nächsten zwei Jahre aufzustellen und dem Verwaltungsrat rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen. Über solcher Art Beschlüsse ist (10)1Bei Abschluss, Änderung oder Beendigung von der Geschäftsführung umgehend Anstellungsverträgen mit Geschäfts- führerinnen oder Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch den Verwaltungsrat ver- treten. 2Die Tätigkeit und die Vergütung von Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführern werden im Übrigen in einem gesonderten Vertrag geregelt.
(11) Wird eine Niederschrift zu fertigen und diese von den Gesellschaftern zu unterzeichnen. Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn 2/3 der Stimmanteile der Gesellschafter anwesend sind. Über alle Gesellschafterversammlungen hat der geschäftsführende Gesellschafter innerhalb von 8 Kalendertagen eine Niederschrift anzufertigen und den Gesellschaftern zuzustellen. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen kein WiderspruchProkuristin oder ein Prokurist ernannt, so gilt die Niederschrift als genehmigt. Die Niederschriften sind fortlaufend zu numerieren. - 5 - Gesellschafter – Vertrag ARGE Die Gesellschafterversammlung kann durch einstimmigen Beschluß dem ARGE – Geschäftsführer die ARGE – Geschäftsführerbefugnis entziehen. Als Vertreter der Gesellschafter in der Aufsichtsstelle werden benannt von Firma............................: Herr ................................. Firma............................: Herr ................................. Firma............................: Herr ................................. § 8unterliegen sie oder er im In- nenverhältnis den gleichen Beschränkungen wie eine Geschäftsführerin oder ein Ge- schäftsführer.
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Samples: Gesellschaftsvertrag
Geschäftsführung. Zur Erfüllung 7 Geschäftsführung
(1) Die Gesellschaft hat drei Geschäftsführer. Die Netze BW ist berechtigt, zwei Geschäftsführer vorzuschlagen, die SWS einen Geschäftsführer, die jeweils vom Aufsichtsrat zu bestellen sind. Ein Vorschlag kann abgelehnt werden, falls ein wichtiger Grund in der Person des Gesellschaftszweckes übernimmt Vor- geschlagenen vorliegt. Die erste Geschäftsführung wird durch Beschluss der Gesellschafter- versammlung bestellt. Die Bestellung erfolgt auf längstens fünf Jahre; eine wiederholte Be- stellung ist zulässig, jedoch frühestens ein Jahr vor Ablauf der laufenden Amtszeit. Der von der SWS vorgeschlagene Geschäftsführer verantwortet den kaufmännischen Bereich.
(2) Die Geschäftsführer werden durch Beschluss des Aufsichtsrates bestellt und abberufen. Sie führen die Geschäfte der Gesellschaft. Sie haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden.
(3) Der Aufsichtsrat kann einen Geschäftsführer zum Vorsitzenden der Geschäftsführung und die übrigen Geschäftsführer zu seinen Stellvertretern ernennen.
(4) Mehrere Geschäftsführer geben sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Auf- sichtsrats bedarf, die mit einer Mehrheit von mindestens 75 % aller vorhandenen Stimmen zu erteilen ist. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, anstelle der Geschäftsführer seinerseits mit ei- ner entsprechenden Mehrheit eine Geschäftsordnung zu erlassen oder eine bestehende Geschäftsordnung zu ändern. Die erste Geschäftsordnung wird von der Gesellschafterver- sammlung beschlossen.
(1) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Ge- schäftsführer bestellt, so ist jeder von ihnen berechtigt, die Gesellschaft zusammen mit ei- nem anderen Geschäftsführer oder gemeinsam mit einem Prokuristen zu vertreten.
(2) Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches er- teilen.
(1) Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Gesetze, dieses Gesellschaftsvertrages, der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats, der Geschäftsordnung für die ARGE.........................der Gesellschafter Firma................... die Geschäftsführung. Der ARGE – Geschäftsführer ist für die technische Durchführung des Bauvorhabens und für die Durchführung sämtlicher kaufmännischer Arbeiten der ARGE................................. verantwortlich. Für die technische und kaufmännische Geschäftsführung erhält die Firma................die dafür unter LV–Pos. 1 bei der gemeinsamen Kalkulation festgelegten Beträgesowie ihrer Anstellungsverträ- ge. Die Vergütung erfolgt mit Geschäftsführung hat Beschlüsse und Weisungen der Schlußabrechnung Gesellschafterversammlung sowie Beschlüsse des Aufsichtsrats zu befolgen.
(2) Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der ARGE – Mitglieder und Gesell- schaft hinausgehen, bedürfen der ARGEvorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Kostenfolgenden Rechtsgeschäfte und Maßnahmen bedürfen der Zustimmung auch dann, wenn sie im Ein- zelfall zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören:
1. Festlegung oder Änderung der lang-, mittel- und kurzfristigen Geschäftspolitik der Gesell- schaft;
2. Feststellung oder Änderung des Finanz-, Investitions- oder Personalplans für das bevor- stehende Geschäftsjahr;
3. Feststellung oder Änderung des Investitionsplans im Rahmen eines Pachtverhältnisses betreffend ein Elektrizitäts- oder Gasversorgungsnetz;
4. Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenfestgestellten Finanz- und Investitionsplan nicht vorgesehen sind, wie z.B. Büro, Telefon, Reisen insbesondere die Aufnahme oder Gewährung von Darlehen und eventuelle Personalkosten sind damit abgegolten. Bei allen grundlegenden Fragen hat der ARGE – Geschäftsführer Krediten (ausgenommen bankübliche Dispositionskredite bis zu einer Höhe von EUR [•]) sowie die Zustimmung der Aufsichtsstelle einzuholen sowie bei Abschluß Begebung von Verträgen im Gegenwert Wechseln und die Einräumung von Zahlungszielen von mehr als € 2.500,00drei Monaten;
5. bei Beauftragung Abschluss, Änderung oder Beendigung von Verträgen über Erwerb, Trennung, Veräuße- rung, Belastung, Pacht oder Betrieb von Elektrizitäts- oder Gasversorgungsnetzen;
6. Schuldübernahmen sowie Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Haf- tungen für Dritte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinaus- gehen;
7. Aufnahme neuer Geschäftstätigkeiten sowie teilweise oder vollständige Aufgabe beste- hender Geschäftstätigkeiten;
8. Gründung oder Auflösung von Gesellschaften;
9. Errichtung, wesentliche Umgestaltung oder Aufhebung/Schließung von Unternehmens- zweigen, Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen;
10. Erwerb, Veräußerung oder Verpachtung von Betrieben oder Teilbetrieben;
11. Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, einschließlich stiller Beteiligungen, Unterbeteiligungen und Kostenübernahme für gutachterliche treuhän- derischer Beteiligungen, oder juristische Tätigkeit von Vermögensgegenständen, die ein Unternehmen oder für Rechtsberatung einen Unternehmensteil ausmachen;
12. im Hinblick auf Arbeitnehmer und Mitarbeiter der Gesellschaft:
a) Abschluss, Änderung oder Beendigung von Anstellungs- und Dienstverträgen, die eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist oder eine Gewinn- oder Umsatz- beteiligung oder eine jährliche Vergütung (einschließlich Sonderzahlungen) von mehr als EUR [•] vorsehen;
b) Abschluss oder Änderung von Abfindungsvereinbarungen mit ausscheidenden Ar- beitnehmern oder Mitarbeitern;
c) Beteiligungen von Arbeitnehmern oder Mitarbeitern am Gewinn, Umsatz oder Ver- mögen der Gesellschaft;
d) Erteilung oder Entzug/Widerruf von Prokuren und Generalhandlungsvollmachten;
e) Aufstellung oder Änderung allgemeiner Grundsätze über die betriebliche Altersver- sorgung sowie Abschluss, Änderung oder Beendigung von Pensionsvereinbarun- gen oder sonstiger Ruhegehaltsverpflichtungen oder Versorgungszusagen mit ein- zelnen Arbeitnehmern oder Mitarbeitern;
13. Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken sowie Verpflichtung zur Einleitung eines Rechtsstreits gilt Vornahme solcher Verfügungen;
14. Anschaffung, Veräußerung, Belastung, Sicherungsübereignung oder Verpfändung von Gegenständen des Anlagevermögens mit einem Wert von über EUR [•];
15. Abschluss, Änderung oder Beendigung von Miet-, Pacht-, Leasing- oder sonstigen Dau- erschuldverträgen, die eine Laufzeit von mehr als [•] Jahren vorsehen oder Verpflichtun- gen der gleiche Betrag ohne Zustimmung Gesellschaft von jährlich mehr als EUR [•] begründen;
16. Abschluss, Änderung oder Beendigung von Verträgen über den Erwerb oder die Veräu- ßerung von gewerblichen Schutzrechten (Patente, Patentanmeldungen, Gebrauchsmus- ter, Marken), geheimen Verfahren, Betriebsgeheimnissen, Know-how oder ähnlichen Rechten sowie Abschluss, Änderung oder Beendigung von Aktiv- oder Passivlizenzver- trägen, soweit der ARGE genehmigtVertragsumfang im Einzelfall EUR [•] übersteigt;
17. Zum Projektleiter/ARGE – Geschäftsführer und somit Ansprechpartner für den Bauherren wurde – wie späterhin auch bei Abschluss, Änderung oder Beendigung von Unternehmensverträgen, Unternehmens- pachtverträgen, Betriebsüberlassungsverträgen oder Ergebnisübernahmeverträgen;
18. Abschluss, Änderung oder Beendigung von Verträgen, die einer Anzeige oder Anmel- dung an das Bundeskartellamt oder die Kommission der technischen Besprechung bestätigt – Herr................... bestelltEuropäischen Union bedürfen;
19. Die Stellvertretung bis zur Fertigstellung Termingeschäfte über Devisen, Wertpapiere oder andere an Börsen gehandelte Waren oder Rechte, soweit solche Geschäfte nicht zu Kurssicherungszwecken abgeschlossen werden;
20. Abschluss, Änderung oder Beendigung von Verträgen der Ausführungspläne übernimmt Herr................Gesellschaft mit Gesellschaf- tern, da wegen Mitgliedern der räumlichen Nähe der Informationsverlust am geringsten erscheint. Alle die Arge betreffenden Entscheidungen erfolgen in der Regel nur nach Information der ARGE – Mitglieder, es sei denn, es handelt sich um ganz offensichtliche Geschäftsführung oder dringende Dinge des Aufsichtsrats sowie deren Angehörigen im Sinne von § 15 Abgabenordnung (AO) sowie Abschluss, Änderung oder Beendigung von Verträgen mit Unternehmen, an denen die vorgenannten Personen unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 5 % beteiligt sind;
21. Abschluss, Änderung oder Beendigung von sonstigen Verträgen, sofern sich deren Lauf- zeit über den 31.12.2018 hinaus erstreckt und für die Zeit nach dem 31.12.2018 eine Verpflichtung von jährlich mehr als EUR 100.000 für die Gesellschaft begründen, sowie von sonstigen Verträgen, die Verpflichtungen der ARGEGesellschaft von jährlich mehr als EUR 250.000 begründen;
22. § 7 Aufsichtsstelle Einleitung von Verfahren vor staatlichen Gerichten, Behörden oder Schiedsgerichten mit einem Streitwert von mehr als EUR [•] sowie Abschluss von Vergleichen in solchen Ver- fahren;
23. Geschäfte oder Maßnahmen, welche der Aufsichtsrat für zustimmungsbedürftig erklärt hat;
24. Stimmabgabe oder anderweitige Mitwirkung in Gesellschaften, an denen die Gesellschaft – unmittelbar oder mittelbar – mehrheitlich beteiligt ist,
a) bei Rechtsgeschäften und Maßnahmen der in Ziffer 1 bis Ziffer 23 genann- ten Art,
b) bei der Anstellung, Bestellung, Abberufung und Entlastung von Mitgliedern der Geschäftsführung und der Aufsichtsorgane,
c) beim Erlass oder bei der Änderung von Geschäftsordnungen,
d) bei der Feststellung des Jahresabschlusses und/oder der Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung,
e) bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags; Die Geschäftsführung hat, soweit möglich, sicherzustellen, dass die Gesellschaftsverträ- ge von Gesellschaften, an denen die Gesellschaft – unmittelbar oder mittelbar – mehr- heitlich beteiligt ist, Rechtsgeschäfte und Maßnahmen der in Ziffer 1 bis Ziffer 23 genann- ten Art von der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung der betreffenden Gesellschaft abhängig machen.
(Gesellschafterversammlung3) Der Aufsichtsrat kann weitere Geschäfte von seiner Zustimmung abhängig machen (vgl. Abs. 2 Ziffer. 23).
(4) In dringenden Fällen, in denen die Einholung der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats zu den vorstehend aufgeführten Rechtsgeschäften oder Maßnahmen nicht möglich ist, kann die Geschäftsführung auch ohne Zustimmung des Aufsichtsrats handeln. Sie hat den Aufsichtrat in diesem Fall unverzüglich über die vorgenommenen Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen sowie die Gründe zu unterrichten, aus denen die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrat nicht eingeholt werden konnte.
(5) Die Geschäftsführung informiert die Gesellschafterversammlung entscheidet und den Aufsichtsrat in allen grundsätzlichen re- gelmäßigen, Abständen unaufgefordert sowie auf deren Aufforderung hin über ihre Tätigkeit. Für die ARGE ....................... betreffenden FragenInformationspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat gilt § 90 AktG entsprechend.
(6) Die Geschäftsführung bereitet die Gesellschafterversammlungen und die Sitzungen des Aufsichtsrats vor. Die Geschäftsführer sind verpflichtet, an Gesellschafterversammlungen und Sitzungen des Aufsichtsrats teilzunehmen, sofern die Gesellschafterversammlung oder der Aufsichtsrat nicht beschließt, ohne die Geschäftsführer zu tagen.
(7) Die Geschäftsführung hat Unterlagen, welche ihr von als Vertreterin der Gesellschaft in Beteili- gungsgesellschaften zugehen, unverzüglich den Gesellschaftern unterbreitet werden oder die sie selbst ihrer Beschlußfassung unterwirft. Die Beschlußfassung erfolgt mit einer Mehrheit von 2/3. jedes Prozent Beteiligung gewährt eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung kann auf Anfrage und der einzelnen Gesellschafter durch die Geschäftsführung der ARGE .......................... innerhalb von 4 Kalendertagen durch schriftliche Ladung erfolgen. Der Grund der Einberufung soll mit der rechtzeitigen Einladung mitgeteilt werden. Beschlüsse können auch schriftlich und per Telefax ohne Einhaltung der Ladefrist gefaßt werden. Über solcher Art Beschlüsse ist von der Geschäftsführung umgehend eine Niederschrift Landeshauptstadt Stuttgart zu fertigen und diese von den Gesellschaftern zu unterzeichnen. Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn 2/3 der Stimmanteile der Gesellschafter anwesend sind. Über alle Gesellschafterversammlungen hat der geschäftsführende Gesellschafter innerhalb von 8 Kalendertagen eine Niederschrift anzufertigen und den Gesellschaftern zuzustellen. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen kein Widerspruch, so gilt die Niederschrift als genehmigt. Die Niederschriften sind fortlaufend zu numerieren. - 5 - Gesellschafter – Vertrag ARGE Die Gesellschafterversammlung kann durch einstimmigen Beschluß dem ARGE – Geschäftsführer die ARGE – Geschäftsführerbefugnis entziehen. Als Vertreter der Gesellschafter in der Aufsichtsstelle werden benannt von Firma............................: Herr ................................. Firma............................: Herr ................................. Firma............................: Herr ................................. § 8übermitteln.
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Samples: Gesellschaftsvertrag
Geschäftsführung. Zur Erfüllung Die Mitglieder des Gesellschaftszweckes übernimmt geschäftsführenden Vorstandes und des Präsidiums üben ihre Ämter ehrenamtlich aus. Sie erhalten Ersatz für ihre Auslagen und Reisekosten. Müssen die ARGE.........................Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes Verwaltungsaufgaben übernehmen, dann dürfen sie sich ein Gehalt auszahlen, um diese Aufgaben vollumfänglich auszuführen. Die Höhe des Gehaltes wird im Vorstand abgestimmt und richtet sich nach Leistung, die das Vorstandsmitglied an den verband erbringt. Maßgeblich bei der Gesellschafter Firma................... die Geschäftsführung. Der ARGE – Geschäftsführer Feststellung des Gehaltes ist der Drittvergleich, also ob ein Außenstehender den Vertrag für die technische Durchführung des Bauvorhabens und für die Durchführung sämtlicher kaufmännischer Arbeiten der ARGE................................. verantwortlichdiese Leistung abschließen würde. Für die technische Dauer ihrer Amtszeit sind die Vorstandsmitglieder vom Mitgliedsbeitrag befreit. Der Geschäftsführende Vorstand kann im Innenverhältnis zur Führung der laufenden Geschäfte einen Geschäftsführer bestellen. Dieser nimmt an den Sitzungen des Geschäftsführenden Vorstandes ohne Stimmrecht teil. Der Geschäftsführende Vorstand kann Personen einstellen und kaufmännische Geschäftsführung erhält entlassen. Näheres regelt eine vom Geschäftsführenden Vorstand zu beschließende Geschäftsordnung, die Firma................nicht Satzungsbestandteil ist. Hauptamtlich für den Verein tätige Personen und Rechnungsprüfer dürfen nicht dem Geschäftsführenden Vorstand oder dem Präsidium angehören. Der Geschäftsführende Vorstand kann für fachspezifische Aufgaben des Vereins Ausschüsse einrichten. Diese werden aus Voll-Mitgliedern des Vereins gebildet. Über Berufung und Abberufung der Ausschussmitglieder entscheidet der Geschäftsführende Vorstand in einem transparenten Verfahren. Jeder Ausschuss wählt eine vertretungsberechtigte Person, die dafür unter LV–Posals Beirat dem Präsidium angehört. 1 bei Näheres hierzu wird in einer vom Geschäftsführenden Vorstand zu beschließenden Ordnung geregelt. Der Geschäftsführende Vorstand wird ermächtigt, nach Bedarf Vereinsordnungen zu beschließen. Solche Ordnungen müssen den Mitgliedern bekannt gemacht werden und sind nicht Bestandteil der gemeinsamen Kalkulation festgelegten BeträgeSatzung. Der Rechnungsprüfer wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Der Rechnungsprüfer muss nicht Vereinsmitglied sein. Er prüft jeweils vor der Mitgliederversammlung die Buchführung und den Rechnungsabschluss des Präsidiums auf inhaltliche, satzungsgemäße und steuerliche Richtigkeit und erstattet der Mitgliederversammlung Bericht. Das Präsidium hat dem Rechnungsprüfer alle notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen und Auskünfte zu erteilen.
1. Der Verein haftet nur mit seinem Vermögen.
2. Eine Haftung der Mitglieder über das Vereinsvermögen hinaus besteht nicht.
3. Die Vergütung erfolgt mit der Schlußabrechnung der ARGE – Mitglieder und der ARGE. Die Kosten, die Haftung wird im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenInnenverhältnis zwischen Mitgliedern, wie z.B. BüroPräsidium und sonstigen Organen und dem Verein als solchen, Telefon, Reisen und eventuelle Personalkosten sind damit abgegoltenaber auch untereinander auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
1. Bei allen grundlegenden Fragen hat Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an eine Institution, deren Zweck der ARGE – Geschäftsführer Erhalt und die Zustimmung Förderung der Aufsichtsstelle einzuholen sowie bei Abschluß von Verträgen Qualitätssicherung der Pilates-Methode ist. Das Vermögen darf ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. - Das Vermögen des Vereins wird zu 70 % zur Unterstützung einer Neugründung einer Institution mit ähnlichen Interessen verwendet. - Die verbleibenden 30% des Vermögens werden zur Unterstützung neuer oder bereits bestehender Institutionen oder Projekte für Pilates verwendet.
2. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
1. Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und des Zwecks des Vereins personenbezogene Daten und Daten über persönliche oder sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden gespeichert übermittelt und gegebenenfalls verändert.
2. Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung und Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten im Gegenwert von mehr als € 2.500,00Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zweck des Vereins zu. bei Beauftragung und Kostenübernahme für gutachterliche oder juristische Tätigkeit oder für Rechtsberatung zur Einleitung eines Rechtsstreits gilt der gleiche Betrag ohne Zustimmung als von der ARGE genehmigtEine andere Datenverwendung ist ausgeschlossen.
3. Zum Projektleiter/ARGE – Geschäftsführer und somit Ansprechpartner für den Bauherren wurde – wie späterhin auch bei der technischen Besprechung bestätigt – Herr................... bestellt. Die Stellvertretung bis zur Fertigstellung der Ausführungspläne übernimmt Herr................Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten, da wegen der räumlichen Nähe der Informationsverlust am geringsten erscheint. Alle die Arge betreffenden Entscheidungen erfolgen in der Regel nur nach Information der ARGE – Mitglieder, es sei denn, es handelt sich um ganz offensichtliche oder dringende Dinge Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Sinne Falle der ARGE. § 7 Aufsichtsstelle (Gesellschafterversammlung) Die Gesellschafterversammlung entscheidet in allen grundsätzlichen die ARGE ....................... betreffenden FragenUnrichtigkeit, die ihr von den Gesellschaftern unterbreitet werden oder die sie selbst ihrer Beschlußfassung unterwirft. Die Beschlußfassung erfolgt mit einer Mehrheit von 2/3. jedes Prozent Beteiligung gewährt eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung kann auf Anfrage der einzelnen Gesellschafter durch die Geschäftsführung der ARGE .......................... innerhalb von 4 Kalendertagen durch schriftliche Ladung erfolgen. Der Grund der Einberufung soll mit der rechtzeitigen Einladung mitgeteilt werden. Beschlüsse können auch schriftlich Sperrung und per Telefax ohne Einhaltung der Ladefrist gefaßt werden. Über solcher Art Beschlüsse ist von der Geschäftsführung umgehend eine Niederschrift zu fertigen und diese von den Gesellschaftern zu unterzeichnen. Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn 2/3 der Stimmanteile der Gesellschafter anwesend sind. Über alle Gesellschafterversammlungen hat der geschäftsführende Gesellschafter innerhalb von 8 Kalendertagen eine Niederschrift anzufertigen und den Gesellschaftern zuzustellen. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen kein Widerspruch, so gilt die Niederschrift als genehmigt. Die Niederschriften sind fortlaufend zu numerieren. - 5 - Gesellschafter – Vertrag ARGE Die Gesellschafterversammlung kann durch einstimmigen Beschluß dem ARGE – Geschäftsführer die ARGE – Geschäftsführerbefugnis entziehen. Als Vertreter der Gesellschafter in der Aufsichtsstelle werden benannt von Firma............................: Herr ................................. Firma............................: Herr ................................. Firma............................: Herr ................................. § 8Löschung seiner Daten.
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Samples: Satzung
Geschäftsführung. Zur Erfüllung 9 Zusammensetzung der Geschäftsführung / Vertretungsbefugnis
(1) 1Die Gesellschaft hat eine geschäftsführende Person oder mehrere geschäftsführende Personen (Geschäftsführer/Geschäftsführerin, im Folgenden auch die „Geschäftsfüh- rung“). 2Sind mehrere geschäftsführende Personen vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei geschäftsführende Personen gemeinschaftlich oder durch eine geschäftsfüh- rende Person in Gemeinschaft mit einem Prokuristen oder einer Prokuristin vertreten. 3Ist nur eine geschäftsführende Person vorhanden, so vertritt diese die Gesellschaft einzeln.
(2) 1Geschäftsführende Personen werden auf Vorschlag des Gesellschaftszweckes übernimmt für Aufsichtsrates durch die ARGE.........................Ge- sellschafterversammlung bestellt und abberufen. 2Die Gesellschafterversammlung ist nicht an den Vorschlag des Aufsichtsrates gebunden. 3Die Gesellschafterversammlung kann geschäftsführende Personen auch ohne einen Vorschlag des Aufsichtsrates berufen oder abberufen, wenn der Gesellschafter Firma................... Aufsichtsrat nicht binnen angemessener Frist einen Vorschlag un- terbreitet oder die GeschäftsführungBestellung oder Abberufung einer geschäftsführenden Person eilbe- dürftig ist.
(3) 1Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss die Vertretungsbefugnis von geschäftsführenden Personen ändern. Der ARGE – Geschäftsführer 2Insbesondere kann die Gesellschafterversammlung einer geschäftsführenden Person oder mehreren geschäftsführenden Personen Einzelver- tretungsbefugnis erteilen und diese auch jederzeit widerrufen. 3Weiter kann die Gesellschafterversammlung eine geschäftsführende Person oder mehrere geschäftsführende Personen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien und diese Befreiung auch jederzeit widerrufen.
(1) 1Die geschäftsführenden Personen führen die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. 2Sie sind gebunden an das Gesetz, diesen Gesell- schaftsvertrag sowie an die Weisungen, die ihnen die Gesellschafterversammlung oder im Rahmen seiner Kompetenzen der Aufsichtsrat erteilt.
(2) 1Im Innenverhältnis ist für die technische Durchführung Geschäftsführung verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Bauvorhabens Aufsichtsrates zu den nachstehend genannten Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen einzuholen. 2Die Gesellschafterversammlung kann nach vorheriger Anhörung des Auf- sichtsrates oder auf Vorschlag des Aufsichtsrates den Katalog der zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte ändern, insbesondere auch erweitern.
a) Erwerb, Veräußerung, Belastung oder An- oder Verpachtung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten;
b) Aufnahme von Krediten von mehr als EUR 100.000,00;
c) Übernahme von Bürgschaften oder anderen Sicherungsleistungen;
d) Errichtung, Übernahme oder Auflösung diakonischer Einrichtungen;
e) Gewährung von Darlehen und Unterstützungen, soweit sie nicht gesamtkirchlichen oder diakonischen Regelungen entsprechen;
f) Investitionen, insbesondere Bauvorhaben, die pro Einzelmaßnahme nach dem Kos- tenvoranschlag einen Aufwand von mehr als EUR 200.000,00 erfordern;
g) Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Ge- schäftsbetrieb oder die gewöhnliche Tätigkeit der Gesellschaft hinausgehen
h) Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen;
i) Ausübung von Rechten einer Gesellschafterin bei Gesellschaften, an denen die Ge- sellschaft mit mehr als 50 % beteiligt ist oder in deren Gesellschafterversammlung der Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmen zustehen (im Folgenden: „Tochtergesell- schaft“), insbesondere bei einem Beschluss der Gesellschafterversammlung einer Tochtergesellschaft, mit dem - die Zustimmungen zu Rechtsgeschäften, Rechtshandlungen und Maßnahmen be- schlossen wird, zu denen die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft der Zu- stimmung der Gesellschafterversammlung bedarf und für die Durchführung sämtlicher kaufmännischer Arbeiten die Geschäftsführung dieser Gesellschaft (Gesellschaft für diakonische Einrichtungen in Hessen und Nassau mbH) nach diesem Absatz 2 der ARGE................................. verantwortlichZustimmung des Aufsichtsrates bedürfte; - geschäftsführende Personen bestellt oder abberufen werden oder die die Bestellung von Prokuristinnen oder Prokuristen zum Gegenstand haben; - ein Wirtschaftsplan für die Tochtergesellschaft genehmigt und/oder festgestellt wird; - Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaft festgestellt und/oder über die Verwen- dung von deren Jahresergebnis beschlossen wird; - über die Entlastung der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft oder von deren Aufsichtsrat beschlossen wird, - beschlossen wird, dass der Jahresabschluss der Tochtergesellschaft geprüft werden muss und/oder ein Abschlussprüfer bestellt wird; - der Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft geändert, Kapitalmaßnahmen oder die Liquidation der Tochtergesellschaft beschlossen wird; - über die Verfügung über Geschäftsanteile der Tochtergesellschaft oder die Ein- ziehung von Geschäftsanteilen der Tochtergesellschaft beschlossen wird.
(3) 1Im Innenverhältnis ist die Geschäftsführung verpflichtet, zu den nachstehend ge- nannten Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen zusätzlich zu der Einwilligung des Auf- sichtsrates die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen. Für 2Die Gesellschaf- terversammlung kann den Katalog der Rechtsgeschäfte, die technische zusätzlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürften, ändern, insbesondere auch erweitern.
a) Errichtung, Übernahme oder Auflösung diakonischer Einrichtungen;
b) Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und kaufmännische Maßnahmen, die kirchenpolitische oder öko- nomische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen;
c) Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen;
d) Ausübung von Rechten einer Gesellschafterin bei Tochtergesellschaften bei Beschlüs- sen der Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft, mit denen die Zustim- mungen zu Rechtsgeschäften, Rechtshandlungen und Maßnahmen beschlossen wird, zu denen die Geschäftsführung erhält der Tochtergesellschaft der Zustimmung der Gesell- schafterversammlung bedarf und für die Firma................die dafür unter LV–Pos. 1 bei Geschäftsführung dieser Gesellschaft nach diesem Absatz 3 der gemeinsamen Kalkulation festgelegten Beträge. Die Vergütung erfolgt mit zusätzlichen Zustimmung der Schlußabrechnung Gesellschafterversammlung be- dürfte.
(4) Beschlüsse der ARGE – Mitglieder und der ARGE. Die KostenGesellschafterversammlung nach dem vorstehenden Absatz 3, die im Zusammenhang mit Widerspruch zu Beschlüssen des Aufsichtsrates nach Absatz 2 stehen, gehen den Be- schlüssen des Aufsichtsrates vor.
(5) 1Die Geschäftsführung muss Beschlussgegenstände, die nach Absatz 2 lit. i der Geschäftsführung entstehenZu- stimmung des Aufsichtsrates bedürften, wie z.B. Bürodem Aufsichtsrat und Beschlussgegenstände, Telefon, Reisen und eventuelle Personalkosten sind damit abgegoltendie nach Absatz 3 lit. Bei allen grundlegenden Fragen hat d zusätzlich der ARGE – Geschäftsführer die Zustimmung der Aufsichtsstelle einzuholen sowie bei Abschluß von Verträgen im Gegenwert von mehr als € 2.500,00Gesellschafterversammlung bedürften, der Gesellschafterversammlung rechtzeitig vorher zur Entscheidung vorlegen. bei Beauftragung und Kostenübernahme für gutachterliche oder juristische Tätigkeit oder für Rechtsberatung 2Durch Be- schluss muss der Aufsichtsrat respektive die Gesellschafterversammlung der Geschäfts- führung Weisungen zur Einleitung eines Rechtsstreits gilt Ausübung der gleiche Betrag ohne Zustimmung als von der ARGE genehmigt. Zum Projektleiter/ARGE – Geschäftsführer und somit Ansprechpartner für den Bauherren wurde – wie späterhin auch bei der technischen Besprechung bestätigt – Herr................... bestellt. Die Stellvertretung bis zur Fertigstellung der Ausführungspläne übernimmt Herr................Rechte einer Gesellschafterin, da wegen der räumlichen Nähe der Informationsverlust am geringsten erscheint. Alle die Arge betreffenden Entscheidungen erfolgen insbesondere des Stimmrechts in der Regel nur nach Information der ARGE – MitgliederGesellschafterversammlung von Tochtergesellschaften erteilen, es sei denn, es handelt sich um ganz offensichtliche oder dringende Dinge im Sinne der ARGE. § 7 Aufsichtsstelle die für die Geschäftsführung verbindlich sind.
(Gesellschafterversammlung6) Die Gesellschafterversammlung entscheidet in allen grundsätzlichen die ARGE ....................... betreffenden Fragen, die ihr von den Gesellschaftern unterbreitet werden oder die sie selbst ihrer Beschlußfassung unterwirft. Die Beschlußfassung erfolgt mit einer Mehrheit von 2/3. jedes Prozent Beteiligung gewährt eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung kann auf Anfrage der einzelnen Gesellschafter durch die Geschäftsführung der ARGE .......................... innerhalb von 4 Kalendertagen durch schriftliche Ladung erfolgen. Der Grund der Einberufung soll mit der rechtzeitigen Einladung mitgeteilt werden. Beschlüsse können auch schriftlich und per Telefax ohne Einhaltung der Ladefrist gefaßt werden. Über solcher Art Beschlüsse ist von der Geschäftsführung umgehend eine Niederschrift zu fertigen und diese von den Gesellschaftern zu unterzeichnen. Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn 2/3 der Stimmanteile der Gesellschafter anwesend sind. Über alle Gesellschafterversammlungen hat der geschäftsführende Gesellschafter innerhalb von 8 Kalendertagen eine Niederschrift anzufertigen legt dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern zuzustellen. Erfolgt innerhalb für jedes Wirt- schaftsjahr einen Wirtschaftsplan vor, der von 14 Kalendertagen kein Widerspruch, so gilt die Niederschrift als genehmigt. Die Niederschriften sind fortlaufend zu numerieren. - 5 - Gesellschafter – Vertrag ARGE Die Gesellschafterversammlung kann durch einstimmigen Beschluß dem ARGE – Geschäftsführer die ARGE – Geschäftsführerbefugnis entziehen. Als Vertreter der Gesellschafter in der Aufsichtsstelle werden benannt von Firma............................: Herr ................................. Firma............................: Herr ................................. Firma............................: Herr ................................. § 8Aufsichtsrat genehmigt und festgestellt wird.
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Geschäftsführung. Zur Erfüllung (1) Die Gesellschaft hat je nach Bestimmung des Gesellschaftszweckes übernimmt für Aufsichtsrates einen oder mehrere Geschäftsführer.
(2) Die Geschäftsführer werden vom Aufsichtsrat auf die ARGE.........................Dauer von bis zu fünf Jahren bestellt. Wiederholte Bestellung ist zulässig. Die Bestellung kann vor- zeitig nur aus wichtigem Grund von der Gesellschafter Firma................... die GeschäftsführungGesellschafterversammlung widerrufen werden.
(3) Der Aufsichtsrat kann Mitglieder der Geschäftsführung vorläufig ihres Amtes entheben. Der ARGE – Geschäftsführer ist für die technische Durchführung Beschluß bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln aller Mitglieder des Bauvorhabens und für die Durchführung sämtlicher kaufmännischer Arbeiten der ARGE................................. verantwortlichAufsichtsrates. Für die technische und kaufmännische Dauer der vorläufigen Amtsenthebung von Mitgliedern der Geschäftsführung erhält hat der Aufsichtsrat die Firma................Fortführung der Geschäfte sicherzustellen; die dafür unter LV–PosGesellschafterversammlung ist unverzüglich einzuberufen. 1 bei Den vorläufig ihres Amtes enthobenen Mitgliedern der gemeinsamen Kalkulation festgelegten BeträgeGeschäftsführung ist in der Gesellschafterversammlung Gehör zu geben.
(4) Anstellungsverträge mit Geschäftsführern werden vom Aufsichtsratsvorsitzen- den abgeschlossen; sie können auch im Falle des Widerrufs der Bestellung als Geschäftsführer nur aus wichtigem Grund vom Aufsichtsrat gekündigt werden.
(5) Bei unentgeltlich tätiger Geschäftsführung erlischt das Auftragsverhältnis mit dem Ablauf oder Widerruf der Bestellung.
(6) Die Geschäftsführer dürfen ohne Einwilligung des Aufsichtsrates weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Sie dürfen ohne Einwilligung auch nicht Mitglied des Vorstands oder Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter einer anderen Handelsgesellschaft sein. Die Vergütung erfolgt Einwilligung des Aufsichtsrates kann nur für bestimmte Handelsgewerbe oder Handelsgesell- schaften oder für bestimmte Arten von Geschäften erteilt werden. Im übrigen gilt § 88 AktG entsprechend.
(1) Die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder zur Alleinvertretung ermächtigt ist. Im übrigen wird die Gesellschaft durch 2 Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann den oder die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
(2) Die Geschäftsführung führt die Geschäfte der Schlußabrechnung Gesellschaft selbstverantwortlich nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsanweisung. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so können einzelne Geschäftsführer zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften durch den Auf- sichtsrat speziell ermächtigt werden.
(3) Die Geschäftsführer haben, nachdem der ARGE – Mitglieder Jahresabschluss und der ARGE. um die Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens nach KonTraG erweiterte Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers dem Aufsichtsrat zugegangen sind, unverzüglich den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns dem Aufsichtsrat vorzulegen.
(4) Die KostenGeschäftsführer haben den Jahresabschluß, den Lagebericht und den Prüfbericht des Abschlußprüfers nebst dem Bericht des Aufsichtsrates über das Ergebnis seiner Prüfung unverzüglich der Gesellschafterversammlung vorzu- legen.
(5) Die Geschäftsführer haben dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Angelegen- heiten der Gesellschaft zu berichten und in den Sitzungen des Aufsichtsrates, an denen sie auf dessen Verlangen teilnehmen, Auskunft zu erteilen.
(6) Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses bilden die Geschäftsführer eine Bauerneuerungsrücklage und beschließen über Einstellung und Entnahme.
(7) Geschäftsführer, die im Zusammenhang mit ihre Obliegenheiten verletzen, sind der Geschäftsführung entstehen, wie z.B. Büro, Telefon, Reisen und eventuelle Personalkosten sind damit abgegoltenGesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Bei allen grundlegenden Fragen hat der ARGE – Geschäftsführer Sie haben die Zustimmung der Aufsichtsstelle einzuholen sowie bei Abschluß von Verträgen im Gegenwert von mehr als € 2.500,00. bei Beauftragung und Kostenübernahme für gutachterliche oder juristische Tätigkeit oder für Rechtsberatung zur Einleitung Sorgfalt eines Rechtsstreits gilt der gleiche Betrag ohne Zustimmung als von der ARGE genehmigt. Zum Projektleiter/ARGE – Geschäftsführer und somit Ansprechpartner für den Bauherren wurde – wie späterhin auch bei der technischen Besprechung bestätigt – Herr................... bestellt. Die Stellvertretung bis zur Fertigstellung der Ausführungspläne übernimmt Herr................, da wegen der räumlichen Nähe der Informationsverlust am geringsten erscheint. Alle die Arge betreffenden Entscheidungen erfolgen in der Regel nur nach Information der ARGE – Mitglieder, es sei denn, es handelt sich um ganz offensichtliche oder dringende Dinge im Sinne der ARGE. § 7 Aufsichtsstelle (Gesellschafterversammlung) Die Gesellschafterversammlung entscheidet in allen grundsätzlichen die ARGE ....................... betreffenden Fragen, die ihr von den Gesellschaftern unterbreitet werden oder die sie selbst ihrer Beschlußfassung unterwirft. Die Beschlußfassung erfolgt mit einer Mehrheit von 2/3. jedes Prozent Beteiligung gewährt eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung kann auf Anfrage der einzelnen Gesellschafter durch die Geschäftsführung der ARGE .......................... innerhalb von 4 Kalendertagen durch schriftliche Ladung erfolgen. Der Grund der Einberufung soll mit der rechtzeitigen Einladung mitgeteilt werden. Beschlüsse können auch schriftlich und per Telefax ohne Einhaltung der Ladefrist gefaßt werden. Über solcher Art Beschlüsse ist von der Geschäftsführung umgehend eine Niederschrift zu fertigen und diese von den Gesellschaftern zu unterzeichnen. Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn 2/3 der Stimmanteile der Gesellschafter anwesend sind. Über alle Gesellschafterversammlungen hat der geschäftsführende Gesellschafter innerhalb von 8 Kalendertagen eine Niederschrift anzufertigen und den Gesellschaftern zuzustellen. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen kein Widerspruch, so gilt die Niederschrift als genehmigt. Die Niederschriften sind fortlaufend zu numerieren. - 5 - Gesellschafter – Vertrag ARGE Die Gesellschafterversammlung kann durch einstimmigen Beschluß dem ARGE – Geschäftsführer die ARGE – Geschäftsführerbefugnis entziehen. Als Vertreter der Gesellschafter in der Aufsichtsstelle werden benannt von Firma............................: Herr ................................. Firma............................: Herr ................................. Firma............................: Herr ................................. § 8ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
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